Nach welcher Vorgabe Berechnung sind Mahngebühren zugelassen ?
Antworten (9)
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teddybaerujteddybaeruj
Soweit ich weiß gibt es keine Richtlinie für die Erhebung von Mahngebühren.
Unter Kaufleuten ist es üblich, die erste Mahnung gebührenfrei zu versenden. Die zweite soll dem Aufwand gerecht werden, der durch die Mahnung entstanden ist.
Keinesfalls hat die Mahngebühr etwas mit der Höhe des angemahnten Rechnungsbetrages zu tun.
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Alexandra2704Alexandra2704
Für eine Zahlungserinnerung sowie die 1. Mahnung darf noch keine Mahngebühr erhoben werden. Erst ab der zweiten Mahnung kannst Du dem Schuldner Mahngebühren in Rechnung stellen, diese dürfen jedoch nicht mehr als 2,50 je Mahnung betragen. Verzugszinsen unter Geschäftsleuten 5% bei Privatleuten nicht mehr als 4%
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maiki01maiki01
Die darf man bei der ersten Mahnung berechnen, da man Zeitaufwand und Portokosten hat.
Es gibt keine Richtlinie.
In der Regel nimmt man 3-5,-€
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outfreynoutfreyn
Wenn der Käufer in Zahlungsverzug ist, können Verzugszinsen geltend gemacht werden.
In Zahlungsverzug gerät man (§ 286 BGB):
- nach Ablauf der kalendarisch bestimmten Zahlungsfrist ("zahlbar bis 14.08.2010")
- spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung (bei Verbrauchern nur, wenn in der Rechnung darauf explizit hingewiesen wird
- durch eine Mahnung/Zahlungserinnerung. Diese ist aber nur erforderlich, wenn der Zahlungsverzug nicht nach einem der o.g. Gründe eintritt.
Höhe der Verzugszinsen (§ 288 BGB):
- bei Verbrauchern: 5% über dem Basiszinssatz (afair 0,12%) p.a.
- ein höherer Schaden kann geltend gemacht werden, muss aber nachgewiesen werden.
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barbara34barbara34
Du erhältst mit der Rechnung ein Zahlungsziel. Sobald jemand nach dieser Frist und Nichtbezahlung die Zeit aufbringen muss, dir ein Schreiben anzufertigen, um dich daran zu erinnern, kann derjenige m.E. nach Mahngebühren für den Aufwand und das Porto verlangen, ich denke 5 - 10€ dürfen das schon sein.
Nicht jede Firma berechnet jedoch Mahngebühren ab der 1. Mahnung.
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RandberlinerinRandberlinerin
Wie heißt ? und: Wo steht das Gesetz gegen verbotene Kleinbetrag Mahngebühre...
Meinst Du mit Deiner neuen Frage etwas anderes als hier?
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AnaYasmin Also ich arbeite seit einem Monat für ein Versandhaus, und wenn bei uns jemand nicht bezahlt, dann werden nach 6 Wochen das erste Mal Mahngebühren berechnet, 6,95€ und danach wieder alle vier Wochen, in Höhe von 9,95€. Aber ich denke nicht, dass es überall so ist.
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PassidBain Kommt ganz darauf an wofür... Für jede Mahnung in jedem Bereich gibt es einen Bußgeldkatalog, in dem steht wie hoch und ab wann ein Bußgeld berechnet werden darf.
Kommentar von
bitmapbitmap Mahngebühr und Bußgeld sind zwei unterschiedliche Sachen.
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FeindFeind
es muß garkeine mahnung geschrieben werden! es kann gleich zu konsequenzen kommen!
Kannst du mir bitte mal die Quelle dafür nennen?
Dafür kann es keine Quelle geben, es stimmt nämlich nicht. Sobald die Frist zur Zahlung überschritten wurde, dürfen auch Mahngebühren berechnet werden. Auch schon für die erste Mahnung (die manche nett umschrieben Zahlungserinnerung nennen).
Natürlich stimmt es nicht! Deswegen habe ich ja nach der Quelle gefragt, da der Text so geschrieben ist, als wäre das Gesetz oder nachlesbare Regel.
Sorry, die Zahlungserinnerung kostet nix. Unter www.mahnung-mahnbescheid.de steht es so, ja! Anscheinend ist aber der Staat wieder mal ausgenommen, ich glaube der darf schon sofort Mahngebühren verlangen (ich hoffe, ich täusche mich nicht, warum kann ich dir leider auch nicht sagen)....
Der Staat nimmt sofort Mahngebühren und die sind richtig gepfeffert. Meine Vermutung: Es sind wiederkehrende Zahlungen, man kann Daueraufträge einsetzen. Der Staat nimmt eine Sonderposition ein und kann leider machen was er will.
@Alexandra Ich würde mich über die Quelle zu deiner ersten Antwort freuen. Unter dem Link habe ich bezüglich der von dir erwähnten Kosten nichts gefunden.
naja, so ganz stimmt das nicht. für die öffentlich-rechtlichen Steuern/Gebühren/Abgaben müssen Mahngebühren von mind. 4€ bis max. 75€ erhoben werden (richtet sich nach der Höhe der Forderung). Dazu kommen dann ab 50€ noch Säumniszuschläge. Nachzulesen u. a. im KAG. Aber es liegt auch immer im Ermessen des Sachbearbeiters die Mahngebühren und SZ wieder zu erlassen. Kommt natürlich darauf an, wie sich der Schuldner verhält und ob er ständig gemahnt wird oder es das erste Mal war. Ich arbeite selbst beim Staat und bin u. a. für Mahnungen/Vollstreckungen zuständig.
http://www.mahnung-online.de/mahnverfahren.html
Und wo steht da was von Mahngebühr?
Ach ja ... und bezüglich Verzugszinsen -> http://dejure.org/gesetze/BGB/288.html
http://www.rechtspraxis.de/zwangs/mahntipps.htm#top3
Fällt dir was auf? Nee, scheinbar nicht. Da ist noch die Rede von DM. Das ist schon jahrelang veraltet.
Dein Link ist auch noch aus der DM Zeit. Wenn Du meinen Kommentar genau gelesen hast, steht dort auch Euro und nicht DM.
Im Gegensatz zu deinem ist mein link aktuell. Aber du kannst auch gerne selber nach § 288 BGB googlen.
Hättest du es vielleicht gerne vom Bundesministerium der Justiz oder trauste denen auch keine Aktualität in puncto Gesetz zu? http://kURL.de/zins
Schade, dass langsam jede Sachlichkeit verloren geht. Mit persönlichen Angriffen löst man keine Unklarheiten.