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Ab wann Mietminderung??

gefragt von ChrisNadin am 14.05.2008 um 13:23 Uhr

Guten Tag, wie ich chon mal bei mehreren Fragen erwähnt hatte hatten wir am 27.3.08 nen schweren wasserschaden durch nen rohrbruch zwei wohnungen über uns der sich auf 4 wohnungen ausdehnte...nun kam eine firma die hatte vor 3wochen so lüfter gebracht und im bad unsere decke weggemacht...diese lüfter wurden vor 2wochen abgeholt seitdem passiert hier nix mehr...die vermieterin erkundigt sich auch nicht bei der firma die die neusanierung naja (teil) macht habe auch keine ahnung welche firma...nun ist meine frage ab wann kann ich die miete vermindern und darf ich es??und wenn ja wie viel?? schonmal danke liebe grüße


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anonym
beantwortet von Regenmacher am 14. Mai 2008 13:27
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Alles über Mietminderung findest du hier:

http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm


anjanni
beantwortet von anjanni am 14. Mai 2008 13:28
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Wenn der Gebrauchswert der Wohnung gemindert ist, kann man auch die Miete mindern.

In diesem Fall gibt es wohl einen Grund - würde ich so sehen.

Du mußt zunächst einen Brief aufsetzen, in dem Du Deiner Vermieterin eine Frist zur Beseitigung des Schadens setzt ("bis zum ...."). Die Frist muß natürlich angemessen sein. Außerdem mußt Du in dem Brief ankündigen, daß Du die Miete danach mindern wirst, z.B. um 5%. Den Betrag behältst Du dann ab der nächsten Mietzahlung ein, so lange der Schaden nicht behoben ist.

Wieviel Du mindern kannst, dafür gibt es Tabellen, die allerdings auch viel Spielraum lassen. Du brauchst Dir aber keine Gedanken zu machen, wenn Du zu viel minderst. Kündigen darf Dir Deine Vermieterin deswegen nicht. Ein Gericht kann allerdings festsetzen, ob die Minderung so und in der Höhe angemessen war. Dann mußt Du eventuell später nachzahlen.

Kommentar von Simple_avatar2smallninak am 14. Mai 2008 13:38

Das ist nicht ganz richtig - du mußt nicht abwarten bis die in deinem Brief gesetzte Frist abgelaufen ist, du kannst die Miete sofort kürzen. Sobald der Vermieter Kenntnis über den Mangel hat, kannst du die Miete mindern. In Deinem Fall scheint ja der Wohnwert erheblich eingeschränkt. Über die Höhe der Minderung gibt auch der Mieterverein auskunft.

Kommentar von Simple_avatar4smallanjanni am 14. Mai 2008 14:04

@ninak: mußt Du nicht erst dem Vermieter Gelegenheit zur Abhilfe geben? Das genau macht man aber mit Setzen der Frist - die ja nicht mehr so üppig lang sein braucht. - Auf jeden Fall mußt Du die Mietminderung erst ankündigen.


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