1

Ab wann muss man ebay-Verkäufe versteuern ?

Frage von Musikheld Musikheld

Wenn jemand z.B. täglich über ebay Taschenuhren einkauft und einmal in der Woche zwei bis drei davon wieder verkauft. Wie ist das ?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (6)

  • 4
    Antwort von ZauberinDanny ZauberinDanny

    Du erfüllst alle fünf Kriterien für eine gewerbliche Tätigkeit gemäß § 15 (2) EStG: "Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist."

    LG, Danny

    Kommentar von ZauberinDanny ZauberinDannyZauberinDanny

    Voraussetzung für ein privates Veräußerungsgeschäft gem. § 23 EStG ist, dass die Einkünfte nicht unter eine andere Einkunftsart fallen (Subsidaritätsprinzip).

  • 3
    Antwort von Harzer2102 Harzer2102

    Nun sobald du etwas ein- und verkaufst mit der Absicht Gewinn zu erzielen, musst du ein Gewerbe anmelden. Als Kleinunternehmer bist du bis 17.500€ Umsatz/Jahr (Achtung - nicht Gewinn!) von der Steuer befreit.

    Kommentar von EnnoBecker EnnoBeckerEnnoBecker

    Von welcher Steuer?

    Kommentar von Harzer2102 Harzer2102Harzer2102

    Umsatzsteuer

  • 2
    Antwort von jazzlike jazzlike

    Das ist ein gewerblicher Verkauf, da eine Gewinnabsicht mit An- und Verkauf verfolgt wird und daher umsatzsteuerpflichtig.

    LG

    Kommentar von ZauberinDanny ZauberinDannyZauberinDanny

    Es handelt sich zwar um eine gewerbliche Tätigkeit, jedoch sagt das nichts über eine Umsatzsteuerpflicht aus!

    Als Kleinunternehmer kann er sich gemäß § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreien lassen, sofern er gewisse Umsatzgrenzen nicht übersteigt.

    LG, Danny

  • 1
    Antwort von Anni70 Anni70

    Immer bei Wiederverkäufen. Denn dann ist es ein Handel.

  • 0
    Antwort von kiramarie kiramarie

    Spätestens dann, wenn die Menge einen Umfang erreicht, den man nicht mehr als Privat-verkäufe dem Finanzamt verkaufen kann.

  • 0
    Antwort von JanKrohn JanKrohn

    Es gibt einen Freibetrag, der liegt um die 400 Euro (Gewinn, nicht Umsatz).

    Kommentar von JanKrohn JanKrohnJanKrohn

    Freigrenze gefunden:

    EStG §23 - Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der aus den privaten Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 600 Euro betragen hat.

    Kommentar von ZauberinDanny ZauberinDannyZauberinDanny

    Hier liegen aber keine privaten Veräußerungsgeschäfte vor, sondern eine gewerbliche Tätigkeit, vgl. meinen Kommentar.

    LG, Danny

    Kommentar von JanKrohn JanKrohnJanKrohn

    Woher weißt Du das? Wenn er die Dinger sammelt, und die wieder loswerden will, die ihm nicht gefallen, ist es privat.

    Kommentar von ZauberinDanny ZauberinDannyZauberinDanny

    Wenn man die Dinger sammelt, dann kennt man sich idR damit aus und verkauft nicht zwei bis drei Dinger pro Woche.

    Er erfüllt nun mal alle Kriterien einer gewerblichenn Tätigkeit und Voraussetzung für ein privates Veräußerungsgeschäft gem. § 23 EStG ist, dass die Einkünfte nicht unter eine andere Einkunftsart fallen (Subsidaritätsprinzip).

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.