Ab wann rechnet es sich, sich eine Kilometerpauschale als Freibetrag auf Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen?
Antworten (4)
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4Antwort von
schurkeschurke
Da es noch nicht fest steht, ob wir die Pauschale wieder ab dem ersten KM bekommen werden, würde ich erst einmal gar nichts auf der Steuerkarte eintragen lassen. bevor Du es nachher zurück zahlen musst.
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2Antwort von
michel75 Auf jeden Fall gegen den Steuerbescheid 2007 Einspruch einlegen!! Siehe auch: http://www.focus.de/finanzen/steuern/fahrtkosten-rechner_aid_52534.html
Kommentar von
Wolfi0410Wolfi0410 Genau das isses. Ich würde auch nichts eintragen. Bei der Erklärung geltend machen, dann wird nämlich erst ab dem 23. km berücksichtig und dagegen Einspruch einlegen wenn der Vorbehalt nicht sowieso schon auf dem Bescheid steht.
DH -
2Antwort von
anjannianjanni
Ab dem Betrag, ab dem Du überhaupt eintragen lassen kannst.
Generell mußt Du erst mal so viel fahren, daß Du über die Werbungskostenpauschale kommst. Vorher wird Dir eh nichts eingetragen. Und dann ist wohl auch noch nicht geklärt, ob nun alle Kilometer oder erst ab 20 berücksichtigt werden, oder? Da würde ichmir mal erst nichts eintragen lassen - Du mußt sonst hinterher u.U. Steuern zurückzahlen.
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2Antwort von
wj2000wj2000
Wenn du mehr als 50 km pro Tag fährst.
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Wolfi0410Wolfi0410 Genau z.Zt. mehr als 44 Km hin und zurück. Absetzbar ist die einfache Entfernung Wohnung-Arbeitsstätte ab dem 23. km. Alles andere wird zwar eingetragen wg. unklrer Rechtslage, kann aber zur Nachzahlung führen.
Kommentar von
Eddy21Eddy21 Wenn ein Erstattungsanspruch anzunehmen ist !
? Was hat ein Einspruch gegen den Steuerbescheid mit dem Eintrag eines Freibetrags zu tun?