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Ab wann muss Arbeitgeber Sozialleistungen überweisen?

Frage von Espinosa Espinosa

Hallo, ich bin Werkstudent bei einem kleinen Unternehmen und möchte jetzt ein bissche häufiger dort arbeiten. Das Einkommen ist sehr schwankend, aber meistens ist es so, dass ich noch nicht so viel arbeite und verdiene, dass ich Sozialabgaben zahlen muss. Wenn ich dann mal zuviel verdiene, dann muss ich das meiner Krankenkasse melden und es direkt bei ihr bezahlen. Nun meine Frage. Ab wann übernimmt der Arbeitgeber die Abführung der sozialabgaben?

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Siam1 Siam1

    Bekommst Du Bafög? Hier sind 4.800 Euro anrechnungsfrei. Dies entspricht einem durchschnittlichen Monatsverdienst von 400 Euro (bei abhängiger Beschäftigung).

    Die Einkommensermittlung bezieht sich immer auf einen Bewilligungszeitraum. Diesen findet Ihr in Eurem BAföG-Bescheid. In der Regel wird es ein Zeitraum von einem Jahr ab dem Monat der Antragstellung sein. Es wird immer das gesamte Einkommen aus dem aktuellen Bewilligungszeitraum addiert und durch die Anzahl der Monate des Bewilligungszeitraums geteilt. Alles, was dann über 400 Euro liegt, wird von Eurem monatlichen BAföG-Bedarf abgezogen.

    Studentischer Status:

    "Dieser ermöglicht es Studenten mehr als 400€ pro Monat zu verdienen, ohne Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen zu müssen. Wichtig ist, dass euer Studium dabei im Vordergrund steht, das tut es solange ihr nicht mehr als 20h die Woche, oder 26 Wochen im Jahr arbeitet. Die vorlesungsfreie Zeit findet bei dieser Berechnung keine Berücksichtigung".. ..

    Steuerfreibetrag:

    Wer über das Jahr gerechnet, nicht mehr als 7235 € verdient, zahlt keine Steuern oder erhält sämtliche einbehaltene Steuern in voller Höhe, im Rahmen einer Einkommensteuerveranlagung vom Finanzamt, zurück. Ist der oder die Studierende alleinerziehend oder verheiratet, mit oder ohne Kind, erhöht sich der Betrag entsprechend.

    http://www.asta.uni-siegen.de/asta/sozialberatung/studentswork/

    Korrektur>> Grundfreibetrag von derzeit 7664 Euro (Stand: März 2009

    Kommentar von Siam1 Siam1Siam1

    http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/jobben.php

    Hinweise zum BAföG

    Hinweise zum Kindergeld

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    Antwort von Pumuckl70 Pumuckl70

    Bei einer Tätigkeit als Werkstudent (bis 20 Std/Woche, überwiegend am Wochenende), bist Du auch bei mehr als 400 € im Monat versicerhungsfrei in der KV,PV,AV. Nur für die Rentenversicherung fällt ein Beitrag an. Wenn Du mehr als 20 Std/Woche arbeitest, wirst Du als normaler Arbeitnehmer behandelt, zahlst also über 400 € auch die Sozialabgaben.

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    Antwort von mamo2402 mamo2402

    Bis 400 Euro bezahlst du nichts, nur ein Arbeitgeber einen kleinen Betrag an die Knappschaftskasse. Alles was über diesen Vetrag von 400 Euro kommt, wird versteuert und abgeführt, Rechne die aus ab wann es sich lohnt, bei 500 Ruro Brutto sind es auch nur 400 Euro netto. Ich bin mir aber nicht sicher, ob du nicht am Ende des Jahres die gesamte Lohnsteuer zurück bekommst

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    Antwort von Morti Morti

    Ab 400€ ist Arbeit sowohl steuer- als auch sozialversicherungspflichtig.

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