Hallo,hoffe ich bekomme hier ein paar Antworten auf meine Frage. Folgenter Fall,meine Schwiegermutter ist vor 2 gestorben und hat ein Grundstück hinterlassen das so ca.60000 Euro Wert ist. Was passiert wenn mein Schwiegervater das Grundstück verkauft?Muß er Erbschaftssteuer an den Staat Zahlen?Muß er wenn er eine Einkommenssteuererklärung macht die 60000 Euro angeben?Kommt dann irgentwann Vater Staat und fordert irgenteine Steuer? Wäre super wenn Ich ein paar Antworten bekäme,Danke!!
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Das Finanzamt setzt nicht den Verkehrswert an, sondern einen fiktiven Wert, der in der Regel deutlich unter dem Verkehrswert liegt. Wenn bisher kein Erbschaftsteuerbescheid gekommen ist, wird das ererbte Vermögen vermutlich innerhalb der Freigrenzen sein.
Bei Verkauf fällt keine Einkommensteuer an
Wenn er das Grundstück verkauft zahlt der Käufer Grunderwerbssteuer. Und bei Schwiegerpapa dürfte das maximal als Einnahme aus Veräußerungsgeschäften in der Steuererklärung auftauchen. Wenn Du die Freibeträge nutzen willst könntet Ihr Ratenzahlung beim Notar ausmachen. Wenn das über 3 bis 5 Jahre gestreut wird dürfte das steuerlich günstiger sein.
als Ehemann sind 60.000 Euro weit unterhalb des Freibetrages. Er muß keine Steuern zahlen - egal ob er verkauft oder nicht
so isses