Mein 20 jähriger Sohn hat seine Ausbildung beendet. Muß er sich ab jetzt haftpflichtversichern?
ab wann muss man sich haftpflichtversichern?
Antworten (8)
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Er muss nicht. Aber es wäre sinnvoll: Mit dem Abschluß der ersten berufsqualifizierenden Ausbildung endet regelmäßig die beitragsfreie Mitversicherung über die PHV der Eltern.
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SgtMillerSgtMiller
Der Sohn ist nach Ende der ersten Ausbildung nicht mehr automatisch in der Familienhaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert.
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Ich verstehe deine Frage so, daß du wissen willst ob dein Sohn nun einen eigenen Vertrag braucht. Also, in den meisten Familien-PHs sind Kinder bis zum Ende der ersten Ausbildung mitversichert so lange sie ihren ersten Wohnsitz noch bei den Eltern haben. Demnach müsste dein sohn sich nun selbst versichern. In manchen Verträgen sind aber auch "alle im Haushalt lebenden" Personen mitversichert. Darüber hinaus gibt es sicher auch noch anderer regelungen je nach versicherer und tarif. Deine Frage kann hier also nicht ohne Kenntnis deiner Vertragsbedingungen und eurer tatsächlichen Lebenssituation beantwortet werden. Um hier eine wirklich richtige Antwort zu bekommen empfehle ich bei deinem Vermittler oder direkt bei der Gesellschaft nachzufragen. Und was das "müssen" betrifft, es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer PH, es ist aber eine der wichtigsten Versicherungen die man haben sollte.
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ManAtEarth Bei den meisten Haftpflichtversicherern fallen die Kinder ab dem Tag des Abschlusses bei der elterlichen HP heraus. Die Allianz übernimmt die Kinder weiterhin, sofern diese noch im elterlichen Haushalt wohnen. Am einfachsten ist es aber direkt beim Vertreter oder der Gesellschaft nachzufragen. Wo bist du denn versichert?
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Man muss überhaupt nicht.
Im eigenen Interesse sollte der Sohn, sobald seine Ausbildung abgeschlossen ist, einen Single-Tarif abschließen. Das kostet ca. 40 € im Jahr und bewahrt ihn u.U. davor sein ganzes Leben zu versauen.
Die Haftpflichtversicherung ist NICHT dafür da, ein runter gefallenes Handy zu ersetzen, sonder existenzbedrohende Schadensersatzforderungen abzuwehren. Daher ist der Einschluss einer Selbstbeteiligung durchaus sinnvoll. ( und 30 % billiger)
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VersBeraterVersBerater
Hallo, lade Dir bitte diese Broschüre runter und achte auf Seite 8
http://www.klipp-und-klar.de/dateien/dokumente/versicherungen/VKK_Haftpflichtver...
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vipernvipern
Das ist kein Muß aber er kann. Und ich finde man sollte es auch tun. Wie schnell kann mal etwas passieren?
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siquirressiquirres
Niemand MUSS sich haftpflichtversichern. Soweit generell. Ohne eine solche Versicherung allerdings steht man mit dem eigenen privaten Geldbeutel für angerichtete Schäden gerade und muss sie aus eigener Tasche bezahlen. Zu deiner speziellen Frage gibt es so keine definitive Antwort. In der Regel sind Minderjährige über die Eltern haftpflichtversichert. Du müsstest mal ganz genau deinen elterlichen Haftpflichtvertrag durchlesen, inwieweit und bis welchem Alter dein Sohn noch mitversichert ist. Im Zweifelsfalle direkt die betreffende Versicherung ansprechen und eine Beratung persönlicher Art beantragen.
Kommentar von
VersBeraterVersBerater es gibt sehr wohl definitive Antworten, weil die Versicherungswirtschaft dazu auch Informationsblätter hat.
Siehe diese Broschüre Seite 8
http://www.klipp-und-klar.de/dateien/dokumente/versicherungen/VKK_Haftpflichtversicherung_nov_08.pdf
wobei es noch darauf ankommt, was er nun anschlließend machen wird.