Hallo,
wird ein Auto schon als Unfallauto definiert, wenn man beim zurücksetzen einen Pfosten umgesemmelt hat oder beim Ausparken mit der Stoßstange ein anderers Auto anstößt ? Oder muss es richtig krachen? DANKE
Hallo,
wird ein Auto schon als Unfallauto definiert, wenn man beim zurücksetzen einen Pfosten umgesemmelt hat oder beim Ausparken mit der Stoßstange ein anderers Auto anstößt ? Oder muss es richtig krachen? DANKE
Als einen Unfallwagen bezeichnete man zu Dm-Zeiten ein Fahrzeug, das einen höeheren Schaden als 1000 DM hatte. Mittlerweile wären dies ja nur noch 500 Euro. Wobei eine Plastikstoßstange mit Lackierung ja schon meist drüber liegt. Also: Sobald Blecharbeiten durchgeführt wurden, handelt es sich um einen Unfallwagen, wobei dies eigentlich vom Verkäufer unaufgefordert eingeräumt werden müsste. Aber wer tut das schon, ohne Nachfragen. Ein Kotflügel kann ja auch wegen Rost erneuert werden, ohne dass es sich um einen Unfallschaden handelte.
kommt drauf an, wie heftig der unfall war und wie die Reparatur gelaufen ist: BEISPIEL: unsere auto wurde gerammt von einer Frau, die einparken wollt, unsere auto stand zu der Zeit alleine auf dem Parkplatz. so, die werkstatt hat ALLES ausgetauscht und NIX ausgebessert, dadurch war es dann KEIN unfallwagen mehr. Die ganze Fahrerseite vorne war kaputt und wurde komplett erneuert
Gerade wenn Teile ausgetauscht werden mussten, ist es ein Unfallwagen.
wurde uns so von der Vertragswerkstatt aber so gesagt.
Entschuldigung, aber das ist Blödsinn, was man euch erzählt hat.
Unfallwagen heißt, dass dieser Wagen einmal einen Unfall hatte und nicht, dass man den Unfallschaden sehen muß.
Auch ein reparierter Wagen ist ein Unfallwagen.
Frag ggf. bei deiner Versicherung einmal unverbindlich nach.
Siehe auch die Antwort von Kronkorkenkugel!!
Du solltest es erwähnen (auf dem vertrag)
auch, wenn ich nicht danach gefragt werde?
Gute Antwort!