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Ab wann muss ich Miete auf einer Baustelle zahlen?

Frage von supermax supermax

ich habe zum 15. mai einen mietvertrag unterschrieben. wegen sanierung der wohnung, hatte sich der einzugstermin zunächst auf den 22. mai verschoben. inzwischen ist aber schon der 28. mai und die wohnung ist immer noch eine baustelle. die neue vermieterin will dennoch, dass ich ab dem 15. mai miete zahle, weil ich meine sachen schon dort untergestellt habe. wohnen kann ich aber dort noch nicht, wegen der bauarbeiten.. ist es rechtens, dass die vermieterin die miete ab 15. mai von mir einfordern kann?

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Antworten (3)

  • 6
    Antwort von Kolibri Kolibri

    Da der Mietvertrag unterschrieben und die Wohnung bereits genutzt wird ist die vermieterin erst einmal berechtigt, Miete zu fordern!

    Es könnte höchstens eine Mietminderung möglich sein, da eine Beeinträchtigung gegeben ist - bei der Höhe ist der örtliche Mieterverein für eine Auskunft der richtige Ansprechpartner!

    Die Bauarbeiten waren doch sicher bereits im Gange, als Du die Wohnung angeschaut hattest? Dann hättest Du einen entsprechenden Vermerk in den Mietvertrag mit aufnehmen müssen!

    ("Sachen können bereits abgestellt werden - Einzug und damit Mietzahlung erst nach Beendigung der Sanierungsarbeiten")

  • 6
    Antwort von dock69 dock69

    Die Mietzahlung ist fällig wie im Mietvertrag vereinbart. Unerheblich ist, ob Du schon in die Wohnung gezogen bist. ABER: Wenn die Wohnung sich noch nicht im vereinbarten Zustand befindet, dann ist eine entsprechende Mietminderung möglich. Die könnte theoretisch bis 100% liegen, wenn die Wohnung tatsächlich noch unbewohnbar ist. Sinnvoll wäre hier eine Auskunft vom Mieterverein oder einem Rechtsanwalt einzuholen, um die die Höhe der Minderung einzuschätzen. Wenn Du die Miete zu stark kürzt, riskierst Du die Vertragskündigung.

    Kommentar von Kolibri KolibriKolibri

    Da sind wir uns mal wieder einig! Sorry, habe nach meinem Kommentar etwas lange für die Antwort gebraucht und Deine noch nicht gesehen....

    Kommentar von dock69 dock69dock69

    Kein Problem - doppelt hält bekanntlich besser.

  • 5
    Antwort von Regenmacher Regenmacher

    Nein, Mietzahlungen beginnen erst mit Bezug der Wohnung. Und nicht zu dem Termin, den der Vermieter gerne hätte.

    Kommentar von Kolibri KolibriKolibri

    Das ist NICHT richtig - die Wohnung wird schon genutzt, da Sachen dort untergestellt sind!

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