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Ab wann muss man Gewerbe anmelden?

Frage von marscho marscho

Frage steht oben. Ich fotografiere sehr gern und auch gut. Möchte in Zeitungen inserieren und Fotos machen, von z.B. Hochzeiten, Tierportraits... Natürlich gegen Bezahlung. Aber nur so nebenbei und das wäre auch sicher gar nicht so oft, zumindest am Anfang, bin ja auch arbeiten. Muss ich da schon Kleingewerbe anmelden?

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Antworten (8)

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    Antwort von ThunderHawk ThunderHawk

    Wenn Du eine sich wiederholende Tätigkeit mit Gewinnabsichten nachgehst, handelt es sich um ein Gewerbe und die Sache müsste dann angemeldet werden.

    Kommentar von marscho marschomarscho

    Aber es springt doch am Ende gar nicht so viel Geld raus dabei, muss ich das echt tun?

    Kommentar von ThunderHawk ThunderHawkThunderHawk

    Ob viel rausspringt oder wenig, ist den Behörden eigentlich egal. Ärgerlich wird es, wenn man es nicht angemeldet hat und es gibt Neider (oder einen gewerblichen Fotografen, der sich auf dem Schlipps getreten fühlt), dann wird die Sache teuer.

    Kommentar von marscho marschomarscho

    Und wenn ich nicht in Zeitungen inseriere sondern es sich hin und wieder mal ergibt das ich Fotos machen kann und bissel was dafür bekomme?

    Kommentar von ThunderHawk ThunderHawkThunderHawk

    Hat damit nichts zu tun. Verpfeift dich jemand bist Du fällig. Strafe wegen gewerblichen Handel ohne Gewerbe. Das Finanzamt spricht dann auch etwas mit, haste keine Belege da, wird geschätzt und dann verlangen die auch einen netten Betrag nach und und und...

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    Antwort von aRalf aRalf

    ja... aber wenn Du unter einem bestimmten Satz liegst brauchst Du keine Steuern zu zahlen.

    Problem... Krankenversicherung

    Kommentar von BlondAndBlue BlondAndBlueBlondAndBlue

    Wieso soll das ein problem sein?

    Kommentar von aRalf aRalfaRalf

    Weil Du die dann bezahlen musst

    Kommentar von BlondAndBlue BlondAndBlueBlondAndBlue

    Das macht man auch, wenn man keine Gewerbe hat, oder?! Sorry, vielleichr steh ich ja auch auf dem Schlauch...

    Kommentar von aRalf aRalfaRalf

    Im Prinzip schon... kommt jetzt darauf an ob Du es vorher auch schon getan hast oder ob Du in einer Familienversicherung bist.

    Kommentar von BlondAndBlue BlondAndBlueBlondAndBlue

    Also, ich habe ein Gewerbe und bin in einer Familienversicherung........

    Kommentar von aRalf aRalfaRalf

    wenn Du mitversichert bist in der Familienversicherung, dann musst Du dich als Selbstständiger seperat versichern.

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    Antwort von Schinderhannes Schinderhannes

    Dann musst Du ein Gewerbe anmelden.

  • 1
    Antwort von JoWaKu JoWaKu

    Wenn ine Gewinnerzielungsabsicht (Gewinn= Einnahmen - Ausgaben) Besteht, oder Gewinn beabsichtigt ist, muss die Sache angemeldet werden. - Je nach Art der Tätigkeit als "Gewerbe" oder "Freiberufliche Tätigkeit".

    http://www.klicktipps.de/gewerbe_freiberuf.php

    .

    Ob man das dann umsatzsteuerlich als Unternehmen oder Kleinunternehmen betreibt, ist eine davon unabhängige Entscheidung und wird auf dem Fragebogen des Finanzamtes angegeben.

    Kommentar von JoWaKu JoWaKuJoWaKu

    Argumente für und gegen die Kleinunternehmer-Regelung:

    www.klicktipps.de/gewerbefaq.php#kleinunternehmersinnvoll

  • 1
    Antwort von Mcruay Mcruay

    Fotografie ist grundsätzlich ein sog. "freies Gewerbe". Anzumelden beim Finanzamt. Frag aber trotzdem mal beim zuständigen Gewerbeamt nach und schilder denen die Details deiner Idee.

    Kommentar von JoWaKu JoWaKuJoWaKu

    Den Begriff "freies Gewerbe" gibt es nicht.

    Gewerbe: Anmeldung beim Gewerbeamt

    Freiberufliche Tätigkeit: Anmeldung nur beim Finanzamt

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    Antwort von Milian Milian

    Hast du eine Gewinnerziehlungsabsicht, dann ja.

  • 1
    Antwort von BlondAndBlue BlondAndBlue

    Ja, du kannst/musst ein Gewerbe anmelden, sonst kannst du keine Rechnungen schreiben..ich glaube, man kann sogar auch nur eine Steuernummer beantragen. Du bist dann noch nicht einmal zwingend Kleinunternehmer, die Klausel kannst du rausstreichen

    Kommentar von marscho marschomarscho

    Ich will ja keine Rechnung schreiben.

    Kommentar von BlondAndBlue BlondAndBlueBlondAndBlue

    Dann kannst du offiziell kein Geld verdienen... für Dienstleistungen dieser Art muss man Rechnungen schreiben

    Kommentar von marscho marschomarscho

    Ach so, hmm danke, dann muss ich mich wohl mal richtig schlau machen und zum Gewerbeamt gehn.

    Kommentar von vitessa vitessavitessa

    Und wie soll dann die Bezahlung von statten gehen? Einfach auf die Hand? Sowas kannst Du ab und zu mal machen, aber sobald Du es regelmäßig machst und auch noch in Zeitungen inserieren willst, auf dass es auch die gewerbliche Konkurrenz um so schneller mitbekommt, musst Du ein Gewerbe anmelden. Meiner mittlerweile festen Überzeugung nach sind dem Staat Kleinunternehmer jedoch lästig und der Aufwand lohnt mitnichten den Einsatz.

    Kommentar von marscho marschomarscho

    Ja eigentlich auf die Hand, Es soll ja nur mal ab und zu sein, bin vollzeitarbeiten, da hab ich gar nicht soviel zeit dafür. Dann kann ich das inserieren ja weglassen.

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    Antwort von hell11 hell11

    Jedes Gewerbe muss angemeldet werden und die daraus kommenden Gewinne müssen dementsprechend versteuert werden.

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