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Ab wann muss der Arbeitgeber die Kilometerpauschale vergüten?

Frage von pinki pinki

Habe seit 1.9.08 einen Minijob.Mein AG ist der Meinung er brauch die KM-Pauschale ab dem Firmensitz erst zu vergüten,obwohl er ein PKW für erforderlich hält.Ich bin aber der Meinung,dass er ab meinem Wohnort die KM-Pauschale vergüten muss.

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Antworten (8)

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    Antwort von GerdaG GerdaG

    Ab Firmensitz ist richtig.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Nicht unbedingt. Das kommt auf die arbeitsvertragliche (oder evtl. tarifvertragliche) Vereinbarung an.

    Kommentar von GerdaG GerdaGGerdaG

    Bitmap, lass es doch einfach. Es ist doch völlig klar, dass vertragliche Vereinbarungen vorgehen.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''Bitmap, lass es doch einfach.''

    Hallo? Was bitte soll ich lassen? Du kennst doch gar nicht die Vereinbarung zwischen pinki und seinem Arbeitgeber.

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    Antwort von silvia140359 silvia140359

    wenn vertraglich nichts geregelt ist, braucht dein AG gar kein Kilometergeld zu zahlen,es sei denn es handelt sich um Dienstfahrten. Du kannst die Kilometerpauschale am Jahresende bei deiner Steuererklärung geltend machen.

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    Antwort von Btravel Btravel

    Hallo pinki,

    soweit ich weiss muss dein AG die KM-Pauschale ab dem ersten zurückgelegten Kilometer vergüten. Infos darüber habe ich hier gefunfen. http://www.spesen-ratgeber.de/aktuelles-zur-entfernungspauschale-pendlerpauschal...

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    Antwort von milez milez

    Ich habe das hier gefunden, viell hilfts ja: http://www.dir-info.de/finanzen/kilometerpauschale-berechnen-und-geltend-machen.html

    viele grüße Jan

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    Antwort von RBMannheim RBMannheim

    Der Weg zum Arbeitsplatz ist Sache des AN!

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    Antwort von pinki pinki

    Mein AG Verlangt ein PKW weil ich an mehrere Standorte arbeiten soll.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Das sagt uns aber nichts darüber, was ihr dazu vereinbart habt. Schau in deinen Arbeitsvertrag, was da genau zur km-Pauschale steht (oder in den Tarifvertrag, falls einer gilt). Mündliche Vereinbarungen gelten auch, aber die kennt hier auch keiner zwischen dir und deinem AG.

    Kommentar von support6 support6support6

    Liebe/r pinki,

    bitte achte in Zukunft darauf Reaktionen zu einer Antwort auch in Form von nachträglichen Ergänzungen Deiner Frage über den Link "Antwort kommentieren" hinzuzufügen. So ist sichergestellt, dass der Zusammenhang im Nachhinein nicht verloren geht, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.

    Viele Grüße

    Ben vom gutefrage.net-Support

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    Antwort von tobi2000 tobi2000

    von gesetz her ab 21km

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Das ist eine steuerrechtliche Regelung. Mit Arbeitsrecht hat die nichts zu tun.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Das ist eine steuerrechtliche Regelung. Mit Arbeitsrecht hat die nichts zu tun.

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    Antwort von bitmap bitmap

    Kommt drauf an, was dazu genau (wortwörtlich) arbeits- oder tarifvertraglich vereinbart ist.

    Kommentar von GerdaG GerdaGGerdaG

    Ohne vertragliche Regelung ist ab Firmensitz richtig.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Ohne vertragliche Regelung/Vereinbarung gibts gar keine Pauschale.

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