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Ab wann muss man das Elterngeld beantragen?

Frage von schwan schwan

Gibt es eine bestimmt Frist bis wann man das Elterngeld beantragen muss?

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Antworten (5)

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    Antwort von jacobi06 jacobi06

    Das Elterngeld muss rechtzeitig bei der zuständigen Antragstelle beantragt werden. Rückwirkend wird das Elterngeld nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld eingegangen ist. Sollte das Kind z. B. im Januar geboren werden, sollte der Antrag spätestens im April eingehen um alle Monate Anspruch auf Elterngeld zu haben.

    http://www.elterngeld.com/elterngeld-antrag.html

    Kommentar von schwan schwan

    vielen Dank für die hilfreiche Antwort und den weiterführenden Link grüße vom schwan

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    Antwort von Axefluegel Axefluegel

    Hallo , die Frage ist zwar schon was älter, ich habe aber trotzdem noch eine Ergänzung für weitere Elterngeld - Tippsuchende. Uns hat das bares Geld gespart. Beide Elternteile haben ja zusammen Anspruch auf 12 Mo Elterngeld. Wenn der werdende Papa aber auch mindestens zwei Monate Elternzeit nimmt , bekommt man zwei Monate länger Elterngeld, klasse oder?

    Ich wusste das vorher nicht, habe das auf dieser tollen Seite gefunden, kann ich allen werdenden Vätern nur empfehlen:

    www.papa-werden.info


    Bei uns rückt der Enbindungstermin immer näher, bin schon sehr gespannt!

    Grüße an alle, die bald zu dritt sind

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    Antwort von koira1975 koira1975

    Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen die Elternzeit, wenn sie unmittelbar nach Geburt des Kindes oder nach der Mutterschutzfrist (§ 15 Abs. 2 Satz 2) beginnen soll, spätestens sechs Wochen, sonst spätestens acht Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren sie Elternzeit nehmen werden. Bei dringenden Gründen ist ausnahmsweise eine angemessene kürzere Frist möglich. Nimmt die Mutter die Elternzeit im Anschluss an die Mutterschutzfrist, wird die Zeit der Mutterschutzfrist nach § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes auf den Zweijahreszeitraum nach Satz 1 angerechnet. Nimmt die Mutter die Elternzeit im Anschluss an einen auf die Mutterschutzfrist folgenden Erholungsurlaub, werden die Zeit der Mutterschutzfrist nach § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes und die Zeit des Erholungsurlaubs auf den Zweijahreszeitraum nach Satz 1 angerechnet. Die Elternzeit kann auf zwei Zeitabschnitte verteilt werden; eine Verteilung auf weitere Zeitabschnitte ist nur mit der Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Der Arbeitgeber soll die Elternzeit bescheinigen. http://www.treffpunkteltern.de/article.php?sid=474

    Kommentar von schwan schwan

    auch an Dich vielen Dank für die ausführliche Antwort und den guten Link. Viele Grüße schwan

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    Antwort von FragVischer FragVischer

    Der Antrag muss mindestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit gestellt werden, wenn diese unmittelbar nach der Geburt oder dem Mutterschutz beginnen soll.

    Quelle: http://www.babybutze.de/das-wichtigste-zum-elterngeld

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    Antwort von kristin0207 kristin0207

    Das Elterngeld kann ab der Geburt des Kindes beantragt werden und muss spätestens 3 Monate später bei der Elterngeldstelle sein, weil nur 3 Monate rückwirkend gezahlt wird!

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    Wie Sie beim Elterngeld das Maximum rausholen

    Kinder zu bekommen ist schön. Der Staat versüßt Eltern dieses Erlebnis durch das Elterngeld. Wer clever ist und rechtzeitig die Steuerklasse wechselt, kann dabei unter Umständen eine deutlich höhere staatliche Förderung herausschlagen – und das ganz legal, wie das Bundessozialgericht entschieden hat.

    Die staatliche Förderung für Eltern richtet sich nach dem Nettolohn vor der Geburt. Doch wie viel netto vom Bruttolohn übrig bleibt, ist durch die Steuerklasse festgelegt. Das Bundessozialgericht hat entschieden: Verheiratete Paare, die ein Kind erwarten, dürfen die Steuerklasse wechseln, um mehr Elterngeld zu erhalten. Die Kasseler Richter verurteilten den Freistaat Bayern in zwei Fällen dazu, den Klägerinnen ein höheres Elterngeld zu zahlen, das deren Steuerklassenwechsel berücksichtigt.

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