Ab welchem Grad der Behinderung (GdB) genießt man einen erhöhten Kündigungsschutz beim Arbeitgeber?
Antworten (8)
-
12Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
GerdaGGerdaG
Ab 50 %.
Den besonderen Kündigungsschutz nach § 85 SGB IX genießt ein Arbeitnehmer nur, wenn es sich bei ihm um einen schwerbehinderten Menschen nach § 2 Abs. 2 SGB IX handelt. Danach sind Menschen schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt. Den besonderen Kündigungsschutz genießen daneben auch Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 30, die nach § 2 Abs. 3 SGB IX einem schwerbehinderten Menschen von der Agentur für Arbeit gleichgestellt wurden.http://www.integrationsaemter.de/webcom/showlexikon.php/c-578/_nr-155/i.html
-
1Antwort von
rree3346rree3346
Ab 50% ist Gesetz. Man kann sich jedoch mit einer weniger als 50% igen Einstufung den Schwerbehinderten gleichstellen lassen.
-
0Antwort von
RallerRaller
Ab GdB 30%! Dann muß man aber einen Gleichstellungsantrag bei der Behörde stellen und wird dann einem Menschen mit einem GdB 50% gleichgestellt. Das heißt dann, das man den gleichen Kündigungsschutz genießt, wie der andere. Nur du kannst nicht die 5 Tage mehr Urlaub in Anspruch nehmen, wie der Andere. Ich habe alles schon durch!
-
-
0Antwort von
FranticekFranticek
Das gibt es ab 50%.
Allerdings kann man sich ab 30% durch einen Gleichstellungsbescheid mit den 50%igen gleichstellen lassen in bezug auf Kündigungsschutz usw. Das geht meist problemlos. -
Diese Gleichstellung geschieht durch Gleichstellungsbescheid durch die Versorgungsämter, das Arbeitsamt hat damit nichts zu tun. Es sei denn, das hätte sich in der letzten Zeit geändert.
Es hat sich geändert. ;-)