Gibt es irgendwelche Grenzwerte, ab denen man wenn man bei E-Bay handelt ein Gewerbe anmelden muß? Kennt sich jemand aus?
Ab wann muss man beim E-Bay-Handel ein Gewerbe anmelden?
Antworten (5)
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antola61antola61
§15(2) EStG "Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist."
§2 UStG: Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt....Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen...
So stehts im Gesetz... also deine Verkäufe müssen nachhaltig sein, sprich du mußt immer wieder was verkaufen so ganz genau an einer Zahl kann man das nicht festmachen.
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thomaschthomasch
ab 10 Verkäufe pro Monat schlgen Rechtsanwälte gerne zu und mahnen ab,wenn man nichtgewerblich auftritt.
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ttempelhueterttempelhueter
wenn du regelmässig mit neuen artikel handelst auf jeden fall. man sagt eigentlich, alles, was über den persönlichen verkauf hinausgeht, also auch trödel.
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auroraborealisauroraborealis
Was ich weiß... sobald du sachen kaufst um sie bei ebay weiterzuverkaufen und selbst nichts benutzt, also dann auf jeden Fall. Alles andere wäre ja theoretisch Privatverkauf, oder wenn du für jemand anderes verkaufst und Provision verlangst. Aber es gibt sicher noch andere Kriterien.
Gewerbe -> http://kuerzer.de/8CLqBIBAx