Ab wann muss die Umsatzsteuer auf einer Quittung einzeln ausgewiesen werden?
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Ab wann muss die Umsatzsteuer auf einer Quittung einzeln ausgewiesen werden?
Frage von
dietotenhosen2dietotenhosen2
Antworten (1)
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2Antwort von
Saarland60Saarland60
Wenn der Quittungsaussteller gewerblich tätig ist.
Was meinst Du mit "einzeln ausgewiesen"?
Diese Frage
ja halt der netto Betrag zzgl MwSt
Dann gilt das Vorgesagte: Nur gewerblich Tätige dürfen die Mehrwertsteuer ausweisen, egal ob auf einer Rechnung oder einer Quittung.
ab einem betrag von 0 €?
Ab jedem Betrag (ausser 0,00 Eur natürlich).
Es sei denn (und das ist die Ausnahme), der gewerblich Tätige ist Kleinunternehmer nach §19 Umsatzsteuergesetz.
Kleinunternehmer ist er, solange im vorangegangenen Kalenderjahr der Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuern nicht mehr als 17.500 Euro betrug. Des Weiteren darf der Umsatz (zzgl. Steuern) im laufenden Kalenderjahr nicht höher als 50.000 Euro sein; hierfür ist der Umsatz glaubhaft zu schätzen.
Als Kleinunternehmer muss und darf auch ein gewerblich Tätiger keine Mehrwertsteuer ausweisen.