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Ab wann muß mein Gast Nebenkosten bezahlen

Frage von balou1959 balou1959

Ich bezahle in meiner Wohnung Nebenkosten von ca 100 €.

Meine Freundin lebt überwiegend bei mir, zahlt aber in Ihrer Wohnung selbst Nebenkosten.

Wir sind beide Hartz 4 Empfänger.

Muß sie jetzt bei mir zusätzlich Nebenkosten bezahlen (an meinen Vermieter), oder kann sie es von den Nebenkosten ihrer Wohnung absetzen.

Wie verhält sich das alles in unserer Gesetzgebung.

Gibt es Möglichkeiten der Einigung zwischen zwei Vermietern, daß wir nicht alles doppelt bezahlen müssen?

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Antworten (11)

  • 4
    Antwort von Gintonik Gintonik

    Ne, Müll zahlt Ihr beide, ob die Tonne voll ist oder nicht! Und wenn Ihr eine Lebensgemeinschaft habt, dann stehen euch keine 2 WOhnungen zu sondern nur noch 1 ! Sucht euch Arbeit und verdient Euer eigenes Geld anstatt zu Fragen "Wie bekomme ich noch mehr Geld" !!!

  • 3
    Antwort von Andrea2009 Andrea2009

    Die Nebenkosten erhöhen sich in deiner Wohnung - klar, bei zwei Leuten... Wenn ich das schon lese: "...oder kann sie es von den Nebenkosten ihrer Wohnung absetzen...." da fallen doch weniger Nebenkosten an - sie ist ja fast nie da!!! Mann, Mann, Mann! Der Arge sollte man mal nen Tipp geben - zwei bezahlte Wohnungen und den Hals noch nicht voll habe...

    Kommentar von blablubblub blablubblubblablubblub

    Das ist doch ihr gutes "Recht" zwei Wohnungen zu haben. Heutzutage kann man doch niemanden zwingen, zusammen zu ziehen .... ich finds auch nicht gut, aber vom Recht her machen sie ja nichts falsch! Außerdem weiss man ja auch nicht, wie lang die beiden zusammen sind. Nach nen paar Monaten muss man ja nicht unbedingt zusammen ziehen, oder?

    Kommentar von Gintonik GintonikGintonik

    Stimmt. Ich wäre in so einem Fall für "Betreutes Hartz4". Jeder hat sein Zimmerchen und gut ist. Dann wohnen 1000 zusammen in einem großen Block und jeder kann jeden Besuchen, wann immer er will. Und das Amt(WIR) zahlt sowieso die Nebenkosten, egal wo derjenige gerade ist !!!

    Kommentar von joyce123 joyce123joyce123

    Natürlich muss man nicht gleich zusammenziehen. Aber das ist ja hier auch nicht das Problem. Fakt ist, das die Arge (also wir Steuerzahler) für 2 Wohnungen aufkommt, sie aber ihre Wohnung praktisch kaum nutzt. Unter diesen Umständen zu fragen, wie man noch mehr bei der Arge rausholen kann, finde ich schon sehr dreist!

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    Antwort von erdbeerblau erdbeerblau

    Wenn solche Fragen die Bildung unserer Gesellschaft widerspiegeln, wird mir allmählich angst und bange.......

  • 3
    Antwort von joyce123 joyce123

    Ich würde mir ganz andere Gedanken machen. Wenn die Arge dahinterkommt, dass die Freundin überwiegend bei dir wohnt und ihr das nicht gemeldet habt, gibts richtig Ärger!

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    Antwort von sonnenlady sonnenlady

    Wie bist du denn drauf???

    Wenn ihr euch zwei Wohnungen leistet, müsst ihr natürlich auch für beide Wohnung zahlen. Und zwar komplett. So wie JEDER andere Mensch auch. Außerdem zahlts doch eh das Amt bei euch.

  • 2
    Antwort von vollimleben vollimleben

    Wenn sie überwiegend bei Dir wohntdann habt den Anstand und gebt die andere Wohnung auf,oder zahlt für Beide!

    Kommentar von balou1959 balou1959

    Lies dir nochmal alles genau durch, (Auch besonders meine Meinung zu den Antworten), denke nach und dann weißt du, was ich meine. Für so intelligent halte ich dich. Danke.

  • 1
    Antwort von ClausO ClausO

    Das beantqwortet sich schon durch das Wort Gast. Müssen tut der nie.

