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ab wann muß eine pacht gezahlt werden

Frage von eddy1400 eddy1400

meine frau hat einen pachtvertrag abgeschlossen zum 1. märz 2011 das cafe- bistro ist neu und sollte schon zum 1. märz fertig sein, also eröffnet werden auf grund baulicher maßnahmen ist das geshäft aber erst frühstens mitte märz, bzw. ende märz zur eröffnung fertig. frage: kann meine frau die pachtzahlung, die am1. märz erfolgen soll zurückhalten ab wann zählt in diesem falle die pachtzahlung

danke horst adam

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Antworten (5)

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    Antwort von FloVi FloVi

    Ab dem 1. März natürlich. Die Pacht ist nichts anderes als eine Miete. Der wesentliche Unterschied ist die so genannte Fruchtziehung. Platt ausgedrückt: Pacht ist also nur eine Miete, bei der ich als Mieter die Gewinne, die mir die Mietsache einbringt, einstreichen darf. Und wie bei einer normalen Miete, muss ich auch die Pacht zahlen, wenn ich die Mietsache aufgrund eigener Renovierungsarbeiten nicht nutzen kann.

    Etwas anderes wäre es nur, wenn die rechtzeitige Fertigstellung vom Vermieter geschuldet wäre.

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    Antwort von nimmerlein nimmerlein

    Du musst nicht für etwas zahlen, das nicht im Sinne des Vertrages genutzt werden kann - es sei denn, ihr selbst habt die baulichen Maßnahmen veranlasst und nicht der Verpächter.

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    Antwort von Trilobit Trilobit

    Sobald der vereinbarte Zeitraum beginnt, ist natürlich der Pachtzins zu entrichten. Wahrscheinlich steht ein genauer Zeitpunkt im Vertrag, bis zu dem sie eingegangen sein muss, z.B. der 5. des jeweiligen Monats.

    Dass Vorlaufzeit für Einrichtung, Warenbeschaffung etc. eingeplant werden muss bevor Kundenbetrieb möglich ist, sollte jedem klar sein. Das liegt selbstverständlich nicht in der Verantwortung der Eigentümer, sondern in der des Pächters.

    Etwas Anderes ist es, wenn die Räumlichkeiten noch nicht in dem Zustand sind, der vertraglich vereinbart wurde.

    Kommentar von XtraDry XtraDryXtraDry

    DH - sehr gute Antwort...

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    Antwort von XtraDry XtraDry

    Was sind denn das für Baumaßnahmen und wann werden diese abgeschlossen sein?

    Wenn das Bistro zum 01.03. übergabebereit ist und die darauf folgenden Arbeiten nur noch Arbeiten durch den Mieter betreffen, muss die Pacht trotzdem gezahlt werden, es sei denn, es wat zuvor etwas anderes vereinbart...

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    Antwort von suitmaster suitmaster

    Nein sie muss- wie im Vertrag festgelegt - ab dem 1.3. zahlen. Wenn sie erst später mit dem Umbau fertig wird, ist das ihr eigenes Pech.

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