1

Ab wann muss die Rentenzusatzversicherung zahlen...

Frage von Puschi11 Puschi11

Hallo an alle..

Danke erst mal das ihr diesen Beitrag lest.

Ich schreibe hier weil mein Vater seid Juli 08 in Rente ist (auch offizielles Rentenalter also 65)

Nun hat sein Arbeitgeber noch 1 Gehalt zuviel gezahlt und meinem Vater dann mitgeteilt er könne seine Zusatzrente erst beantragen wenn dieses zuviel gezahlte Gehalt zurück erstattet ist. Nun sieht es bei meinen Eltern finanziell sehr schlecht aus und das Geld war weg. Von der Rente die er bekam konnte er es nicht bezahlen und hat mir natürlich nix gesagt.

Nun habe ich letztes Jahr bei einem Krankenhausaufenthalt meines Vaters diese Unterlagen gefunden und erst mal ein ernstes Gespräch mit meinem Dad geführt. Daraufhin hab ich dann im Dez 2010 den Antrag für die Zusatzrente gestellt und nun ist sie endlich bearbeitet.

Die Zusatzrente soll aber erst ab Dezember 2010 gezahlt werden und nicht rückwirkend!! Hat das seine Richtigkeit das die erst ab Antragstellung gezahlt wird oder müssen die Rückwirkend ab Renteneintritt zahlen??

Bevor wir zu einem Anwalt gehen wollte ich hier mal sehen was die Meinungen so sagen und vll hat ja jemand richtig Erfahrung damit.

Danke schon mal für die Hilfe und die Antworten.

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (2)

  • 0
    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Alle Renten (also auch Zusatzrente) werden nur auf Antrag gezahlt. Immer nur ab dem Antragsmonat. Dass er sich von dieser Antragsstellung abhalten ließ, ist seine eigene Schuld. Da kannst du nichts mehr machen.

  • 0
    Antwort von carsten1979 carsten1979

    Leider wird erst ab Antragstellung gezahlt.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.