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Ab wann muss eine Veranstaltung genehmigt?

gefragt von gutefrageadpepper am 26.02.2009 um 15:39 Uhr

Hallo Zusammen, kennt sich jemand aus, ab wann eine private Veranstaltung zur öffentlichen wird? Und ob diese gemeldet/genehmigt werden muss? Und zwar geht es um folgendes: (nicht lachen, aber ich hab schon öfters gehört, dass es ärger im Nachhinein gab) Wir haben ende letzten jahres ein haus gekauft und saniert, nun scheint es so, dass der Renovierungsspaß sich langsam dem Ende neigt, daher haben wir vor eine Einweihungsfeier zu veranstalten. Nun hatten wir kurz zusammengezählt und kommen mit neunen Nachbarn, Handwerkern die an der Sanierung beteiligt waren, Architekten, Kollegen die beim Umzug geholfen haben, Verwandten und Pflichtleuten auf über 140 Personen. Nun die Frage, alle Zusammen bekomme ich nich gleichzeitig ins haus rein, auf dem Grundstück haben wir noch eine Scheune und einen relativ großen garten, das ganze wird sozusagen draußen stattfinden. Nun die Frage – wegen des Massenauflaufs sowie lauter Musik – muss da was beachtet werden? Wie sieht es hier Versicherungstechnisch aus? (ich meine falls was passiert)

Vorab danke!


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anonym
beantwortet von darel am 26. Februar 2009 15:43
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Das ist eine rein private Veranstaltung. Du kannst deine Nachbarn höflich darauf vorbereiten, was sie erwartet, vielleicht sogar mit einladen. Allerdings sobald Beschwerden über Ruhestörungen aufkommen, kann die Polizei die Veranstaltung beenden. Was Versicherungen anbelangt, zählt soweit ich weiß die normale Haftpflicht. Für den von anderen verursachten Schaden brauchst du im Zweifel nicht eintreten.

Kommentar von 8d3cfc4f28bbc0d68738f3653a350029smallHypothesis am 26. Februar 2009 15:47

Richtig. DH


anonym
beantwortet von rebertho am 26. Februar 2009 15:41
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na, bei der Menge kommt es denn doch nicht mehr darauf an - und die Nachbarn werden mit eingeladen, dann gibt es Keinen, der Ärger machen kann...


merci27
beantwortet von merci27 am 26. Februar 2009 15:42
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erkundige dich dei deinem zuständigen Kreisverwaltungsreferat.

Kommentar von gutefrageadpepper am 26. Februar 2009 15:58

Wo sitzt sowas? Stadtverwaltung?

Kommentar von 8048d289c9f82921878e526be5ffe5b2smallmerci27 am 27. Februar 2009 13:25

Ja genau


Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 26. Februar 2009 15:42
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Ich finde da gibt es nichts zu lachen. Wahrscheinlich haben sich die meisten (einschl. mir) noch nie Gedanken über so etwas gemacht. Finde die Frage absolut berechtigt.


anonym
beantwortet von bibberbibber am 26. Februar 2009 15:42
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Frag mal bei deinem Ordnungsamt nach. ich würde auf jeden Fall allen Nachbarn schriftlich Bescheid geben und auch auf ein Bierchen einladen. A pro po: Trinke auch gerne mal eins. Wannn und wo gehts los? ((-:


Kommentar von gutefrageadpepper am 27. Februar 2009 09:31

hihi :-) wann weiß ich noch nicht, wo ist natürlich schwierig im netz mitzuteilen :-)

Kommentar von bibberbibber am 27. Februar 2009 12:52

Schon klar, mach mir dann selbst ein Bierchen auf, wünsche euch aber viel Spass und keinen Stress


anonym
beantwortet von himmelblau2009 am 26. Februar 2009 15:43
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Es ist doch keine öffentliche Feier!!!, also gilt das Selbe wie bei einer kleinen Geburtstagsfeier. Was die Ruhestörung betrifft- lade dein ganzes Umfeld am Besten ein.

Kommentar von gutefrageadpepper am 26. Februar 2009 16:01

Das würde ich schon gerne, nur, dann werden aus 130 locker 160 mann, will ich das wirklich? das war schon das minimum.

Kommentar von himmelblau2009 am 26. Februar 2009 17:30

Informiere aber vorher deine Nachbarn in Bezug auf die Einweihungsfeier- sie werden sicherlich Verständnis haben. Hätte ich auch!

Kommentar von gutefrageadpepper am 27. Februar 2009 09:30

Ja das sowieso, ein großer Teil der neuen Nachbarn wird ja auch da sein, bzw. werden eingeladen, nur leider kann ich natürlich nicht alle einladen. Danke für die Antwort!


anonym
beantwortet von anjanni am 26. Februar 2009 15:48
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Die Zahl der Gäste spielt keine Rolle. Wenn Du eine private Party machst, ist sie privat. Erst wenn Du sie für alle, die kommen wollen, öffnest, wird Sie öffentlich und Du brauchst eventuell eine Genehmigung.

Verteile schriftliche Einladungen an die Personen, die Du da haben möchtest - dann bist Du auf der sicheren Seite.

Was die Ruhestörung angeht, solltest Du Dich bemühen, Dich an die gesetzlich vorgegebenen Ruhezeiten zu halten (mittags und nachts). Dann sollte eigentlich einer fröhlichen Feier nichts im Wege stehen.


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