Habe seit 1.9.08 einen Minijob.Mein AG ist der Meinung er brauch die KM-Pauschale ab dem Firmensitz erst zu vergüten,obwohl er ein PKW für erforderlich hält.Ich bin aber der Meinung,dass er ab meinem Wohnort die KM-Pauschale vergüten muss.

wenn vertraglich nichts geregelt ist, braucht dein AG gar kein Kilometergeld zu zahlen,es sei denn es handelt sich um Dienstfahrten. Du kannst die Kilometerpauschale am Jahresende bei deiner Steuererklärung geltend machen.

Kommt drauf an, was dazu genau (wortwörtlich) arbeits- oder tarifvertraglich vereinbart ist.
Mein AG Verlangt ein PKW weil ich an mehrere Standorte arbeiten soll.
bitmap am 19. Oktober 2008 23:13 Das sagt uns aber nichts darüber, was ihr dazu vereinbart habt. Schau in deinen Arbeitsvertrag, was da genau zur km-Pauschale steht (oder in den Tarifvertrag, falls einer gilt). Mündliche Vereinbarungen gelten auch, aber die kennt hier auch keiner zwischen dir und deinem AG.
Liebe/r pinki,
bitte achte in Zukunft darauf Reaktionen zu einer Antwort auch in Form von nachträglichen Ergänzungen Deiner Frage über den Link "Antwort kommentieren" hinzuzufügen. So ist sichergestellt, dass der Zusammenhang im Nachhinein nicht verloren geht, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.
Viele Grüße
Ben vom gutefrage.net-Support
Ich habe das hier gefunden, viell hilfts ja: http://www.dir-info.de/finanzen/kilometerpauschale-berechnen-und-geltend-machen....
viele grüße Jan
Nicht unbedingt. Das kommt auf die arbeitsvertragliche (oder evtl. tarifvertragliche) Vereinbarung an.
Bitmap, lass es doch einfach. Es ist doch völlig klar, dass vertragliche Vereinbarungen vorgehen.
''Bitmap, lass es doch einfach.''
Hallo? Was bitte soll ich lassen? Du kennst doch gar nicht die Vereinbarung zwischen pinki und seinem Arbeitgeber.