meine frau hat einen pachtvertrag abgeschlossen zum 1. märz 2011 das cafe- bistro ist neu und sollte schon zum 1. märz fertig sein, also eröffnet werden auf grund baulicher maßnahmen ist das geshäft aber erst frühstens mitte märz, bzw. ende märz zur eröffnung fertig. frage: kann meine frau die pachtzahlung, die am1. märz erfolgen soll zurückhalten ab wann zählt in diesem falle die pachtzahlung
danke horst adam
DH - sehr gute Antwort...