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Ab wann Mietminderung wegen Schimmel zulässig?

Frage von certux certux

Seit einiger Zeit schimmelt es in meinem Schlafzimmer. Schon ein paar Mal habe ich deswegen die Hausverwaltung benachrichtigt, die dann den Hausmeister rüberschickte, der irgendein Zeug draufgesprüht hat, was aber nie von langer Dauer war. Das Prozedere haben wir jetzt schon 2 Mal durchgespielt und ich habe keine Lust mehr. Als ich nun zu meinem Paps meinte, ich würde eine Mietminderung fordern, meinte er, das ginge nicht so einfach, weil ich dem Vermieter erst die Gelegenheit zur Beseitigung des Mangels geben müsse – was ich meiner Meinung nach bereits zweimal getan habe. Kennt ihr euch aus und könnt mir sagen, welche Schritte durchlaufen sein müssen, bis man rechtens eine Mietminderung fordern kann?

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Antworten (10)

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    Antwort von MGMGMG MGMGMG

    In Deiner Situation würde ich die Wohnung fristlos kündigen und umziehen, zu einem Anwalt gehen und versuchen, mir die Umzugskosten als Schadensersatz wieder zu holen. Schimmel in der Wohnung wird man (fast) nie wieder los und die Gesundheit sollte immer an erster Stelle stehen. Mietminderung macht Dich später auch nicht mehr Gesund.

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    Antwort von Schnuffduff Schnuffduff

    Du mußt dem Vermieter schriftlich auf diesen Mangel hinweisen.In diesem Brief setzt du ihm eine Frist meistens setzt man 2 Wochen an.Da schreibst du gleich rein wenn er die Frist verstreichen läßt und er hat sich nicht gekümmert wirst du die Miete kürzen.Um wie viel % du dies darfst solltest du dich beim Mieterbund erkundigen.Wo hast du denn den Schimmel.Und es ist stimmt nicht...dass am Schimmelbefall meistens der Mieter Schuld hat...meistens liegt ein Baumangel vor.

    Kommentar von Schnuffduff SchnuffduffSchnuffduff
    Kommentar von Schnuffduff SchnuffduffSchnuffduff
    Kommentar von blaufisch85 blaufisch85

    ja das sehe ich auch so.ich bin nähmich in der gleichen situtation.

    laut vermieter;mann stellt keine möbel an die ausenwände das kein luft ran kommt.

    das sehe ich nicht so.

    Kommentar von simplealex simplealex

    .......mit dem wort meistens in bezug auf baumangel wäre ich sehr vorsichtig. vorher sollte man schon die art, intensität und wo der schimmel ist prüfen!!!! und ebenso sein eigenes wohnverhalten!!!!

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    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee

    Auf alle Fälle mußt Du das schriftlich anzeigen und dem Vermieter eine Frist zur Beseitigung setzen, dann mußt Du die Mietminderung ankündigen, und dann erst darfst Du die Miete mindern.

    Aber selbstverständlich nur, wenn es nicht Deine Schuld ist, daß es schimmelt. Und ganz ehrlich - in den seltensten Fällen liegt es am Haus (obwohl das auch vorkommt), meistens liegt es am falschen Lüften.

    Achso, und wenn Du ungerechtfertigterweise die Miete kürzt und dann zusammengerechnet zwei Monatsmieten im Rückstand bist, darf der Vermieter Dich fristlos rausschmeißen!

    Kommentar von MGMGMG MGMGMGMGMGMG

    Ich denke mal, es sind die meisten Fälle, in denen es nicht am falschen Lüften liegt, sondern eher daran, dass die Häuser alt sind (heute auch immer häufiger Baufusch) und die Vermieter selten Geld für eine neue / bessere Isolierung ausgeben. Auch ich wohnte mal in einem Wohnhaus, dass Schimmel im Bad hatte. Ich habe täglich mehrere Stunden gelüftet. Das selbe Problem hatten alle in dem Aufgang. Selbstverständlich meinte der Vermieter, standartmäßig, dass wir falsch gelüftet haben. Und nun sag mir mal, dass es in den seltesten Fälle am Haus liegt. Im Übrigen muss dies der Vermieter beweisen, dass es am falschen Lüften lag, wenn er es behauptet.

