ich bin lehrerin, verbeamtet und schwanger. ab wann muss ich das meiner rektorin mitteilen??? gibt es da einen pflichttermin? danke für hilfreiche antworten!
Antworten (9)
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nicknack72nicknack72
Bei diesen Fragen bin ich froh, das Pisa nicht nur bei den Schülern recht hat....
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Lotta1Lotta1
Am besten sofort, dann hast Du bereits besonderen Schutz!
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katrin79katrin79 aber die ersten 12 woochen sind noch nicht um. und falls es nicht bleibt, fände ich es blöd, wenn das jemand weiß... das ist mein problem!
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Lotta1Lotta1 Dann warte bis sie um sind! Habe ich auch so gemacht!
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ritrickritrick
Vor 20 Jahren, als meine Tochter geb. wurde, musste man das ab 2. Monat sagen aber spätestens wenn der schwangerenausweis vorlag. Hat man das bei Einstellung verschwiegen, war das ein Kündigungsgrund.
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SahakiSahaki
Wenn Du es definitiv weißt. Wenn Du es nicht meldest bist Du auch nicht geschützt (Arbeitszeiten, Umfeld usw) Du kannst auch warten, bis alle deinen Bauch sehen. Verpflichtet es zu melden bis Du nicht
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raubkatzeraubkatze
Einen Termin gibt es nicht! Aber bitte so schnell wie möglich! Für dich muss Ersatz gesucht werden! Das ist schwer! Die Kinder dürfen nicht darunter leiden!
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katrin79katrin79 mutterschutz beginnt erst kurz vor den sommerferien. dann geht meine klasse eh. ich bleibe bis dahin noch erhalten.
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marvin69marvin69
als beamte so schnell wie möglich, damit dein chef sich um ersatz für die elternzeit bemühen kann
danke für die hilfreiche antwort..