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ab wann schleppt Polizei ein abgemeldetes KFZ ab und was kostet die Ablöse?

Frage von wildsau777 wildsau777

Ein Kumpel hat letzte Woche ein Auto ersteigert und bezahlt. Schlüssel u Papiere wurden zugeschickt um ein Kurzkennzeichen zu organisieren u das Auto dann bei Stuttgart zu holen, Leider kam nun alles anders als geplant,den der Vorbesitzer hat wohl den Wagen auf eine Öffentliche Straße und wohl auch noch OHNE Nr-Schild gestellt,statt es auf seinem Mietplatz bis Abholung stehen zu lassen.

Nun wurde der Wagen wohl abgeschleppt.

Weiß jemand von euch,wie hoch die Kosten dafür sind und wer diese zu tragen hat? Um schnelle Antwort wär ich sehr dankbar.

Gruß Thorsten

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Antworten (2)

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    Antwort von Kekskugel Kekskugel

    Oh man - wie intelligent war das denn? Ein Kurzzeitkennzeichen gibts auch ohne Papiere und man macht doch Barzahlung nach Überprüfung der Ware. Ein Auto steht bis zu 4-6 Wochen bevor es abgeschleppt wird. Der Verkäufer scheint auch nicht die hellste Birne zu sein....

    Wo der Wagen heute steht, verrät dir die Polizei. Zur Abholung des Autos solltet Ihr Bargeld mitnehmen, da viele Verwahrstätten nur Bares akzeptieren. Macht Euch auf bis zu 500€ gefasst.

    Kommentar von wildsau777 wildsau777

    Ja aber wer muß es tragen? neuer Käufer oder alter Besitzer? Überweisung war nur,weil der Verkäufer Beruflich weg musste u wir in der Zeit wo er da war das Auto nicht holen konnten :(. Zumal mein Kumpel dem Verkäufer noch sagte,er solle das Auto bis zur Abholung (wenn er den Platz eh grad nicht braucht) auf seinem Stellplatz stehen lassen. Und er erwiderte zu ihm "er habe es wohl mit der Dorfpolitesse geklärt,das das Auto ohne Kennz stehen bleiben darf,auf öffentl Str". Diese meinte wohl "das sei kein Problem"....klar,du hast schon recht...wie doof muss man sein,dies auch noch ner Politesse zu verklickern :(. Gruß

    Kommentar von wildsau777 wildsau777

    übrigens...das auto stand wohl erst paar Tage dort,darf dann dennoch abgeschleppt werden??? Dacht da kommt erst ein gelber Punkt mit Aufforderung dran (so war es jedenfalls früher).

    Kommentar von Kekskugel KekskugelKekskugel

    Normal steht der Wagen mit einem gelben oder roten Aufkleber mehrere Wochen lang da. Möglicherweise hat der Verkäufer das Auto im Halteverbot oder in einer Bushaltestelle / Feuerwehreinfahrt abgestellt...

    In meinen Augen ist der Verkäufer Schuld an der Misere und hat die Abschlepp und Verwahrungskosten zu tragen. Ich würde mich hierzu mal von einem Anwalt beraten lassen. Aber als ALLERERSTES: Auto auslösen, Fotobeweise holen. Auch die Stelle fotografieren, wo das Auto gestanden haben soll. Die Polizei hat den Wagen und den Standort vor dem Abschleppen auch geknipst. Arbeite da mit der Polizei zusammen und lass dir helfen.

    Viel Erfolg!

    Kommentar von wildsau777 wildsau777

    Danke,ich gib es so weiter.

  • 0
    Antwort von Laredo Laredo

    Kommt darauf an was als Abholungstermin vereinbart war. Die Auslösung wird mit Sicherheit ca. 300-500 Euro kosten (Abschleppkosten, Verwaltungsgebühr, Verwarnungsgeld und Verwahrungsgebühr pro Tag). Je länger das Auto bei der Polizei steht, desto mehr kostet es.

    Kommentar von wildsau777 wildsau777

    Ja aber wer muß die Kosten tragen? neuer Käufer oder alter Besitzer?

    Kommentar von Laredo LaredoLaredo

    Wenn ein Abholtermin vereinbart war und nicht eingehalten wurde, dann der Käufer. Ansonsten ist nach einem Kaufvertrag, wenn nichts vereinbart wurde und das Fahrzeug widerrechtlich abgestellt war der Verkäufer dafür haftbar.

    Kommentar von wildsau777 wildsau777

    Kaufvertrag gibts keinen u abgemacht wurde da,in der Zeit als er abgeschleppt wurde :(

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