Ein Kumpel hat letzte Woche ein Auto ersteigert und bezahlt. Schlüssel u Papiere wurden zugeschickt um ein Kurzkennzeichen zu organisieren u das Auto dann bei Stuttgart zu holen, Leider kam nun alles anders als geplant,den der Vorbesitzer hat wohl den Wagen auf eine Öffentliche Straße und wohl auch noch OHNE Nr-Schild gestellt,statt es auf seinem Mietplatz bis Abholung stehen zu lassen.
Nun wurde der Wagen wohl abgeschleppt.
Weiß jemand von euch,wie hoch die Kosten dafür sind und wer diese zu tragen hat? Um schnelle Antwort wär ich sehr dankbar.
Gruß Thorsten
Ja aber wer muß es tragen? neuer Käufer oder alter Besitzer? Überweisung war nur,weil der Verkäufer Beruflich weg musste u wir in der Zeit wo er da war das Auto nicht holen konnten :(. Zumal mein Kumpel dem Verkäufer noch sagte,er solle das Auto bis zur Abholung (wenn er den Platz eh grad nicht braucht) auf seinem Stellplatz stehen lassen. Und er erwiderte zu ihm "er habe es wohl mit der Dorfpolitesse geklärt,das das Auto ohne Kennz stehen bleiben darf,auf öffentl Str". Diese meinte wohl "das sei kein Problem"....klar,du hast schon recht...wie doof muss man sein,dies auch noch ner Politesse zu verklickern :(. Gruß
übrigens...das auto stand wohl erst paar Tage dort,darf dann dennoch abgeschleppt werden??? Dacht da kommt erst ein gelber Punkt mit Aufforderung dran (so war es jedenfalls früher).
Normal steht der Wagen mit einem gelben oder roten Aufkleber mehrere Wochen lang da. Möglicherweise hat der Verkäufer das Auto im Halteverbot oder in einer Bushaltestelle / Feuerwehreinfahrt abgestellt...
In meinen Augen ist der Verkäufer Schuld an der Misere und hat die Abschlepp und Verwahrungskosten zu tragen. Ich würde mich hierzu mal von einem Anwalt beraten lassen. Aber als ALLERERSTES: Auto auslösen, Fotobeweise holen. Auch die Stelle fotografieren, wo das Auto gestanden haben soll. Die Polizei hat den Wagen und den Standort vor dem Abschleppen auch geknipst. Arbeite da mit der Polizei zusammen und lass dir helfen.
Viel Erfolg!
Danke,ich gib es so weiter.