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Ab wann sind Kinder vertragsfähig und haften die Eltern, wenn...

Frage von micaela70 micaela70

...meine beiden Kids haben im Sommer 2010 sich bei Web.de club registrieren lassen und ein falsches Geburtsdatum angegeben. Zu der Zeit war ich stationär in einer Klinik und wusste von nichts. Die Kinder waren damals 8 und 15 Jahre alt und wurden von meinem Ex betreut. Heute kam ein Brief mit einer Zahlungsaufforderung...die zwei haben einen 12 monatigen Vertrag, der je 60 Euro kostet...und nicht vorzeitig kündbar ist. Wie soll ich mich verhalten?

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Antworten (8)

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    Antwort von tkj665 tkj665

    Selbiges Problem hatte ich auch schonmal, nur nicht bei web.de Habe dann bei der Firma angerufen und es war dann mit einem Brief und der Beilage einer Kopie des Kinderaußweises getan.

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    Antwort von flirtheaven flirtheaven

    da es sich um ein abo handelt, ist der vertrag erst geschlossen, wenn die eltern zustimmen. schau mal bei der verbaucherzentrale nach. hier findest du einen musterbrief: http://www.vz-nrw.de/UNIQ129380860712648/link462161A.html

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    Antwort von veraeva12 veraeva12

    ab 18 - keep cool, sollen die das doch anmahnen.

    jeder anwalt erkennt, das da keine chance auf prozessgewinn besteht, die kriegen höchstens eine verwarnung. mit 8 jahren passiert garnichts.

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    Antwort von horbach horbach

    Anschreiben, erklären, kündigen und an einen Anwalt verweisen. Fertig. Die müssen das akzeptieren. Der Sohn unserer Freunde hat auch bei irgendeinem Verein einen Vertrag abgeschlossen . Sie haben nie bezahlt, die Sache erklärt und gemeint, sie sollen es einem Anwalt übergeben, für sie sei die Sache erledigt...Dieser Verein hat noch z x eine Zahlungsaufforderung geshickt und dann war Ruhe...

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    Antwort von highvoltage7 highvoltage7

    da sie unter 18 sind ist der Kaufvertrag schwebend unwirksam. du bist nicht verpflichtet die Rechnung zu bezahlen und der Vertrag ist sowieso ungültig

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    Antwort von Melissa236 Melissa236

    beide Kinder sind noch beschränkt geschäftsfähig, da sie beide noch nicht 18 sind, wenn du also vorweißen kannst, dass die Kinder nicht darüber bescheid wussten, und du ebenso wenig, musst du diesen preis nicht zahlen. ich hoffe ich habe dir etwas geholfen ;D

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    Antwort von Rheinflip Rheinflip

    Lege eine Kopie der Ausweise bei und erkläre den Webdings, das der Kleine leider noch nicht geschäftsfähig war. Zieh dem Großen das Geld vom Taschengeld ab und kündige den Vertrg

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    nicht kündigen! der vertag ist nicht wirksam, da es sich um ein abo handelt. diesem müssen die eltern zustimmen, wenn sie es nicht tun, ist kein vertrag zustande gekommen!!

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    Antwort von Karl10 Karl10

    so einfach. Hinschreiben, dass die beiden tatsächlich jünger als 18 sind und fertig.

    Die geschlossenen Verträge Deiner Kinder sind nicht wirksam.

    Kommentar von Rheinflip RheinflipRheinflip

    60 Euro sind für einen 15 jährigen vom taschengeld zu bezahlen, der kommt da so einfach nicht raus.

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    es handelt sich aber hier um ein abo, da gilt der taschengeldparagraph nicht! siehe auch: http://www.vz-nrw.de/UNIQ129380860712648/link461941A.html

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