- Kommt ein Vertrag zustande wenn man nur die Whg besichtigt?
- Und wie ist es, wenn man die Whg absagt aufgrund der Courtage?
- Nach Absage kommt der Vermieter persönlich auf uns zu (am Arbeitsplatz, den er während der Besichtigung erfahren hat) und überredet uns die Whg zu nehmen (ohne Courtage), er wolle uns als Mieter haben. Wer müsste die Courtage zahlen, wenn sie gefordert wird?
Ich bin Ratlos. Was tun? Zum einen freut man sich, wenn der Vermieter persönlich vorbei kommt und uns sagt wie wichtig es ihm wäre, dass wir seine neuen Mieter würden. Doch andererseits, wenn ich dann zustimme: Wie ist dann meine Rechtslage gegenüber dem Makler?
Meiner Meinung nach muss der Vermieter das mit dem Makler regeln. Er hat mit ihm den Vertrag gemacht, ihn engagiert und er hat ihn umgehen wollen. Für uns war die Whg schon fast vergessen gewesen, doch gefallen hat sie uns schon.
Kannst du mir da vieleicht weiterhelfen? Kennt sich da jemand besser aus???
Herzlichen Dank! Ich bin ganz gespannt, denn ich hab keine Ahnung.
Genau so ist es. Eigentlich völlig einfach und verständlich. Aber offenbar will das jemandem hier nicht in den Kopf...