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Ab wann sind Betriebskostenabrechnungen verjährt???

gefragt von CHIPU am 24.07.2009 um 21:03 Uhr

Hallo, ich habe eine Frage über meine Betriebskostenabrechnung und zwar habe ich die heute am 24.07.2009 bekommen und die Rechnung wurde von meinem Vermieter am 21.07.2009 erstellt von dem Zeitraum 1.12.2007 bis 31.12.2007. Mein Vermieter bekam von der Heizkostenfirma am 19.06.2009 die Rechnung. Muss ich die denn noch zahlen???? Schließlich ist das schon über eineinhalb Jahre her.

Danke und einen schönen Abend noch


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Verjährung Betriebskostenabrechnung (1)
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anonym
beantwortet von kuhweib am 24. Juli 2009 21:04
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nach einem jahr


DrKarmedar
beantwortet von DrKarmedar am 24. Juli 2009 21:05
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Aber natürlich! Du musst bis zu 3 Jahren nachzahlen, wenn er nicht früher an die Daten kommt!!

Kommentar von simeon2006 am 24. Juli 2009 21:07

Wo steht das??? Im mietergesetzt bestimmt nicht!!!


kallisto
beantwortet von kallisto am 24. Juli 2009 21:05
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Der Vermieter hat genau ein Jahr Zeit, die Abrechnung zu schicken. Alles was später kommt, musst Du rechtlich gesehen nicht mehr zahlen. Der Rest ist eine Frage der Moral...


tabeah
beantwortet von tabeah am 24. Juli 2009 21:06
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12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode


anonym
beantwortet von simeon2006 am 24. Juli 2009 21:06
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Der vermieter muss innerhalb 1 jahr die betriebskostenabrechnung vorlegen. Tut er das nicht, kann er diese nichtmehr einvordern. z.b. abrechnung 2007 bekommst du im juli 2009!!! Musst du nicht zahlen!!

Kommentar von CHIPU am 24. Juli 2009 21:50

Aber mein Vermieter hat die Abrechnung erst im Juni 2009 von der Heizkostenfirma bekommen somit wäre es nicht das verschulden der vermieters! Muss ich dann nicht trotzdem zahlen?

Kommentar von simeon2006 am 25. Juli 2009 09:08

Ich würde mal zu verbraucher zentrale gehen, die wissen normal 100% ob das rechtens ist!!!


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