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Ab wann MUSS man wieder arbeiten, wenn man Unterhalt bekommt?

gefragt von MariSophie am 12.10.2007 um 10:25 Uhr

Ich habe 2 Kinder (7+9 Jahre alt) und mein "Noch-Ehemann" zahlt für die beiden und mich Unterhalt. Ich habe jetzt angefangen, 12 Stunden die Woche zu arbeiten,weil ich mit dem Unterhalt sonst nicht auskommen würde. Mein Gatte will das Geld was ich verdiene jetzt auf den Unterhalt von ihm anrechnen und mir noch weniger zahlen. Darf er das?


Reply


Wolfgang Foerster
beantwortet von Wolfgang Foerster am 12. Oktober 2007 10:39
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Nein, der Unterhalt, den er zahlen muss, richtet sich nach dem Alter der Kinder und nach SEINEM Gehalt, nicht nach Deinem. Das Jugendamt kann Dir da Hilfestellung geben, dort bekommst Du auch eine aktuelle Ausgabe der "Düsseldorfer Tabelle", nach der Unterhalt berechnet wird.

Kommentar von 42e61a05e6bb14a96ab16cff054a1943smallWolfgang Foerster am 12. Oktober 2007 10:40

Nachtrag: Meine Antwort bezieht sich auf den Kindesunterhalt, nicht auf den Ehegattenunterhalt (den ich persönlich für überflüssig halte), sorry, wenn das eben nicht klar wurde

Kommentar von Vinc1 am 12. Oktober 2007 11:09

Eine gute Betreuung von kleinen Kindern kostet Geld. Warum nicht der Ex etwas dafür geben?

Kommentar von 42e61a05e6bb14a96ab16cff054a1943smallWolfgang Foerster am 12. Oktober 2007 11:28

KINDES-Unterhalt ist wichtig und richtig, da bin ich absolut dafür. ich bin aber nicht dafür, einem getrennt lebenden ehemaligen Ehepartner (egal welchen Geschlechts) bis ans Lebensende Geld zu bezahlen, nur weil man mal ein paar Jahre verheiratet war.

Kommentar von Vinc1 am 12. Oktober 2007 11:34

Oh das ist wieder etwas ganz Anderes - da sind wir uns völlig einig!!! Mir ging es darum solang die Kinder von der Ex betreut werden, dass sie dafür was bekommt, das ist ok.

Kommentar von vikus75 am 12. Oktober 2007 18:13

Was bedeutet bitte schön "von der Ex betreut werden"? Ist sie denn keine Mutter mehr? Der Ex zahlt für die Kinder und sie muss ihrerseits auch was leisten, oder? Und dass ihr Einkommen mit dem Unterhaltsanspruch für sie (nicht für Kinder) verrechnet wird, ist nun mal so.


Alexander50
beantwortet von Alexander50 am 12. Oktober 2007 10:39
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wenn dein Mann den vom Gesetz geregelten Satz an Euch zahlt, dann hat er auch das Recht einen Teil deines Geldes einzubehalten. Hier greift die 3/7 -4/7-Regelung. (3/7 abgeben, 4/7 behalten)


anonym
beantwortet von Vinc1 am 12. Oktober 2007 11:07
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Das Thema Unterhalt ist nicht ganz ohne. Viele Anwälte leben ganz gut davon :-(
Ihr seid noch nicht geschieden, d.h. Du bekommst zur Zeit noch den Trennungsunterhalt. Deine Kinder sind nicht mehr sooo klein! So dass hier der eine oder andere Richter entscheiden könnte, sagen wir mal einen geringen Nebenverdienst (400€) zu berücksichtigen.
Wenn euer Verhältnis es zulässt, solltet ihr euch zusammensetzen und einen Kompromiss finden. Man muss nicht immer gleich zum Anwalt oder bis vor's Gericht.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 12. Oktober 2007 10:50
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Der Ansatz von WolgangFoerster ist richtig. Ueber seine persönliche Meinung kann man streiten.

Aber du hast Anspruch auf Ehegattenuntzerhalt, weil die Kinder noch relativ klein sind.

Die Höhe ist auch der Düsseldorfer Tabelle zu entnehmen, ist aber relativ schwierig und für einen Laien kaum nachvollziehbar. Er kann auf jeden Fall etwas kürzen, das ist richtig.

Ich würde von ihm eine Aufstellung erbitten, wie das künftig aussehen soll und mich dann beraten lassen.


John James
beantwortet von John James am 7. November 2007 06:53
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Herr Foerster hat recht. Es gibt Ehegatten- und Kindesunterhalt. Wenn Du etwas verdienst kann das auf den Ehegattenunterhalt mindernd angerechnet werden und geschieht im Normalfall durch eine Abänderungsklage oder Einigung. Was den Kindesunterhalt angeht, so ist dieser obligatorisch und nicht verhandelbar. Der Betrag ergibt sich im Normfall aus der Düsseldorfer Tabelle. Im übertragenen Sinn handelt es sich um eine Forderung der Kinder nicht des Ehegatten. Daher ist es nicht möglich sich über die Höhe des Kindesunterhaltes zu "einigen". Wenn sich die Kinder im 11-ten Lebensjahr befinden ist Dir zudem eine Halbtagsstelle zu zu muten. Im Falle einer dann erfolgenden Abänderungsklage solltest Du Dich auf eine Veränderung aller Zahlungswerte einstellen. Das ist dann unabhängig davon ob Du tatsächlich arbeitest oder nicht. Da wir aber viele verschiedene Richter in Deutschland haben und gerade das Familienrecht eins mit sieben Siegeln ist, verlass Dich besser auf gar nichts. Versuch auf eigenen Füßen zu stehen.





anonym
beantwortet von Teddine am 7. November 2007 11:45
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Zurückzukommen auf die Frage ob man arbeiten MUSS: Wenn die Kinder über 8 Jahre sind ist der betreuenden Frau im Allgemeinen eine Halbtagesstelle zuzumuten und ab einem Alter von etwa 14 Jahren auch eine Vollzeitstelle. Bei besonderen Umständen, wie z.B. behinderten Kindern, können sich diese Stufen verscheiben. Was den Unterhalt für Dich als Ehefrau bzw. als zukünftige Ex-Ehefrau angeht, kann dein Mann nach diesen Regeln von Dir die Aufnahme einer Arbeit verlangen.

Da er diese Mitarbeit verlangen kann, kann er auch den Unterhalt für Dich anteilig kürzen. (selbst wenn Du dich weigerst zu arbeiten).


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