Hey... Ich möchte dieses Jahr einen Motorrad Schein machen. Ich bin dann 21. Und soweit wie ich weiß (Noch vom Autoführerschein) darf man ab 21 direkt ungedrosset Motorrad Fahren. Oder ab wann??? Und Wie ist es eingeschrenkt: Hubraum, Gewicht oder PS??
Danke schon mal
Gruß
Sorry, aber alles falsch. Habe gerade meinen Schein selbst gemacht. Also ich zittiere mal: "Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg, bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung. Dies gilt nicht, wenn der Bewerber bei der Erteilung der Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat."
Heißt also im Klartext: Du kannst den Schein mit 18 machen. Musst dann aber 2 Jahre gedrosselt fahren. Nach den 2 Jahren kannst du dann die zu deinem 20. Geburtstag rausnehmen (wenn du den Lappen bekommen hast, als du 18 wurdest). Anders verhält es sich wenn, wie in deinem Fall, der Lappen später gemacht wird. Dort gelten auch die 2 Jahre, wenn du unter 26 bist (VOLLENDUNG des 25. Lebensjahres!). Wenn du 26 bist kannst du dann A direkt machen und dir gleich eine Hayabusa kaufen.
Und Zitat ist aus dme EU- Gesetzestext! also wird das stimmen.

Wenn sich an den Gesetzen nix geändert hat, darfst du die ersten zwei Jahre bis - ich weiß nicht mehr 100pro genau - 31 oder 34 PS fahren. Wenn du die 2 Jahre ohne (selbst verschuldeten) Unfall überstanden hast, kannst du zur Führerscheinstelle gehen und den "ungedrosselten" beantragen. Bzw. er wird glaube ich sogar automatisch umgeschrieben. Viel Erfolg beim FS! Ich bin auch jahrelang Motorrad gefahren, mußte meine Maschine (Suzuki LS 650 Savage) nur leider damals vor ca. 2 Jahren aus diversen Gründen verkaufen. Wenn ich irgendwann nochmal genügend Knete übrig hab', kommt 'n neuer "Bock" her. Auf jeden Fall wieder 'ne Suzuki!
Der Schein wird nicht automatisch umgeschrieben. Fragt bei der Führerscheinstelle! Nach 2 Jahren und Nachweis der Erfahrung mit einem gedrosselten Bike.

Nein, 2 Jahre mit Drosslung.
okay also muss man 2 Jahre gedrosselt fahren, egal wann man den schein macht. Und wie wird es gedrosselt? Über gewicht, hubraum oder ps?
RamsesII am 4. Januar 2009 20:30 Über PS.
So ist es und fertig!

Gedrosselt werden die PS. 34PS dürfen es maximal sein und weniger als 0.16kw/kg Leergewicht. Nach 2 Jahren kriegst du die unbeschränkte Prüfung geschenkt. Zumindest in der CH ^^
Auch hier in Deutschland ist es so, nach 2 Jahren darf man offen fahren. wenn man A Beschränkt gemacht hat! Bei mir ist es sogar so gewesen das das Datum für A unbeschränkt gleich auf meinen Führerschein eingetragen wurde. Also ab den Tag X durfte ich gleich eine Große Maschine fahren ohne Nachtrag / Prüfung.
Den Direkteinstieg (ungedrosselt) darfst du ab 25j machen, nicht erst ab 26j! An deinem 25. Geburtstag hast du ja dein 25. Lebensjahr vollendet.
DH, das ist die ganz korrekte Antwort, abgesehen von der Berechnung des 25. Lebensjahres.
Zu erwaehnen waere auch noch:
= Die zwei Jahre mit reduzierter Leistung gelten auch ueber den 25. Geburtstag hinaus, wenn man den Fuehrerschein vor dem 25. Geburtstag gemacht. Solange keine 2 Jahre um sind, darf man nicht am 25. Geb. automatisch offen fahren. Das geht nur, wenn die Pruefung NACH dem 25. Geb. stattfindet - und zwar mit einem offenen Motorrad ueber 34 PS.
= Hat man Klasse A mit 18, faehrt dann mit 20 schon offen, verliert man dann den Fuehrerschein mehr als drei Monate, dann ..... muss man ja nach der Sperre wieder einen Antrag auf Neuerteilung stellen. Und das ist dann wieder eine Neuerteilung, bei der (sofern man unter 25 ist) auch die 2 Jahre gedrosselt wieder erneut anfallen. Das ist eine Gesetzesluecke, ein Fehler, der bei der Gesetzgebung passiert ist und der sich rechtlich nun so auswirkt.
Fast alles richtig, aber den großen Direkteinsteigerschein gibt es ab 25.
Fast alles richtig, aber den großen Direkteinsteigerschein gibt es ab 25.