zur Verfügung stellen?
Kennt sich da jemand rechtlich aus?
Das Problem ist Folgendes: Mein Telefonanschluss ist über das Nachbarhaus realisiert. Von dort geht eine Freilandleitung mit einer Länge von mind. 20 Metern zu meinem Haus. Das wurde irgendwann in den 70ern so verlegt.
Damals war das sicher ausreichend, aber heute nicht mehr. Denn ich bekomme bei DSL gerade mal 386 kBit geliefert, obwohl 6000 zur Verfügung stehen.
Die haben mir angeboten, dass ich DSL über Funk bekommen kann, aber dass ist sehr schwierig, da ich ein Lehmfachwerkhaus habe, das Funk einfach schluckt. Handyempfang (Vodaphone) ist nur möglich, wo ich freien Blick auf den Funkturm habe (den sieht man tatsächlich). Bei Fonix ist es etwas besser.
Gestern war ich mal wieder zu Verhandlungen in einem Telekomladen, dem Mitarbeiter ist dann herausgerutscht, dass die Leitungsdämpfung bei fast 70% liegt (!)
Gibt es da eigentlich rechtliche Ansprüche?
Nein, ich habe mit dem Provider einen niedrigeren Tarif ausgehandelt, der aber mit 15 €/Monat auch nicht mehr so günstig ist.
Das ist richtig, aber Du kannst nicht erwarten, dass die Telekom etwas an Deinem Anschluß macht, wenn Du nicht den entsprechenden Tarif gebucht hast. Erkundige Dich doch noch einmal ob sie was an der Situation ändern, wenn Du den 6000er Tarif haben willst.
Ja, alles schon probiert. Die stolpern ständig über die eigenen Hürden, die sie sich selbst auferlegt haben. Ich habe sicher schon 10 Stunden mit irgendwelchen Technikern und Callcentermitarbeitern telefoniert. Es ist ein Graus!
Ich vermute, dass vielmehr die entstehenden Kosten für die Telekom der Hemmschuh für einen Lösung ist. Der Arbeitsaufwand wird nie wieder reinkommen. Deshalb stellen die sich quer oder auch dumm, bzw. wollen einen für dumm verkaufen. Ich als Laie vermute jedoch, dass man da nichts machen kann. Wäre schön wenn es einen Paragraphen für komfortables Kommunikationsrecht gäbe.
Ja, befürchte ich auch.
Danke dir
Das sicher auch. Die Telekom ist auch nicht verpflichtet, hier auf eigene Kosten tätig zu werden. Ihrer Erschließungspflicht ist sie mit dem verlegten Kabel ja nachgekommen. Schwerwiegender ist aber die Leitungslänge bis zur VSt. Selbst wenn man die Leitung vom Nachbarhaus ab in die Erde verlegen würde, hätte der OP davon nichts.