Können sie denn überhaupt verklagt werden? Wenn sie z.B. etwas mit Absicht kaputt machen oder so...
Ab wann können Kinder verklagt werden?
Antworten (9)
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WolfRichterWolfRichter
Kinder können erst verklagt werden, wenn sie geboren sind.
Solange sie minderjährig sind, werden sie durch ihre Erziehungsberechtigten prozessual vertreten.
Davon zu unterscheiden ist die Deliktsfähigkeit. Sie tritt - beschränkt - ab dem siebenten Lebensjahr (im Straßenverkehr ab dem zehnten) ein.
Falls Du "angeklagt" meinen solltest: Die Strafmündigkeit beginnt mit dem 14 Lebensjahr. (zunächst Jugendstrafrecht.)
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heikephsheikephs
Zwei Fälle, die ich erlebt habe:
Nachbarsbuben von 4 und 5 zerkratzen den Lack am Auto meiner Tante. Sie erhält nichts von der Versicherung, weil die Buben gewöhnt sind, auf der Straße zu spielen (und das Auto sonst nicht da war).
Meine eigenen Buben 1,5 und 3 laufen auf die Straße (200m weg), weil ich vergessen hatte, das Törchen zu schließen. Verursachen Totalschaden an 2 Autos (Auffahrunfall). Ich habe die Schuld auf mich genommen, damit die Autofahrer etwas ersetzt bekommen, und mußte 100 DM Bußgeld bezahlen, weil ich nicht auf die Kinder aufgepaßt habe.
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girl91 ab 14... hab aba auch schon einiges angestellt^^ also man wird sicherlich nicht ,,schwer'' bestraft! =)
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hapebuehapebue
immer nur die eltern haften
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WolfRichterWolfRichter Schau doch mal in "Das Lexikon der populären Rechtsirrtümer".
Kommentar von
bitmapbitmap Das liest der doch gar nicht. Der postet und postet und postet, aber die Inhalte gehen auffällig oft am gefragten Thema vorbei.
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wilde13wilde13
"Eltern haften für ihre Kinder"
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WolfRichterWolfRichter Nein.
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ZwieZeitZwieZeit
Eltern haften für ihre Kinder. In der Regel bis zum vollendeten 13. Lebensjahr. Danach sind Kinder beschränkt straffähig.
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alguienalguien Eltern "haften" nicht fuer ihre Kinder. Die Sippenhaft wurde Ende der 40er abgeschaft. Eltern koennen hoechstens belangt werden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen.
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WolfRichterWolfRichter Nein, nein.
Ganz verkehrt. Ich empfehle das Lexikon der populären Rechtsirrtümer.
8-Jährige verklagt Buben nach Streit beim Spielen - Steie...
http://www.oe24.at/zeitung/oesterreich/chronik/steiermark/8-Jaehrige_verklagt..