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Ab wann muss der Arbeitgeber die Kilometerpauschale vergüten?

gefragt von pinkipinki am 19.10.2008 um 21:57 Uhr

Habe seit 1.9.08 einen Minijob.Mein AG ist der Meinung er brauch die KM-Pauschale ab dem Firmensitz erst zu vergüten,obwohl er ein PKW für erforderlich hält.Ich bin aber der Meinung,dass er ab meinem Wohnort die KM-Pauschale vergüten muss.


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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 19. Oktober 2008 22:03
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Ab Firmensitz ist richtig.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 19. Oktober 2008 22:09

Nicht unbedingt. Das kommt auf die arbeitsvertragliche (oder evtl. tarifvertragliche) Vereinbarung an.

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 19. Oktober 2008 22:10

Bitmap, lass es doch einfach. Es ist doch völlig klar, dass vertragliche Vereinbarungen vorgehen.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 19. Oktober 2008 23:10

''Bitmap, lass es doch einfach.''

Hallo? Was bitte soll ich lassen? Du kennst doch gar nicht die Vereinbarung zwischen pinki und seinem Arbeitgeber.


silvia140359
beantwortet von silvia140359 am 19. Oktober 2008 22:32
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wenn vertraglich nichts geregelt ist, braucht dein AG gar kein Kilometergeld zu zahlen,es sei denn es handelt sich um Dienstfahrten. Du kannst die Kilometerpauschale am Jahresende bei deiner Steuererklärung geltend machen.


bitmap
beantwortet von bitmap am 19. Oktober 2008 21:59
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Kommt drauf an, was dazu genau (wortwörtlich) arbeits- oder tarifvertraglich vereinbart ist.

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 19. Oktober 2008 22:11

Ohne vertragliche Regelung ist ab Firmensitz richtig.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 19. Oktober 2008 23:06

Ohne vertragliche Regelung/Vereinbarung gibts gar keine Pauschale.


tobi2000
beantwortet von tobi2000 am 19. Oktober 2008 22:11
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von gesetz her ab 21km

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 19. Oktober 2008 23:07

Das ist eine steuerrechtliche Regelung. Mit Arbeitsrecht hat die nichts zu tun.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 19. Oktober 2008 23:07

Das ist eine steuerrechtliche Regelung. Mit Arbeitsrecht hat die nichts zu tun.


pinki
beantwortet von pinki am 19. Oktober 2008 22:14
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Mein AG Verlangt ein PKW weil ich an mehrere Standorte arbeiten soll.


Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 19. Oktober 2008 23:13

Das sagt uns aber nichts darüber, was ihr dazu vereinbart habt. Schau in deinen Arbeitsvertrag, was da genau zur km-Pauschale steht (oder in den Tarifvertrag, falls einer gilt). Mündliche Vereinbarungen gelten auch, aber die kennt hier auch keiner zwischen dir und deinem AG.

Kommentar von support6 am 19. Oktober 2008 23:14

Liebe/r pinki,

bitte achte in Zukunft darauf Reaktionen zu einer Antwort auch in Form von nachträglichen Ergänzungen Deiner Frage über den Link "Antwort kommentieren" hinzuzufügen. So ist sichergestellt, dass der Zusammenhang im Nachhinein nicht verloren geht, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.

Viele Grüße

Ben vom gutefrage.net-Support


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 20. Oktober 2008 08:55
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Der Weg zum Arbeitsplatz ist Sache des AN!


milez
beantwortet von milez am 20. Oktober 2008 17:40
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Ich habe das hier gefunden, viell hilfts ja: http://www.dir-info.de/finanzen/kilometerpauschale-berechnen-und-geltend-machen....

viele grüße Jan


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