Ich war der Meinung, das wäre mit Beginn dieses Jahres, der gute Mann will davon nichts wissen..
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energiepass Inzwischen ist die Vorlage des Energieausweises für alle Wohngebäude Pflicht. Diese Pflicht besteht aber NUR dann, wenn das Gebäude bzw. die Wohnung NEU vermietet oder verkauft wird. Vorgelegt werden muss der Energieausweis den Miet- bzw. Kaufinteressenten auch nur dann, wenn diese es verlangen. Der Ausweis muss nicht ausgehändigt werden, es genügt das Vorweisen bzw. das Aushändigen einer Kopie.
Eine Ausnahme bilden Wohnungs-/Immobilienanzeigen z.B. in einschlägigen Internetportalen. Hier muss der Energiekennwert aus dem Energiepass zukünftig veröffentlicht werden. genaues unter: http://energiepass.wordpress.com/2010/01/07/energiekennwert-aus-energieausweis-m...
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alienliebealienliebe
hier gibts infos dazu: http://energie.rp-online.de/energienachrichten/-/specific/Darf-ich-den-Energieau...
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energingka Hallo,
für den Energieausweis gelten folgende Fristen:
a) Baujahr 1965 und früher: Energieausweis ist seit 1.7.2008 Pflicht
b) Baujahr 1966 und später: Energieausweis wird zur Pflicht ab 1.1.2009
Nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist der Energieausweis allerdings erst bei Neuvermietung oder -verpachtung sowie bei einem Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses bereitzuhalten und dem potentiellen Interessenten "zugänglich" zu machen (d.h. zeigen). Wer langjährige Mieter hat, kann sich also Zeit lassen.
Grüße
A. Zipfel-Waag http://www.energing-ka.de
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beenebeene
Es gab noch eine Änderung. Der Energieausweis muss ab dem 1.7.08 vorhanden sein und nur bei NEUvermietungen/-käufen/-pachtungen vorgelegt werden. Sprich bei einem bestehenden Mietverhältnis nicht. Leider finde ich zur letzteren Aussage die Quelle nicht mehr, bin mir aber sicher, es gelesen zu haben.
Quelle Friständerung: http://www.dena-energieausweis.de
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