Hallo Zusammen,
meine Frau und ich haben uns getrennt (seit 4 Jahren verheiratet).
Sie behält das Haus und das Kind, geht arbeiten. Bisher ist aber noch nichts finanzielles geklärt.
Ich wohne bei meiner Freundin. Sie im Haus. Ich bin ebenfalls noch in "unserem" Haus gemeldet.
Ab wann muss ich Unterhalt für mein Kind zahlen? Wir wohnen ja noch auf dem Papier zusammen.
Vielen Dank im Voraus!
Es geht mir nicht um die moralische Pflicht. Ich möchte für mein Kind zahlen. Wollte nur mal die gesetzliche Pflicht wissen.
Soweit ich weiß, gibts bei erst kurz Getrenntlebenden keine Pflicht, sofern die Mutter noch nichts eingeklagt hat.