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Ab wann muss ich Unterhalt für mein Kind zahlen

Frage von Meinereiner7 Meinereiner7

Hallo Zusammen,

meine Frau und ich haben uns getrennt (seit 4 Jahren verheiratet).

Sie behält das Haus und das Kind, geht arbeiten. Bisher ist aber noch nichts finanzielles geklärt.

Ich wohne bei meiner Freundin. Sie im Haus. Ich bin ebenfalls noch in "unserem" Haus gemeldet.

Ab wann muss ich Unterhalt für mein Kind zahlen? Wir wohnen ja noch auf dem Papier zusammen.

Vielen Dank im Voraus!

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Antworten (10)

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    Antwort von Icewoman Icewoman

    eigentlich ab da! Aber warum hast du dich noch nicht umgemeldet?

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    Antwort von Mami1977 Mami1977

    ihr solltet klare Verhältnisse schaffen. Wenn ihr nicht mehr zusammen wohnt, melde dich ab und Unterhalt musst du dann sofort zahlen, wohnst ja nicht mehr da. Finde das bissel komisch...

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    Antwort von Guppy194 Guppy194

    ganz einfach: ab der Geburt bist Du unterhaltspflichtig

    wohnt das Kind bei Dir, dann Naturalunterhalt (Essen, Kleidung, wohnen usw.)

    wohnst Du nicht mehr mit dem Kind in häuslicher Gemeinschaft Barunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle (§ 1612a BGB)

    das hat alles nichts mit einer Scheidung oder Trennung zu tun; die Unterhaltspflicht ist einfach ab Geburt da

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    Antwort von xMausi xMausi

    Normalerweise ab den Tag wo du wegbist. Wieviel hängt vom Wert ab (Haus) und davon wieviel noch abbezahlt werden muß. Aber ich gebe Milwa Recht. Sprech aus eigener Erfahrung. Gehe zum Anwalt, melde dich schleunigst um und lass dich beraten.

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    Antwort von Milwa Milwa

    wenn Du bei Deiner Freundin lebst, dann solltest Du Dich ummelden. Bei der Meldestelle musst Du dann angeben ab wann Du getrennt lebst. Das wirkt sich ja auch auf die Steuerklasse aus. Außerdem zählt ab dem Zeitpunkt das Trennungsjahr. Sie behält das Haus. Da muss ja dann auf alle Fälle viel geklärt werden. Sind da noch Schulden drauf, Überschreibung beim Notar usw. Das lässt sich hier nicht so schnell beantworten. Wenn ihr euch friedlich getrennt habt, dann kann man alles auch relativ normal regeln, obwohl bei der finanziellen Seite schnell doch eine Art Rosenkrieg entbrennt. Sorgerecht und Unterhalt wird beim Familiengericht geklärt. Wie alt ist das Kind? Hast Du Arbeit? Am Besten Du gehst zu einem Anwalt und lässt Dich beraten.

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    Antwort von Klabauter Klabauter

    Vermutlich erst dann, wenn es einen Beschluß gibt, sei es vorläufig vom Jugendamt oder nach einer (evtl.)Scheidung. Gesetzliche Pflicht ist etwas anders als moralische Pflicht.

    Kommentar von Meinereiner7 Meinereiner7

    Es geht mir nicht um die moralische Pflicht. Ich möchte für mein Kind zahlen. Wollte nur mal die gesetzliche Pflicht wissen.

    Kommentar von Klabauter KlabauterKlabauter

    Soweit ich weiß, gibts bei erst kurz Getrenntlebenden keine Pflicht, sofern die Mutter noch nichts eingeklagt hat.

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    Antwort von tauben tauben

    auch wenn du da noch gemeldet bis muß du sofort unterhalt zahlen man kann auch gemeinsam in ein haus wohnen und nicht mehr zu sammen sein.nur du muß ein zimmer haben das nur mit deinen sachen drin ist und ein kühlschrank oder gefriehtruhe

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    Antwort von Meinereiner7 Meinereiner7

    Ich habe mich bisher nicht umgemeldet, da finanziell (Kredit, gemeinschaftliches Geld etc.) noch nichts geklärt ist. Mir das Haus also noch zu 50 % gehört. Also auch keine Scheidung etc.

    Kommentar von newcomer newcomernewcomer

    welche Ehe hattest du ? Zugewinn ?

    Kommentar von Meinereiner7 Meinereiner7

    Sorry ... kann ich Dir nicht beantworten.

    Kommentar von Auswanderer AuswandererAuswanderer

    Bevor du Unterhalt zahlungspflichtig ist, muss erst mal die Scheidung her! Dann wird das Sorgerecht verteilt. Aber du solltest dich schon längst abgemeldet haben. Willst du Ihr das ganze Hause denn geben? Oder wird sie es abbezahlen?!

    Kommentar von Meinereiner7 Meinereiner7

    Okay, dann werde ich mich schleunigst abmelden.

    Sie will mir die Hälfte des bisher abgezahlten Kredites "zinslos" mit dem Unterhalt für unser Kind verrechnen.

    Kommentar von newcomer newcomernewcomer

    er muß sofort Trennungsunterhalt bezahlen, wenn er über die Grenze des Selbstbehaltes kommt

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    Antwort von Auswanderer Auswanderer

    Solltest dich schleunig sabmelden! Die Scheidung ist schon vollzogen? Hat sie das Sorgerecht?

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    Antwort von newcomer newcomer

    gehst du arbeiten ?

    Kommentar von Meinereiner7 Meinereiner7

    Ja, ich gehe arbeiten. Sie auch.

    Kommentar von newcomer newcomernewcomer

    dann mußt du eventuell nur Kindesunterhalt, keinen Ehegattenunterhalt. Das kannst du selber ausrechnen. Beide Einkommen werden zusammen gezählt, davon Aufwendungen für die Arbeit , Zinsen für euer Haus use abgezogen. Der Rest wird dann durch 2 geteilt. Solltest du dabei unter 900 Euro fallen, brauchst du nur für das Kind zahlen, siehe Düsseldorfer Tabelle

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