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Ab wann muss man zum "Amtsarzt", wenn man länger krankgeschrieben ist?

Frage von Murmeli Murmeli

Hallo,

bin seit längerem krankgeschrieben, (ca. 5 Wochen), ab 6 Wochen muss ja die Krankenkasse zahlen. Habe gehört, dass irgendwann der medizinische Dienst/Amtsarzt hinzugezogen wird. Ist das immer der Fall? (hatte Unfall bzw. wurde brutal mit der Faust u.a.niedergeschlagen vor 5 Wochen)
Was würde mich da genau erwarten??? Checkt der, ob " das auch stimmt"? Kann zudem die Firma, wenn ich wieder zur Arbeit gehen kann, kündigen? (bin mittlerweile unbefristet eingestellt)

Danke schonmal vorab :)

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Antworten (6)

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    Antwort von Resistance Resistance

    Du musst dan zum med. Dienst, wenn Dein Arbeitgeber oder die Krankenkasse das in die Wege leiten. Die Firma kann nicht wegen, aber während der Arbeit kündigen.

    Kommentar von Murmeli MurmeliMurmeli

    Sry, vielleicht war ich etwas undeutlich.

    Wann leitet die KK oder Firma (wer von beiden und aus welchem Grund?) den medizinischen Dienst ein? Kann mich die Firma (grosses Unternehmen, wo viele Menschen eingestellt werden) nach Arbeitsantritt (wenn ich wieder gesund bin) kündigen, weil ich so lange gefehlt habe, obwohl ich unbefristet beschäftigt bin?

    Kommentar von Resistance ResistanceResistance

    Eine Untersuchung wird dann beantragt, wenn Anlass zu Misstrauen an der tatsächlichen Erkrankung besteht. Eine Kündigung wegen Krankheit ist nicht möglich.

    Kommentar von Murmeli MurmeliMurmeli

    Also ist es nicht immer so, dass man zum Amtsarzt muß...? (Hätte da auch ein reines Gewissen, da es mir noch immer beschxxx geht, auch psychisch)

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''Also ist es nicht immer so, dass man zum Amtsarzt muß...?''

    Nein, nicht zwangsläufig. (Der MdK hat mit ''Amtsarzt'' übrigens nichts zu tun)

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''Die Firma kann nicht wegen, aber während der Arbeit kündigen.''

    Du meintest sicher [Arbeit]sunfähigkeit, gell. ;-)

    Kommentar von Resistance ResistanceResistance

    :-)) ja bitmap, danke.

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    Antwort von Gelinda Gelinda

    Es ist so, daß wenn man in den ersten 6 wochen eines neuen Arbeistverhältnisses Krank wird (oder verunfallt - wo besondere Regekungen gelten)tritt Plan B in Kraft.

    Es zahlt nicht, wie üblich, der Arbeitgeber, sondern die KK! Wenn man auch da erst neu ist - entzieht sich meiner Kenntnis, was dann ist.

    Wenn man einen Unfall hat, muß man sofort, umgehend den Unfall bei der Berufsgenossenschaft melden. Da muß man selber aktiv sein. daß das gemacht wird. Auch mit Kopf unterm Arm, wenn man ganz andere Sorgen hat. Sonst hat man das Nachsehen.

    Mir wurde nichts nachgezahlt, weil angeblich keiner was wußte - einer hats auf den anderen geschoben. Abrechnungzeitraum war verstrichen!

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    Antwort von nerdbert nerdbert

    Hallo, zur Definition des Arztes findet Ihr vielleicht etwas im Blog http://www.arzt.com

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    Antwort von vollyhn vollyhn

    Die Krankenkasse beauftragt dann die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen MdK, wenn Zweifel am Fortbestand der Arbeitsunfähigkeit bestehen. Manchmal macht der MdK ein Gutachten nur nach Aktenlage anhand der Informationen der behandelnden Ärzte, ob es plausibel ist, dass noch immer AU besteht.

    Wenn Du erst einmal wieder gesund bist und im Betrieb erscheinst, ist die vergangene Arbeitsunfähigkeit keine Rechtfertigung mehr für eine Kündigung. Eine Kündigung dient ja nicht zur Strafe, sondern um für die Zukunft klare Verhältnisse zu schaffen.

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    Antwort von Virginia47 Virginia47

    Ich glaube, das entscheidet die Krankenkasse. Ich war sechs Wochen krankgeschrieben. Ab der siebten bekam ich dann Leistungen von der Krankenkasse. Aber als allererstes eine "Vorladung" zum Amtsarzt. Ich war damals sauer, weil ich wirklich krank war. Aber ich glaube, sie wollen damit die Kosten drücken. - Dein Arbeitgeber kann Dich nicht wegen einer Krankheit kündigen. Es sei denn, es ist abzusehen, dass Du nicht wieder in Deinem Beruf arbeiten kannst. Dann würde die Kündigung sogar bei einer Klage standhalten.

    Kommentar von Murmeli MurmeliMurmeli

    Bin auf diesem Gebiet etwas grün ;) Also: Erst ab der 6. Woche zahlt die K-Kasse oder ab der 7. ten Woche? Es wurde mir empfohlen, eine Psychotherapie zu machen aufgrund des Vorfalls. Vielleicht ist das "vorteilhaft"...?! Bin jetzt noch einschl. nächster Woche krankgeschrieben seit dem 08.07. ca. Fühle mich immernoch mies, alles tut mir weh...

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''Erst ab der 6. Woche zahlt die K-Kasse oder ab der 7. ten Woche?''

    Ab der 7. Woche. 6 Wochen lang zahlt ja der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung.

    Kommentar von Virginia47 Virginia47Virginia47

    6 Wochen zahlt der Arbeitgeber, ab der 7. die Krankenkasse. Wenn es Dir immer noch mies geht, wird das auch der Amtsarzt bestätigen, dass Du noch nicht arbeiten kannst. Und eine Psychotherapie würde ich Dir auch empfehlen. Sie kann nur zur Genesung beitragen. Und es ist kein Makel, wenn man zu einem Therapeuten geht. Die sind geschult und können Dir sicher helfen.

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    Antwort von Lissa Lissa

    Je nach Krankenkasse und auch nach der Art der Erkrankung ist es unterschiedlich, wann man zum medizinischen Dienst bzw, zum Amtsarzt geschickt wird.

    Ich habe da noch keine Regelmäßigkeit erkennen können.

    Krankenkassen, die weniger gern Krankengeld zahlen als andere, schicken Leute früher zum medizinischen Dienst.

    Hier findest du etwas zu Kündigungen wegen Krankheitszeiten: http://www.anwaltseiten24.de/arbeitsrecht/kuendigung-wegen-krankheit.html

    Kommentar von Murmeli MurmeliMurmeli

    danke für den Link! Bin bei der DAK...

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