Hallo, ich habe eine Frage über meine Betriebskostenabrechnung und zwar habe ich die heute am 24.07.2009 bekommen und die Rechnung wurde von meinem Vermieter am 21.07.2009 erstellt von dem Zeitraum 1.12.2007 bis 31.12.2007. Mein Vermieter bekam von der Heizkostenfirma am 19.06.2009 die Rechnung. Muss ich die denn noch zahlen???? Schließlich ist das schon über eineinhalb Jahre her.
Danke und einen schönen Abend noch
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Aber natürlich! Du musst bis zu 3 Jahren nachzahlen, wenn er nicht früher an die Daten kommt!!
Wo steht das??? Im mietergesetzt bestimmt nicht!!!

Der Vermieter hat genau ein Jahr Zeit, die Abrechnung zu schicken. Alles was später kommt, musst Du rechtlich gesehen nicht mehr zahlen. Der Rest ist eine Frage der Moral...
Der vermieter muss innerhalb 1 jahr die betriebskostenabrechnung vorlegen. Tut er das nicht, kann er diese nichtmehr einvordern. z.b. abrechnung 2007 bekommst du im juli 2009!!! Musst du nicht zahlen!!
Aber mein Vermieter hat die Abrechnung erst im Juni 2009 von der Heizkostenfirma bekommen somit wäre es nicht das verschulden der vermieters! Muss ich dann nicht trotzdem zahlen?
Ich würde mal zu verbraucher zentrale gehen, die wissen normal 100% ob das rechtens ist!!!