Wenn jemand z.B. täglich über ebay Taschenuhren einkauft und einmal in der Woche zwei bis drei davon wieder verkauft. Wie ist das ?
Antworten (6)
-
4Antwort von
ZauberinDannyZauberinDanny
Du erfüllst alle fünf Kriterien für eine gewerbliche Tätigkeit gemäß § 15 (2) EStG: "Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist."
LG, Danny
-
3Antwort von
Harzer2102Harzer2102
Nun sobald du etwas ein- und verkaufst mit der Absicht Gewinn zu erzielen, musst du ein Gewerbe anmelden. Als Kleinunternehmer bist du bis 17.500€ Umsatz/Jahr (Achtung - nicht Gewinn!) von der Steuer befreit.
Kommentar von
EnnoBeckerEnnoBecker Von welcher Steuer?
Kommentar von
Harzer2102Harzer2102 Umsatzsteuer
-
2Antwort von
jazzlikejazzlike
Das ist ein gewerblicher Verkauf, da eine Gewinnabsicht mit An- und Verkauf verfolgt wird und daher umsatzsteuerpflichtig.
LG
Kommentar von
ZauberinDannyZauberinDanny Es handelt sich zwar um eine gewerbliche Tätigkeit, jedoch sagt das nichts über eine Umsatzsteuerpflicht aus!
Als Kleinunternehmer kann er sich gemäß § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreien lassen, sofern er gewisse Umsatzgrenzen nicht übersteigt.
LG, Danny
-
-
0Antwort von
kiramariekiramarie
Spätestens dann, wenn die Menge einen Umfang erreicht, den man nicht mehr als Privat-verkäufe dem Finanzamt verkaufen kann.
-
0Antwort von
JanKrohnJanKrohn
Es gibt einen Freibetrag, der liegt um die 400 Euro (Gewinn, nicht Umsatz).
Kommentar von
JanKrohnJanKrohn Freigrenze gefunden:
EStG §23 - Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der aus den privaten Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 600 Euro betragen hat.
Kommentar von
ZauberinDannyZauberinDanny Hier liegen aber keine privaten Veräußerungsgeschäfte vor, sondern eine gewerbliche Tätigkeit, vgl. meinen Kommentar.
LG, Danny
Kommentar von
JanKrohnJanKrohn Woher weißt Du das? Wenn er die Dinger sammelt, und die wieder loswerden will, die ihm nicht gefallen, ist es privat.
Kommentar von
ZauberinDannyZauberinDanny Wenn man die Dinger sammelt, dann kennt man sich idR damit aus und verkauft nicht zwei bis drei Dinger pro Woche.
Er erfüllt nun mal alle Kriterien einer gewerblichenn Tätigkeit und Voraussetzung für ein privates Veräußerungsgeschäft gem. § 23 EStG ist, dass die Einkünfte nicht unter eine andere Einkunftsart fallen (Subsidaritätsprinzip).
Voraussetzung für ein privates Veräußerungsgeschäft gem. § 23 EStG ist, dass die Einkünfte nicht unter eine andere Einkunftsart fallen (Subsidaritätsprinzip).