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Ab wann muss die Umsatzsteuer auf einer Quittung einzeln ausgewiesen werden?

Frage von dietotenhosen2 dietotenhosen2

Ab wann muss die Umsatzsteuer auf einer Quittung einzeln ausgewiesen werden?

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Antworten (1)

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    Antwort von Saarland60 Saarland60

    Wenn der Quittungsaussteller gewerblich tätig ist.

    Was meinst Du mit "einzeln ausgewiesen"?

    Kommentar von dietotenhosen2 dietotenhosen2dietotenhosen2

    ja halt der netto Betrag zzgl MwSt

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Dann gilt das Vorgesagte: Nur gewerblich Tätige dürfen die Mehrwertsteuer ausweisen, egal ob auf einer Rechnung oder einer Quittung.

    Kommentar von dietotenhosen2 dietotenhosen2dietotenhosen2

    ab einem betrag von 0 €?

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Ab jedem Betrag (ausser 0,00 Eur natürlich).

    Es sei denn (und das ist die Ausnahme), der gewerblich Tätige ist Kleinunternehmer nach §19 Umsatzsteuergesetz.

    Kleinunternehmer ist er, solange im vorangegangenen Kalenderjahr der Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuern nicht mehr als 17.500 Euro betrug. Des Weiteren darf der Umsatz (zzgl. Steuern) im laufenden Kalenderjahr nicht höher als 50.000 Euro sein; hierfür ist der Umsatz glaubhaft zu schätzen.

    Als Kleinunternehmer muss und darf auch ein gewerblich Tätiger keine Mehrwertsteuer ausweisen.

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