  • 1
    Antwort von MinasMorgul MinasMorgul

    zieht zusammen

    Kommentar von balou1959 balou1959

    Das zusammenziehen hat ich ja wohl erstmal erlidigt, wie du ja vielleicht lesen konntest. Würden wir gerne. Aber dann gibt es Abzüge. Wir wollen für unsere Liebe ja nicht bestraft werden. Wenn der Staat möchte daß der Mensch anders handelt, dann muß er die Gesetze dem entsprechend ändern.Da sind wir kein Einzelfall.Wenn jeder sein Geld weiterbekommen würde, auch wenn er mit jemandem zusammen wohnt, dann würde der Staat sämtliche Mieten einsparen. Das muß man sich mal ausrechnen, was da zum verschleudern erzwungen wird.

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    Antwort von balou1959 balou1959

    Ok. Wenn ihr so drauf seid, alles absichtlich falsch zu verstehen. Was soll ich denn bei "gute Frage. de".

    Ich will nicht das größt mögliche herausholen, sondern nur nichts doppelt bezahlen.

    Wenn man als Harz 4 Empfänger jemanden liebt und mit ihm zusammenziehen will, dann gibt es soziale Abzüge in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Deshab hat jeder seine eigene Wohnung. (Gutes Recht) Da nütz es auch nichts, daß wenigstens einer das Glück hat Arbeit zu bekommen. Dann wird es dem Partner wieder angerechnet. Also verdient man dadurch nicht mehr. (Nicht gerade motivierend zu arbeiten) Was sind das für Gesetze? Wer von euch möchte umsonst arbeiten? Dann mache ich eine Firma auf und stelle euch ein. Darum ging es aber bei der Frage gar nicht. Sondern darum, Das eine Person nur einmal für Müll, Wasser und Anderes bezahlt. Und nicht doppelt. Egel wo er sich aufhält. Da verbraucht er ja nur für eine Person. Diese Frage galt nur der Einigung zwischen den Vermietern. Jeder von uns wäre froh einen Job zu haben. Aber keiner will für Arbeit auch noch bestraft werden. Aber wenn ihr nicht in der Lage seid objektiv zu sein und entsprechende Antworten zu geben, dann steig ich aus GUTE FRAGE DE wieder aus, und werde es (entsprechend weiterempfehlen). Danke, Ihr Schnarchnasen. Den anderen Lieben, die mir trotzdem nicht helfen konnten, es aber versucht haben, vielen Dank.

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    Antwort von Toterfisch Toterfisch

    Bis zu 6 Wochen darf man einen Gast beherbergen. Das geht den Vermieter gar nichts an. Wenn dieser Gast dann ein paar Tage weg ist, darf man ihn wieder für 6 Wochen aufnehmen usw. usw.

    VG

    Kommentar von balou1959 balou1959

    Na endlich. Danke für die Hilfe.

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    Antwort von blablubblub blablubblub

    Naja, die fixen Nebenkosten müssen für beide Wohnungen bezahlt werden, also Müll, Hausmeister, Heizungsgrundkosten etc. ... die Verbrauchskosten bekommst du ja am Ende wieder in der Nebenkostenabrechnung, wenn ihr in der einen Wohnung kaum was verbraucht. Ihr werden dann sicher für die eine Wohnung, in der ihr beide lebt, nachzahlen müssen (höherer Wasserverbruach, höherer Energiebedarf) - dafür bekommt ihr für die Wohnung, in der keiner lebt, Geld zurück.

    Kommentar von balou1959 balou1959

    Na Endlich. Vielen Dan für die Hilfe. Jetzt fehlen mir nur noch hinweise, wo ich im Internet nachschlagen kann, um Gesetzesauszüge zu downloaden, die das bestätigen mit den sogenannten 6 Wochen. Dann kann ich es meinem fehlinformierten Vermieter schicken. Der will von diesem Gesetz noch nie etwas gehört haben. Vielleicht stellt er sich ja nur ..... Vielen Dank im Voraus, an alle, die meine Fragen richtig verstehen. Die Anderen können mich mal.

    Kommentar von Toterfisch Toterfisch

    Du brauchst Deinem Vermieter nichts downloaden! Spare Dir diesen Aufwand. Gastrecht ist massgebend und sonst gar nichts!

    Nebenkosten müssen nach echten Verbrauch abgerechnet werden! Dann muß er eben Gas-, Wasser- und Stromzähler einbauen.

    Die Pauschale kann der sich sonstwohin schieben!

    VG

    Rainer

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