1

Ab wann muss eine Folgebescheinigung ausgestellt sein?

Frage von SmileyGirl685 SmileyGirl685

Hallo ihr, also es geht darum...

ich bin bei einer ach so tollen zeitarbeitsfirma eingestellt. nun war ich letzte woche beim arzt und wurde donnerstag und freitag krankgeschrieben. am wochenende muss ich nicht arbeiten. montag ging es mir nicht besser und ich bin nochmal zum arzt. jetzt habe ich eine folgebescheinigung bekommen. auf dem ersten schein stand das ich den 05.09 und 06.09. krank bin.. auf der folgebescheinigung steht ..folgebescheinigung..voraussichtlich bis 13.09... festgestellt am 09.09... nun das problem, die firma meint das es so nicht geht da ich übers wochenende laut krankenschein nicht krank war. die tage fehlen. aber wie gesagt muss ich samstags und sonntags nicht arbeiten. der arzt sagt das es so richtig ist. eben weil ich nicht arbeiten muss. wer hat denn jetzt recht?

theoretisch müsste ich ja, wenn die für das wochenende einen krankenschein haben wollen, dann auch den lohn bekommen ;o)

vielen dank schon mal im vorraus ..LG

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (10)

  • 3
    RatgeberHelden Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    Ihr Arzt hat Sie am Donnerstag, den 05.08., bis Freitag, den 06.08. (inklusive) krank geschrieben. Dies ist die Erstbescheinigung.

    Ihnen ginge es nicht besser, deshalb waren Sie am Montag, den 09.08. erneut beim Arzt und Sie wurden wegen der gleichen Diagnose, bis Freitag, den 13.08. (inklusive) krank geschrieben. Dies ist die Folgebescheinigung.

    Für den Fall dass in Ihrem Arbeitsvertrag vereinbart wurde dass Sie nur an den Arbeitstagen, von Montag bis Freitag, arbeiten müssen, hat Ihr Arzt die AU-Bescheinigungen korrekt ausgestellt.

    Für den Fall dass in Ihrem Arbeitsvertrag vereinbart wurde dass Sie auch Samstags beschäftigt werden können, könnte Ihr Arbeitgeber verlangen dass Sie auch am Samstag, den 07.08., krank geschrieben werden müssen.

    Das ist aber insofern Haarspalterei (Unkenntnis?) als Sie an den für die Entgeltfortzahlung relevanten Tage krank geschrieben wurden.

    Peter Kleinsorge

  • 2
    Antwort von Pemmaus Pemmaus

    Deine Folgebescheinigung ist richtig ausgestellt.

  • 1
    Antwort von hokinoki62 hokinoki62

    es ist alles bestens, hatte mit meiner freundin das gleiche problem, da das wochenende offiziell frei gewesen war ,kann keiner für diese zeit einen krankenschein verlangen, wichtig ist nur sich ganz schnell bei den arbeitgeber telefonisch zu melden und den krankenschein innerhalb von 3 werktagen zu schicken, am besten sofort einreichen, vorher eine kopie für zu hause machen. lieben gruß v hokinoki

  • 1
    Antwort von hokinoki62 hokinoki62

    hab mal meinen sehr alten krankenschein(e) kopiert für dich, hoffe das, dass hilft :

    irgendwie klappt das nicht.

    also: 1. erstbescheinigung 8.1.2001 arbeitsunfähig seit 8.1.2001 arbeitsunfähig bis 15.1.2001 festgestellt am 8.1.2001 dann: 2.folgebescheinigung 8.1.2001 arbeitsunfähig seit 8.1.2001 arbeitsunfähig bis 7.2.2001 festgestellt am 15.1.2001 so ist die reinfolge; ich hoffe das ich helfen konnte ,lieben gruß von hokinoki

  • 1
    Antwort von baerbelchen66 baerbelchen66

    Bei uns in der Firma gab es einen ähnlichen Fall, hier war der Mitarbeiter Mi.-Sa. erkrankt, ist am Sonntag seinem Sport nachgegangen und prombt wieder Krank geworden. Der Arzt hatte ihm auch eine Folgebescheinigung ausgestellt. Der Arbeitgeber wollte hier kündigen. Weil es aber eine Folgebescheinigung war und der Sport nichts mit dem Rückfall seiner Krankeit zu tun hatte, war der Mitarbeiter im Recht. Ich rate dir, dich auch bei der zuständigen Gewerkschaft zu informieren.

  • 1
    Antwort von alfmolfsee alfmolfsee

    Alles korrekt!

    Dein Arzt hat Dich am 5.8. für zwei Tage krank geschrieben. Nachdem die Tage abgelaufen waren, ging es Dir nicht besser, weshalb Du wieder zum Arzt bist (Wegen WE erst am Montag möglich). Da hat Dein Arzt dann die Folgebescheinigung bis zum 13.8. ausgestellt. Da er dies aber erst am Montag konnte, steht da "festgestellt am 9.8."!

    Also nochmal: ALLES KORREKT! Mach Dir keine Sorgen. Wenn die Zeitarbeitsfirma etwas anderes will, soll sie sich direkt mit Deinem Arzt in Verbindung setzen und sich aufklären lassen.

  • 1
    Antwort von Elodil Elodil

    Der Arzt hat recht. Wenn Samstag kein offizieller Arbeitstag für Dich ist, dann muss er auch nicht in der AU explizit aufgeführt sein.

  • 1
    Antwort von Schnuckikinder Schnuckikinder

    Wenn es eine Folgebescheinigung ist, dann muss auf dem Krankenschein 3 Tage stehen: Erste Feststellung 05.08. festgestellt am: 09.08. voraussichtlich bis: 13.08. Irgendwie so, müssen auf jeden Fall die drei Felder aussehen.

    Kommentar von SmileyGirl685 SmileyGirl685SmileyGirl685

    es steht drauf: arbeitsunfähig seit..folgebescheinigung voraussichtlich bis 13.08. festgestellt am 09.08. hatte mich oben vertan, meinte natürlich august, nicht september ;o)

  • 1
    Antwort von saharastrom saharastrom

    Der Arzt hat meiner Meinung nach Recht. Um sicher zu sein, bei der Krankenkasse nachfragen.

  • 1
    Antwort von Kaffeeliesel Kaffeeliesel

    in diesem Fall hat der Arzt recht.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.