Hallo Zusammen, kennt sich jemand aus, ab wann eine private Veranstaltung zur öffentlichen wird? Und ob diese gemeldet/genehmigt werden muss? Und zwar geht es um folgendes: (nicht lachen, aber ich hab schon öfters gehört, dass es ärger im Nachhinein gab) Wir haben ende letzten jahres ein haus gekauft und saniert, nun scheint es so, dass der Renovierungsspaß sich langsam dem Ende neigt, daher haben wir vor eine Einweihungsfeier zu veranstalten. Nun hatten wir kurz zusammengezählt und kommen mit neunen Nachbarn, Handwerkern die an der Sanierung beteiligt waren, Architekten, Kollegen die beim Umzug geholfen haben, Verwandten und Pflichtleuten auf über 140 Personen. Nun die Frage, alle Zusammen bekomme ich nich gleichzeitig ins haus rein, auf dem Grundstück haben wir noch eine Scheune und einen relativ großen garten, das ganze wird sozusagen draußen stattfinden. Nun die Frage – wegen des Massenauflaufs sowie lauter Musik – muss da was beachtet werden? Wie sieht es hier Versicherungstechnisch aus? (ich meine falls was passiert)
Vorab danke!
Das ist eine rein private Veranstaltung. Du kannst deine Nachbarn höflich darauf vorbereiten, was sie erwartet, vielleicht sogar mit einladen. Allerdings sobald Beschwerden über Ruhestörungen aufkommen, kann die Polizei die Veranstaltung beenden. Was Versicherungen anbelangt, zählt soweit ich weiß die normale Haftpflicht. Für den von anderen verursachten Schaden brauchst du im Zweifel nicht eintreten.
na, bei der Menge kommt es denn doch nicht mehr darauf an - und die Nachbarn werden mit eingeladen, dann gibt es Keinen, der Ärger machen kann...

erkundige dich dei deinem zuständigen Kreisverwaltungsreferat.
Wo sitzt sowas? Stadtverwaltung?
merci27 am 27. Februar 2009 13:25 Ja genau

Ich finde da gibt es nichts zu lachen. Wahrscheinlich haben sich die meisten (einschl. mir) noch nie Gedanken über so etwas gemacht. Finde die Frage absolut berechtigt.
Frag mal bei deinem Ordnungsamt nach. ich würde auf jeden Fall allen Nachbarn schriftlich Bescheid geben und auch auf ein Bierchen einladen. A pro po: Trinke auch gerne mal eins. Wannn und wo gehts los? ((-:
hihi :-) wann weiß ich noch nicht, wo ist natürlich schwierig im netz mitzuteilen :-)
Schon klar, mach mir dann selbst ein Bierchen auf, wünsche euch aber viel Spass und keinen Stress
Es ist doch keine öffentliche Feier!!!, also gilt das Selbe wie bei einer kleinen Geburtstagsfeier. Was die Ruhestörung betrifft- lade dein ganzes Umfeld am Besten ein.
Das würde ich schon gerne, nur, dann werden aus 130 locker 160 mann, will ich das wirklich? das war schon das minimum.
Informiere aber vorher deine Nachbarn in Bezug auf die Einweihungsfeier- sie werden sicherlich Verständnis haben. Hätte ich auch!
Ja das sowieso, ein großer Teil der neuen Nachbarn wird ja auch da sein, bzw. werden eingeladen, nur leider kann ich natürlich nicht alle einladen. Danke für die Antwort!
Die Zahl der Gäste spielt keine Rolle. Wenn Du eine private Party machst, ist sie privat. Erst wenn Du sie für alle, die kommen wollen, öffnest, wird Sie öffentlich und Du brauchst eventuell eine Genehmigung.
Verteile schriftliche Einladungen an die Personen, die Du da haben möchtest - dann bist Du auf der sicheren Seite.
Was die Ruhestörung angeht, solltest Du Dich bemühen, Dich an die gesetzlich vorgegebenen Ruhezeiten zu halten (mittags und nachts). Dann sollte eigentlich einer fröhlichen Feier nichts im Wege stehen.
Richtig. DH