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Ab wann können Kinder verklagt werden?

Frage von Bobbele55 Bobbele55

Können sie denn überhaupt verklagt werden? Wenn sie z.B. etwas mit Absicht kaputt machen oder so...

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Antworten (9)

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    Antwort von WolfRichter WolfRichter

    Kinder können erst verklagt werden, wenn sie geboren sind.

    Solange sie minderjährig sind, werden sie durch ihre Erziehungsberechtigten prozessual vertreten.

    Davon zu unterscheiden ist die Deliktsfähigkeit. Sie tritt - beschränkt - ab dem siebenten Lebensjahr (im Straßenverkehr ab dem zehnten) ein.

    Falls Du "angeklagt" meinen solltest: Die Strafmündigkeit beginnt mit dem 14 Lebensjahr. (zunächst Jugendstrafrecht.)

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    Antwort von heikephs heikephs

    Zwei Fälle, die ich erlebt habe:

    Nachbarsbuben von 4 und 5 zerkratzen den Lack am Auto meiner Tante. Sie erhält nichts von der Versicherung, weil die Buben gewöhnt sind, auf der Straße zu spielen (und das Auto sonst nicht da war).

    Meine eigenen Buben 1,5 und 3 laufen auf die Straße (200m weg), weil ich vergessen hatte, das Törchen zu schließen. Verursachen Totalschaden an 2 Autos (Auffahrunfall). Ich habe die Schuld auf mich genommen, damit die Autofahrer etwas ersetzt bekommen, und mußte 100 DM Bußgeld bezahlen, weil ich nicht auf die Kinder aufgepaßt habe.

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    Antwort von girl91 girl91

    ab 14... hab aba auch schon einiges angestellt^^ also man wird sicherlich nicht ,,schwer'' bestraft! =)

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    Antwort von Maximus40 Maximus40

    Was haste denn angestellt? :-)

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    Antwort von heissi heissi

    Versuchs mal zuerst mit reden und nicht gleich mit Klagen.

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    Antwort von hapebue hapebue

    immer nur die eltern haften

    Kommentar von hapebue hapebuehapebue

    8-Jährige verklagt Buben nach Streit beim Spielen - Steie...

    1. Okt. 2008 ... Denn somit sieht man, dass auch Kinder nicht ungestraft davon kommen. ... wenn nun schon 8- jährige verklagt werden können, früher währe dies ...

    http://www.oe24.at/zeitung/oesterreich/chronik/steiermark/8-Jaehrige_verklagt..

    Kommentar von WolfRichter WolfRichterWolfRichter

    Schau doch mal in "Das Lexikon der populären Rechtsirrtümer".

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Das liest der doch gar nicht. Der postet und postet und postet, aber die Inhalte gehen auffällig oft am gefragten Thema vorbei.

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    Antwort von wilde13 wilde13

    "Eltern haften für ihre Kinder"

    Kommentar von WolfRichter WolfRichterWolfRichter

    Nein.

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    Antwort von ZwieZeit ZwieZeit

    Eltern haften für ihre Kinder. In der Regel bis zum vollendeten 13. Lebensjahr. Danach sind Kinder beschränkt straffähig.

    Kommentar von alguien alguienalguien

    Eltern "haften" nicht fuer ihre Kinder. Die Sippenhaft wurde Ende der 40er abgeschaft. Eltern koennen hoechstens belangt werden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen.

    Kommentar von WolfRichter WolfRichterWolfRichter

    Nein, nein.

    Ganz verkehrt. Ich empfehle das Lexikon der populären Rechtsirrtümer.

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    Antwort von kuemmel kuemmel

    xDD

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