    Kommentar von ErsterSchnee ErsterSchneeErsterSchnee

    täglich mehrere Stunden gelüftet...

    Das ist doch schon das falscheste, was Du machen kannst! Mag ja sein, daß das Haus auch nicht ideal war - Dein Verhalten jedenfalls war vollkommen daneben!

    Kommentar von Schnuffduff SchnuffduffSchnuffduff

    Klar man soll im Winter nicht stundenlang die Fester auf lassen.Aber im Sommer ist das gar kein Problem wenn die Häuser i.O. sind.

    Kommentar von MGMGMG MGMGMGMGMGMG

    Bestimmt nicht am Stück! Heizung war auch an... Im Übrigen habe ich mich an den "Leitfaden zum Lüften" gehalten, den ich von der Hausverwaltung bekommen habe und habe zu der Zeit bei einer anderen Hausverwaltung gearbeitet. So viel zu "Dein Verhalten war jedenfalls vollkommen daneben", als ob Du bei mir gewohnt hast. Ich glaubs ja. Ich kann ja täglich nur ne halbe Stunde lüften, damit ich ja die ganzen Schimmelsporen einatmen kann. Juchuuu.

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    Antwort von PaFFguy PaFFguy

    Ich habe bereits im letzten Winter mehrere Schimmelstellen in Wohnzimmer, Küche und Schlafzimmer festgestellt und den Vermieter schriftlich (mit Fotos) informiert. Daraufhin wurde ein Gutachter (Architekt) vom Vermieter beauftragt, in unserer Wohnung Messungen vorzunehmen. Dabei wurde festgestellt, dass es sich jeweils um Kältebrücken (mangelhafte Isolierung im Außenbereich) handelt. Die Luftfeuchtigkeit und damit unser Lüftungsverhalten ist als vollkommen angemessen begutachtet worden. Da der Schaden im Winter nicht behoben werden konnte, wurde ein Maler beauftragt, den Schimmel mit "Sezialzeug" provisorisch zu entfernen, was auch geschehen ist. Der Schimmel kam in der warmen Jahreszeit auch nicht wieder. Das "Spezialzeug" ist übrigens häufig purer Alkohol (gibts in jeder Apotheke für nen schmalen Taler). Ausserdem wurde ich gebeten den Schimmel bei erneutem Auftreten mir "reinem Alkohol" mind. 90% zu entfernen. Im Sommer wurde mir seitens Vermieter schriftlich bestätigt, dass die Wärmebrücken von einer Dachdeckerfirma beseitigt worden seien. Heute habe ich festgestellt, dass sich der Schimmel an den bekannten Stellen wieder zeigt. Jetzt meine Fragen:

    1. Kann ich die Miete jetzt sofort mindern, da der Schimmel ausreichend lange bekannt und der Vermieter informiert war (1 Jahr).
    2. Wieviel Miete kann ich mindern...15% der Nettokaltmiete halte ich für angemessen?
    3. Kann ich die Miete rückwirkend mindern, z.B. ab Erstellung des Gutachtens?

    Ich bitte um reges Kommentieren!

    Kommentar von hundertwasser hundertwasser

    Mietminderung geht auch Rückwirkend bis zu 3Jahren. Hab gerade das Gleiche Problem. Werd nur seit der Mietminderung vom Vermieter-wohnt jetzt über mir mit neuer Freundin-aufs Übelste gemoobt. Hattte sogar schon Polizei da aber denen hat er nur ins Gesicht gelacht und gut wars. Mir wurden nun zB beide Mülltonnen entfernt. Für normalen Müll kauf ich mir seit 4Monaten Säcke nur was kann ich wegen Biomüll machen? Fällt ja doch was an bei 2Kids.

    Kommentar von hundertwasser hundertwasser

    Ach ja ich habe für 2Zimmer eine Mietminderung von 20% vornehmen dürfen laut Antwalt(bezieht sich auf Kaltmiete). Jetzt ab März kommen weitere 10%dazu da sich Vermieter überhaupt nicht willig zeigt.

