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Ab wann sind Überstunden Überstunden?

gefragt von kleineshexchen am 23.06.2008 um 23:09 Uhr

Mich würde mal interessieren wie das bei euch mit Überstunden ist. Wir dürfen keine viertel bis 1/2 Stunde aufschreiben. Am besten gar keine. Hält uns dann diese vor. Arbeite immer eine halbe stunde mehr. Getraue mich schon nicht mehr die darüberliegenden aufzuschreiben.
Kommentar unserer Chefin: Sie erlaub ja auch das wir Urlaubszettel wärend der Arbeitszeit schreiben. Würden ja auch privatgespräche führen(führe ich mit den Hausgästen und deren Angehörige). danke euch

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Recht x 35.230 Arbeit x 14.532 Überstunden x 180

anonym
beantwortet von Maus07 am 23. Juni 2008 23:16
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Wenn du über 40 oder 38,5 Stunden in der Woche arbeitest. Gilt auch für Teilzeitkräfte, sonst sind es Mehrarbeitsstunden. z.b. Wenn du 20 Stunden angestellt bist und 25 Stunden arbeitest.


xxmajorxx
beantwortet von xxmajorxx am 23. Juni 2008 23:11
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Zeit die du über deinem normalen Arbeitsvertrag hinaus arbeitest und vergütet werden

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 24. Juni 2008 03:29

Also so simpel ist das mit den Überstunden nun auch wieder nicht. Erst mal müssen die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet oder billigend in Kauf genommen sein. Sonst könnte ja jeder, der sich davon paar € mehr erhofft, einfach nach Feierabend da bleiben und sich - wie z.B. im gefragten Fall - stundenlang mit Hausgästen unterhalten ohne dass der AG was davon weiß.


bitmap
beantwortet von bitmap am 24. Juni 2008 03:44
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''Arbeite immer eine halbe stunde mehr.''

Es kommt drauf an warum du immer die halbe Stunde mehr arbeitest.


anonym
beantwortet von jotde01 am 24. Juni 2008 01:45
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wenn das Plaudern mit Hausgästen Teil deiner Aufgaben ist, gehört es mit zur Arbeitszeit, die irgendwo in deinem Vertrag festgelegt worden ist. Nun gibt es Jobs, bei denen nach Ende der regulären Arbeitszeit nicht einfach der Hammer fallen gelassen werden kann. So ergeben sich oftmals zwangsläufig Überstunden, wobei ich von einer halben Stunde noch nicht von Überstunden sprechen würde. Wenn das aber regelmäßig vorkommt und quasi auch verlangt wird, ist wohl mal ein Gespäch mit der Chefin fällig mit der Frage, wie sie zu deiner Mehrarbeit steht und wie sie sie ausgleichen möchte.


anonym
beantwortet von Kerawara am 23. Juni 2008 23:55
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Das Ausfüllen von Urlaubsanträgen und die Kommunikation mit Hausgästen sind Tätigkeiten, die unmittelbar mit der Arbeit zusammenhängen, im zweiten Fall sogar Kundendienst sind, und der Arbeitszeit zuzurechnen sind. Dafür brauchst Du keine Erlaubnis. Etwas anderes wäre es, wenn Du mit den Hausgästen 'tralala und hoppsassa' machst. Davon gehe ich bei der sachlichen Fragestellung jedoch nicht aus. Deine Chefin scheint etwas altertümliche Vorstellungen von Arbeit zu haben.


anonym
beantwortet von Moltobene am 23. Juni 2008 23:20
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Überstunden entstehen,wenn die vertaglich vereinbarte Arbeitszeit(zB.40 Std./Woche) überschritten wird.


Armindo
beantwortet von Armindo am 23. Juni 2008 23:17
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Die Dame ist aber sehr kleinlich statt sie Ihre Mitarbeiter auch mal lobt gibt es wohl mehr Kritikt, das trägt nicht zu einem guten Betriebsklima bei man möchte doch mit viel Freude dahin gehen.


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