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ab wann muss man sich als geweblicher VK bei ebay anmelden ?

Frage von Helli01 Helli01

hab im februar waren für 3.400€ bei ebay verkauft, ab wann muss ich mich als gewerblicher VK anmelden ?

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Antworten (3)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von vitessa vitessa

    Was für Waren in wievielen Auktionen? Generell: Wenn Du gezielt verkaufst, um Gewinn zu machen, bist Du auf jeden Fall gewerblich, egal ob 1 € oder 3.400 € dabei umgesetzt werden. Und viele neue Waren lassen ebenfalls auf ein Gewerbe schließen. Aber bei der Summe in einem Monat könnten eh manche hellhörig werden, ich höre die Abmahner schon mit den Hufen scharren.

    Kommentar von Helli01 Helli01Helli01

    ich verkaufe um gewinn zu erzielen, genauer gesagt kaufe ich günstig und verkaufe mit 20% gewinn, allerdings nur mit gebrauchten waren und auch mehr als hobby. es sind 14 artikel mit einem erlös von 3400€ bei ebay

    Kommentar von Helli01 Helli01Helli01

    ich bin vollzeit berufstätig und verdiene mir halt ein paar €uros bei ebay dazu

    Kommentar von vitessa vitessavitessa

    Dein Motiv interessiert aber niemanden;/. Fakt ist, dass Du mit Gewinn verkaufst, damit bist Du klar gewerblich, egal, ob gebrauchte oder neue Waren. Aber gut, dass sieht man den Auktionen natürlich nicht direkt an und man weiß ja nicht, wo Du die Waren her hast. Ich hoffe doch sehr, dass sie überwiegend aus unterschiedlichen Bereichen stammen, um einen privaten Charakter zu unterstreichen. Dann 3.400 € bei 14 Artikeln, macht satte 242,85 Euro pro Artikel, nicht schlecht. Und das in einem Monat. Wobei 14 Artikel noch voll im Rahmen sind, erst ab 40 wird's kritisch. Solltest Du Dich mit dem Gedanken tragen, ein Gewerbe anzumelden, musst Du topfit im Versandhandelsrecht sein. Und zusätzlich Zeit und Nerven für den Papierkram aufbringen. Da Du aber schon vollzeit berufstätig bist, kannst Du das nicht wirklich wollen. Besser, Du hast mehrere Accounts bei ebay und streust Deine Aktivitäten, evtl. kommen auch noch andere Marktplätze in Frage.

    Kommentar von Helli01 Helli01Helli01

    danke, das mit dem gewerbe lass ich wohl doch lieber, ich werde wohl einfach nurnoch ,,ab und zu´´ geschäfte bei ebay machen, da ich auf nervigen papierkram nebenher wirklich keine lust habe.

    Kommentar von vitessa vitessavitessa

    Danke für den Stern! Ich würde diesen Account bis auf weiteres ruhen lassen und hoffen, dass von ebay keine Aufforderung kommt, auf Gewerbe umzustellen. Wenn doch, würde ich den Account nur noch zum Kaufen benutzen und mit einem zweiten umsichtiger umgehen.

  • 1
    Antwort von Scanner Scanner

    Das hat mit dem Finanzamt eigentlich erst in zweiter Linie zu tun.

    In Vordergrund steht das Gewerbe mit allen Pflichten wie Impressum, Widerrufsrecht, Gewährleistung, usw.

    Der richtige Abmahnanwalt und die Hälfte von Deinem Gewinn hat ein anderer.

  • 0
    Antwort von voti1972 voti1972

    spätestens jetzt...na dann hoffe du mal das du kein ärger mit dem finanzamt bekommst.....

    Kommentar von wadenbeisser13 wadenbeisser13wadenbeisser13

    und ich hoffe das er ärger mit dem fa bekommt , sonst lernen die leute nie das ebay kein kinderspielplatz ist

    Kommentar von Helli01 Helli01Helli01

    hallo? wer sagt denn dass ich dort zum spielen bin, wenn ich das fa bescheißen wollte würde ich doch garnicht fragen...

    Kommentar von wadenbeisser13 wadenbeisser13wadenbeisser13

    du gibst also deine 3400 € in der nächsten steuererklärung an ??

    Kommentar von Helli01 Helli01Helli01

    hmm kommt drauf an wieviel ich dieses jahr noch bei ebay verkaufe

    Kommentar von wadenbeisser13 wadenbeisser13wadenbeisser13

    ja , und ich glaube noch an den weihnachtsmann ;)

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