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Ab wann muß man Erbschaftssteuer bezahlen?

Frage von Tochter1958 Tochter1958

Weiß jemand ab welchem Nachlasswert man Erbschaftssteuer bezahlen muß?

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Wasserbetten Wasserbetten

    Der Freibetrag beträgt für

    1. den Ehegatten/Lebenspartner 500.000 EUR;
    2. jedes Kind/Stiefkind 400.000 EUR;
    3. jedes Kind eines verstorbenen Kindes/Stiefkindes 400.000 EUR;
    4. jedes Kind eines lebenden Kindes/Stiefkindes 200.000 EUR;
    5. jede sonstige Person aus Steuerklasse I 100.000 EUR;
    6. jede Person aus Steuerklasse II oder III 20.000 EUR.

    Zusätzlich wird beim Erbfall dem überlebenden Ehegatten/Lebenspartner und den Kindern ein besonderer Versorgungsfreibetrag gewährt.

    Dieser besondere Versorgungsfreibetrag (geregelt in § 17 ErbStG) ist jedoch um den Barwert erbschaftsteuerfreier Versorgungsbezüge zu kürzen. Darunter fallen u. a. Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und sämtliche Versorgungsleistungen aus einem Dienstverhältnis (betriebliche Altersversorgung).

    Für Erwerbe von Todes wegen steht dem Erben ein Versorgungsfreibetrag in folgender Höhe zu:

    1. Ehegatte 256.000 EUR
    2. Kind bis zu 5 Jahren 52.000 EUR
    3. Kind von mehr als 5 bis 10 Jahren 41.000 EUR
    4. Kind von mehr als 10 bis 15 Jahren 30.700 EUR
    5. Kind von mehr als 15 bis 20 Jahren 20.500 EUR
    6. Kind von mehr als 20 bis 27 Jahren 10.300 EUR

    Ab dem 27. Geburtstag haben erbende Kinder keinen Versorgungsfreibetrag mehr.wikipedia

    Kommentar von zeiserl69 zeiserl69zeiserl69

    Aber an was orientiert sich der Wert einer Immobilie?

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    Antwort von Mietnormade Mietnormade

    Ja weiß ich kommt drauf an welcher Erbschaftsgrad man ist. Sohn/Tochter darf erheblich mehr als völlig Fremder.

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    Antwort von WetWilly WetWilly

    Sobald der Freibetrag überschritten ist. Der Freibetrag wiederum hängt vom Verwandschaftsverhältnis ab.

    Bei nicht-Verwandten theoretsich ab dem 1. Euro.

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    Antwort von HomepageS HomepageS

    Ab der Erbschaft

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