Ich habe ein Tagesgeldkonto, dort bekomme ich geringe Zinsen, müssen diese irgendwie versteuert werden, oder gibt es auch hier einen Freibetrag?

Hier findest Du viele hilfreiche Infos: http://kuerzer.de/Mvxiosveb

Wenn Du einen Freistellungsauftrag gestellt hast, zieht die Bank auch keine Zinsertragssteuer ab, solange Du innerhalb der Freigrenze bleibst.

Der Freibetrag liegt für eine Person bei 750 Euro im Jahr.
Wolfi0410 am 22. März 2008 12:18 Der Freibetrag ist 801€
WolfRichter am 22. März 2008 12:21 Jein: 750 Euro sind Freibetrag und 61 Euro Kostenpauschale für Aufwendungen.
Solange Du nicht über den steuerlichen Freibetrag kommst, ist nichts an Zinsen zu versteuern, ansonsten ist jede Art von Zinsen steurpflichtig.
es sei denn man hat eine Nichtveranlagungsbescheinigung, dann sind auch Zinsen darüber hinaus nicht steuerpflichtig