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Ab wann muss man als Selbstständiger in die Berufsgenossenschaft?

gefragt von Balou am 12.02.2009 um 13:00 Uhr

Hab da eben eine interessante frage zur IHK gelesen- darin wurde auch die Sache mit der Berufsgenossenschaft erwähnt. Das frag ich mich jetzt auch: ab wann muss man dort eigentlich Mitglied sein, als Selbstständiger? Die Frau in der Frage meinte, sie sei da gar nicht drin, aber in der IHK, zwangsweise.


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Bluehead
beantwortet von Bluehead am 12. Februar 2009 13:04
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In die BG musst du zwingend erst, wenn du Angestellte hast.

Kommentar von Cdb4425e81e9ee1f689c58a2845a8d21smallDanny1975 am 12. Februar 2009 13:05

Richtig..war auch meine Vermutung.

Kommentar von user33 am 13. Februar 2009 12:41

Gott sei Dank, dann kommt das ja nicht auch noch auf mich zu.


anonym
beantwortet von luetzelmatt am 13. Februar 2009 09:28
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In der Schweiz ist es unvorstellbar, dass man zu einer Mitgliedschaft gezwungen werden kann.

Kommentar von user33 am 13. Februar 2009 12:42

Die Schweiz ist in vielerlei Hinsicht besser als wir je sein werden.... Nehmt ihr mich auf?


anonym
beantwortet von user33 am 12. Februar 2009 13:01
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Ich bin die Frau und nö bin nicht drin, hat mir keiner bisher was von geflüstert, während die IHK durch das FA auf einen zukommt.

Kommentar von Balou am 12. Februar 2009 13:03

Die Berufsgenossenschaft auch, so viel ich weiß. Vielleicht musst du dann nicht? Aber warum müssen die einen, die andern nicht?

Kommentar von A8b38e823c859c53e300b1f58cf2f716smallBluehead am 12. Februar 2009 13:05

Nein, in die BG muss nur der Arbeitgeber (respektive der Selbstständig), wenn Arbeitnehmer beschäftigt werden.


anonym
beantwortet von mondi23 am 5. April 2009 14:51
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Mitglied bei einer BG wird der Unternehmer, der entweder selbst versichert ist (entweder satzungsmäßig über die Satzung der BG oder als freiwiliige Versicherung) oder wenn ein Unternehmer Arbeitnehmer beschäftigt. Dazu gehören aber auch Aushilfen und 430-€ Jobs. Also immer anmelden, wenn Du jemanden einstellst.


DuduS
beantwortet von DuduS am 13. April 2009 09:47
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Die Zuständigkeit irgend einer Berufsgenossenschaft ist gegeben, sobald man selbstständig tätig wird. Eine Beitragspflicht tritt aber erst ein, sobald in diesem Unternehmen Versicherte Personen tätig werden. Das sind in den allermeisten Fällen Arbeitnehmer, können aber bereits auch Personen sein, die wie ein Arbeitnehmer für die selbstständige Person tätig werden, z. B. wenn ein kleiner Handwerker regelmäßige Hilfe von seinem Vater bekommt, der ihn dadurch unterstützen möchte.

Wenn eine BG in ihrer Satzung stehen hat, dass in einem bestimmten Berufszweig auch die Unternehmer selbst gegen Arbeitsunfall versichert sind, tritt auch ohne das Vorhandensein von Arbeitnehmern in diesem Betrieb eine Beitragspflicht ein.

Im Bereich Landwirtschaft tritt immer Beitragspflicht ein, auch wenn keine Arbeitnehmer vorhanden sind, da bei der Landwirtschaftlichen BG die Unternehmer und ihre Ehegatten per Gesetz versichert sind.

Übrigens: auch wenn das Unternehmen bei keiner BG angemeldet ist, besteht Unfallversicherungsschutz für die Arbeitnehmer. Die BG muss bei einem eingetretenen Arbeitsunfall leisten, auch wenn sie noch keinen Cent an Beiträgen gesehen hat. Der Unternehmer darf im Zweifel aber sicher mit einer Beitragsnachforderung rechnen.


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