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ab wann muss ich schwangerschaft dem arbeitgeber melden??

Frage von katrin79 katrin79

ich bin lehrerin, verbeamtet und schwanger. ab wann muss ich das meiner rektorin mitteilen??? gibt es da einen pflichttermin? danke für hilfreiche antworten!

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Antworten (9)

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    Antwort von nicknack72 nicknack72

    Bei diesen Fragen bin ich froh, das Pisa nicht nur bei den Schülern recht hat....

    Kommentar von katrin79 katrin79katrin79

    danke für die hilfreiche antwort..

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    Antwort von nissili nissili

    Sobald du es weißt.

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    Antwort von Lotta1 Lotta1

    Am besten sofort, dann hast Du bereits besonderen Schutz!

    Kommentar von katrin79 katrin79katrin79

    aber die ersten 12 woochen sind noch nicht um. und falls es nicht bleibt, fände ich es blöd, wenn das jemand weiß... das ist mein problem!

    Kommentar von Lotta1 Lotta1Lotta1

    Dann warte bis sie um sind! Habe ich auch so gemacht!

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    Antwort von ritrick ritrick

    Vor 20 Jahren, als meine Tochter geb. wurde, musste man das ab 2. Monat sagen aber spätestens wenn der schwangerenausweis vorlag. Hat man das bei Einstellung verschwiegen, war das ein Kündigungsgrund.

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    Antwort von Sahaki Sahaki

    Wenn Du es definitiv weißt. Wenn Du es nicht meldest bist Du auch nicht geschützt (Arbeitszeiten, Umfeld usw) Du kannst auch warten, bis alle deinen Bauch sehen. Verpflichtet es zu melden bis Du nicht

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    Antwort von blackshiva blackshiva

    wenn man die bescheinigung vom frauenarzt bekommt

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    Antwort von Johannak Johannak

    ...sobald du es vom Arzt bestätigt bekommen hast ( Mutterpass )

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    Antwort von raubkatze raubkatze

    Einen Termin gibt es nicht! Aber bitte so schnell wie möglich! Für dich muss Ersatz gesucht werden! Das ist schwer! Die Kinder dürfen nicht darunter leiden!

    Kommentar von katrin79 katrin79katrin79

    mutterschutz beginnt erst kurz vor den sommerferien. dann geht meine klasse eh. ich bleibe bis dahin noch erhalten.

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    Antwort von marvin69 marvin69

    als beamte so schnell wie möglich, damit dein chef sich um ersatz für die elternzeit bemühen kann

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