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Ab wann muss ich ein gewerbe anmelden?Mobiler Frisör

Frage von stern1401 stern1401

Hallo ihr lieben,

ich will nach der elternzeit wieder ins berufleben einsteigen, was sich mit 2 kleinen kids sehr schwer gestalten lässt! bei jedem bewerbungsgespräch fällt die frage was ist wenn ihre kinder mal krank sind bla bla bla und zack bekomme ich den job nicht da ich keinen habe der die kids mal nehmen kann außer die kita wo sie wenn sie krank sind nicht hin können :(!! So nun habe ich mir überlegt, das ich ein frisör auf rädern machen will! jetzt will ich aber erstmal schauen ob es überhaupt ankommt bei den leuten und ob sich das überhaupt lohnt!! jetzt ist meine frage, wann muss ich ein gewerbe anmelden und kann ich vorher schon werbung machen ( wkw, facebook, homepage etc.) ohne das es ärger mit dem finanzamt geben kann bzw. wird!!

Vielen Dank Lg

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Antworten (6)

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    Antwort von verbrannteerde verbrannteerde

    Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald "eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt" (§15, Absatz 2 des Einkommenssteuergesetzes); unter die Ausnahmen (u.a. Landwirtschaft und freie Berufe) wirst Du vermutlich nicht fallen.

    Die Anmeldung erledigst Du in der Regel beim Ordnungsamt Deiner Gemeinde (falls es kein Gewerbeamt gibt), von da aus geht's automatisch zum Finanzamt und zur Berufsgenossenschaft (Versicherung für Deine Angestellten).

    http://www.abakus-internet-marketing.de/foren/viewtopic/t-33753.html

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    Antwort von teuto47 teuto47

    Wenn man ein Gewerbe "selbstständig und regelmäßig" ausübt.

    Kommentar von stern1401 stern1401

    naja regelmäßig wird es ja am anfang nicht sein!! wenn ich glück habe und jetzt damit anfangen würde würde es ja evtl. nur schleppent anlaufen und damit wäre es ja nicht regelmäßig

    Kommentar von lajobay lajobaylajobay

    anmelden musst du es dann trotzdem.Dass Du anfangs davon evtl. nicht leben kannst,interessiert die Behörden Null;-) Eine Möglichkeit wäre evtl. "Kleingewerberegelung". Aber auch das musst Du rechtzeitig anmelden.Beim "Kleingewerbe" bleibt dir manches an Bürokratie und Finanzamtwirbel erspart.Hängt aber von deinem (voraussichtl.) Jahresumsatz ab.

    Kommentar von stern1401 stern1401

    naja aber da ist wieder das problem mein mann arbeitet zwar aber verdient in der heutigen zeit auch nicht die welt für eine 4 köpfige familie!! so wenn ich jetzt ein gewerbe anmelde ich z.B. 100€ im monat an vorraussteuer zahlen muss ich aber nur 10€ im monat einnehme muss ich aus meiner tasche noch 90€ drauf legen und das geld habe ich momentan nicht!!!

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    Antwort von barolo86 barolo86

    geh aufs Rathaus und melde ein Gewerbe an, kostet 20 Euro und der Fall ist erledigt. Hast du denn den Friseurmeister? Ich glaube im Handwerk ist das noch Bedingung.

    Kommentar von stern1401 stern1401

    wenn ich einen laden eröffnen möchte im reisegewerbe nicht ;)

    Kommentar von Geochelone GeocheloneGeochelone

    Wenn du eine Homepage hast, über die man mit dir Kontakt auf nehmen kann und du Termine ausmachst, dann ist das kein Reisegewerbe ! Du brauchst einen Meisterbrief.

    Reisegewerbe ist immer ohne Terminvereinbarung. Das gibt es bei einem Frisör kaum.

    Das Gewerbe wäre anzumelden, sobald du anfängst Werbung zu machen.

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    Antwort von Helmuthk Helmuthk

    Auch ich empfehle, zunächst einmal ein Gewerbe anzumelden. Als Frisör übst Du ein Handwerk aus, und Du musst dich auch bei der Handwerkskammer anmelden. Dazu brauchst Du kein Meister zu sein, auch bei Frisören gilt die sogenannte "Altgesellenregel". Ob das für dich gilt, weiss die Handwerkskammer. Wegen der Vorauszahlungen must Du Dir zunächst einmal keine Gedanken machen, denn das Finanzamt schickt Dir einen Fragebogen, in dem es auch nach dem voraussichtlichen Gewinn fragt. Und danach werden dann Vorauszahlungen festgesetzt. Hinweis: Auch wenn Du dich beim Gewerbeamt und dem Finanzamt angemeldet hast, gilt Deine Tätigkeit als "Schwarzarbeit", wenn Du nicht bei der Handwerkskammer registriert bist.

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    Antwort von HBResult HBResult

    Schau erst mal, ob Du noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld hast, wenn ja: Antrag stellen und noch bis Oktober gründen, danach ist der sog. Gründungszuschuss als Förderprogramm uninteressant

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    Antwort von lajobay lajobay

    als Frisör gilt glaube ich weiterhin auch der MEISTERBRIEF als Voraussetzung,oder?! Wurde zwar in den letzten paar Jahren für einzelne Handwerksberufe (aufgrund EU-Rechts) als Bedingung für Gewerbegründung abgeschafft.Frisör gehört aber noch zu den wenigen,wo es beim Alten geblieben ist.Meines Wissens. Homepage kannst Du ohne weiteres schon früher klarmachen. wkw und facebook ...ob dir das was bringt? Naja,jedenfalls kannst Du auch da schon KURZ vor Aufnahme der Gewerbetätigkeit auf dich aufmerksam machen.Sobald Du aber das Gewerbe "ausübst" (= erster Auftrag), muss es angemeldet sein. Übrigens beim Ordnungsamt deiner Stadt/Gemeinde.Alles andere läuft dann übers Ordnungsamt,die leiten die Anmeldung ans Finanzamt weiter.Von dort kommt dann Post nach 2-3Wochen und diese Formulare musst Du ausfüllen.

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