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    Antwort von ickeunddu ickeunddu

    hallöchen, hab das gleiche problem.als erstes sollte geklärt werden,von wo der schimmel herührt,was ich jetzt tat-natürlich mit absprache des vermieters, da er die kosten trug-ansonsten müßte man selber um die 50 € rechnen-somit kann man beweisen, dass es nicht am lüften oder so ahndelt,da dies gern als grund genommen wird, emist aber nicht der fall ist.bei uns ist es im mauerwerk, welches feuchtigkeit behaftet ist und saniert werden muss,was mit dem gutachten bewiesen ist-wird!!. hier ne gute adresse für die schimmelprobe, da sollte man TESAFILM-nur diesen klebestrefeifen benutzen-10*10 cm,(klebestreifen an dem schimmel kleben, gut rubblen und dann auf eine folie kleben, die danach abgesendet wird-kann in mehreren streifen übereinander geklebt werden,

    Adresse: Umweltmykologie-Aufg.D-Zossenerstr.56-58-10961 Berlin

    Übrigens, wenn der vermieter sich erklärt die kosten zu übernehmen, gleich diese adresse von ihm für die rechnung angeben, spart ünnötige wege, dem geld nach zu rennen, oder selber investieren. mit freundlichen grüßen Ändy

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    Antwort von Rox53 Rox53

    Es ist richtig, dass insbesonders ältere Bauten wegen schlechter Isolierung (Rollokasten Aussenwandbereich Bad) oft Schimmel aufweisen. Man kann da lüften was man will. Man kann auch mit Schimmelfarbe streichen und sprühen was man will - er kommt immer wieder. Die Schuld trägt hier eindeutig der Vermieter !!! Ich gehe deshalb so vor, dass wenn trotz Aufforderung zur Beseitigung nichts ausser dem üblichen Blah blah getan wird einfach die Miete um ca. 15- 20 Euro ( das sind die Kosten, welche man selbst für schimmelbeeitigende Materialien ausgeben muss) dabei ist noch nicht mal der Arbeitslohn gerechnet - von der kommenden Monatsmiete abziehe. Soll er doch klagen wegen der paar Euro. Recht wird der Mieter erhalten.

    Gruss

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    Antwort von waschbaer007 waschbaer007

    Mit Schimmelpilz im Schlafzimmer ist nicht zu spaßen. Ich habe von Fällen gehört, da hatte der Schimmelpiz schon alle inneren Organe befallen. Hätte man es nicht rechtzeitig festgestellt wäre die Frau nicht mehr unter den Lebenden. Der Vermieter muss auf jedenfall kräftig unter Druck gesetzt werden. Nur antischimmelmittel draufsprühen hilft nicht. Die Ursache mus gefunden werden. Eigendlich müsste ein Sachverständiger her und das zu untersuchen. Ist die Ursache gefunden kann ich dir ein gutes Antischimmelmittel empfehlen. Das wird in der Gebäudereinigung eingesetzt und ist speziell für empfindliche Bereiche entwickelt wurden. Schau mal in den Shop von www.conzept-gs.de

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    Antwort von Josyna Josyna

    Im Ernstfall zählt nur "schriftlich"! Du musst nachweisen können, dass Du den Vermieter schriftlich aufgefordert hast oder mit einem unterzeichneten Protokoll durch den Hausmeister / Handwerker, der vor Ort war.

    http://www.wohnung.com/schimmelpilzbefall-in-wohnungen-was-hilft/

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    Antwort von albatros albatros

    Auf deine Anzeigepflicht wurdest du ja schon hingewiesen. Allgemein ist anzumerken, dass es schon erheblicher Schimmelbefall sein muss, der zur Mietminderung berechtigt. Damit meine ich, dass für 10 cm² beispielsweise noch keine Mietminderung gerechtfertigt wäre. Ansonsten ist zunächst zu klären, was die Ursache ist. Daraus resultiert die Verantwortlichkeit, wer dafür grade stehen muss. Versuche es doch auch mal mit Feuchtigkeitskillern, gibt es mitunter im LIDL, ALDI, NETTO im Angebot sehr preiswert, ansonsten im Baumarkt. Das hilft natürlich nicht bzw.kaum gegen Baumängel. Ich habe jedenfalls auch dichte Fenster und keinen Schimmel, obwohl ich wenig lüfte, dank dieser Sachen in jedem Zimmer.

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    Antwort von gajan gajan

    Frag doch mal beim Mieterschutzbund nach oder lass dir eine Broschüre vom Deutschen Mieterbund schicken. Da müsste das eigentlich drinstehen

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