3

Ab wann Kinder vor Gericht

Frage von didi7911 didi7911

Hallo habe ein großes Problem.Mein Freund ist geschieden hat ein Kind aus dieser Ehe.Und da sie ihm das Kind entzieht geht dies jetzt vor Gericht.Jetzt hat er ein schreiben bekommen das bei dem Gerichtstermin auch das Kind 3Jahre dabei sein soll??? Geht das überhaupt.Kann man ein dreijähriges Kind so etwas zumuten??das Problem ist das sie nicht möchte das die Kleine mit ihm 5 Tage in Urlaub fährt.Wäre zu lange.selbst aber in Urlaub geflogen ist.Ihm zusagt das er das Kind bekommt und dann kurz vorher absagt.das Kind sich erst an den Vater gewöhnen müßte.Die beiden haben ein sehr inniges Verhältnis. Was ich beurteilen kann.Sie möchte auch wenn sie am WE bei ihm ist auch als nicht nach Hause.Die Ex-Frau lebt in einer neuen Partnerschaft.Wohnt mit ihm zusammen.Jetzt hat er Angst seine Tochter zu verlieren.Geht das?? Sie war wohl auch heimlich bei einem psychologen mit der Kleinen

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (9)

  • 3
    Antwort von Morti Morti

    Sie war also beim Psychologen mit der Kleinen - interessant. Sein Anwalt soll sich bemühen, dass der Fall nach dem "Cochemer Modell" behandelt wird. Da schickt der Richter beide zu einer Beratungsstelle und die Ex muss dort sachlich mit deinem Freund drüber reden. Tut sie das nicht wird das ans Gericht gemeldet und das sieht nicht gut für sie aus. Abschließend geht ein Bericht mit Empfehlung der Berater an das Gericht. Hab ganz gute Erfahrung damit gemacht.

  • 2
    Antwort von auchmama auchmama

    Das Kind wird nicht im Gericht befragt. Das geschieht spielerisch in einem Nebenraum. Also keine Panik...LG

    Kommentar von didi7911 didi7911

    ich denke einfach das Kinder in dem Alter noch stark zu beeinflussen sind, und wenn die Mutter vorher sagt das sie sagen soll sie möchte nicht zum Papa????

    Kommentar von auchmama auchmamaauchmama

    ...wartet den Termin ab. Richter wissen teilweise sehr genau, wie und was sie ein Kind fragen müssen....viel Glück für Vater und Kind...LG

  • 2
    Antwort von treulose treulose

    Wenn das Gericht das 3 jährige Kind lädt dann siehst du doch das es geht ?

  • 1
    Antwort von wolkenkind wolkenkind

    wenn nach der scheidung beide das umgangsrecht- und sorgerecht haben, kann sie ihm das kind nicht entziehen. vor allem nicht, wenn die kleine zu ihrem vater will.

    ich denke, das problem liegt in zukunft woanders. wenn sich die ex jetzt schon so gegen jeden umgang wehrt, wie wollt ihr damit umgehen, dass die kleine gegen deinen "freund" aufgehetzt wird und nicht mehr kommen will.

    verbieten kann die ex deines freundes diesem den umgang nicht, aber schwer machen.

    Kommentar von didi7911 didi7911

    Beide haben das Sorgerecht.seit der Scheidung sieht er sie alle 14 Tage am WE.Ich denke auch das das Problem an ihr liegt.mom. ist es nicht so das sie sagt das sie nicht zu ihm will eher das gegenteil

    Kommentar von jumba jumbajumba

    ich finde den umgang für so ein kleines kind als viel zu wenig an. ich finde die übernachtung sollte ehr jedes wochenende für eine nacht sein u. einen tag oder nachmittag (wenn arbeitstechnisch möglich) unter der woche. das kind vergisst doch alles wieder in zwei wochen.

    Kommentar von didi7911 didi7911

    Glaube mir er würde sie auch gerne öfters haben, aber das liegt an der Ex

    Kommentar von jumba jumbajumba

    nun man wird ihr schon gehörig die meinung geigen vor gericht. manche eltern brauchen das u. eine diktierte form des umgangs, da sie sich sonst nicht unterordnen können. find ich gut wie ihr das regelt. einer muss ja erwachsen in der konstellation sein.

  • 1
    Antwort von lposs lposs

    14 vrher nicht

  • 0
    Antwort von blueeyes1964 blueeyes1964

    mein sohn war 6 als er das erste mal zu einer verhandlung wegen umgang vorgeladen wurde. ich hatte eine freundin mit die sich mit ihm vor dem gerichtssaal beschäfftigte. alle anderen parteien saßen vorm richter. am ende wurde das kind nicht dazu geholt. auch als er 7 war kam solch eine vorladung und auch da habe ich ihn wieder umsonst mitgebracht. zum glück.

    was das thema psychologen angeht...naja, die mutter kann schon einen aufsuchen oder eine beratungsstelle. aber um das kind in augenschein zu nehmen, also mit dem kind zu arbeiten, zu reden, da müssen beide elternteile eine genehmigung dafür unterschreiben. so war es anfangs bei uns.

    inzwischen habe ich eine richterliche bevollmächtigung mit der ich alle belange des kindes allein regeln darf. auch so etwas gibt es.

    was der urlaubsaufenthalt mit einem 3 jährigen angeht weiss ich nicht in wieweit das geht. da würde ich mal unter "umgangsrecht" googlen. meines achtens darf ein kind auch erst ab 6 jahre beim vater übernachten. das habe ich hier mal irgend wo gelesen.

  • 0
    Antwort von Nyalaana Nyalaana

    Leider ist es oft so, dass beide zum Wohle des Kindes handeln. Oft ist es so dass man über das Kind versucht den anderen weiter zu verletzen, ihm Steine in den Weg zu legen, und ihn so zu "bestrafen". Dagegen etwas machen kann man kaum, auch über die Gerichte nicht. Wenn das Elternteil, bei dem das Kind 90% der zeit wohnt dem anderen übel mitspielen will wird dem das immer gelingen. Alleine dadurch dass das Kind merkt meine Mama mag nicht dass ich zum Papa gehe und deswegen irgendwann anfängt zu sagen " ich will nicht mehr zum Papa".

    Die Lösung in solchen Fällen geht nur so, dass sich beide Elternteile verständigen, einigen, darauf verzichten dem anderen eins Auswischen zu wollen. Anders geht es auf Dauer nicht. Wenn ein Gegeneinander in diesen Themen bestehen bleibt wird einer der beiden Eltern immer den kürzeren ziehen. Auch wenn das dann ungerecht ist.

    Kommentar von Nyalaana NyalaanaNyalaana

    wollte schreiben: leider ist es so das NICHT beide zum Wohle des Kindes.-..

  • 0
    Antwort von sunnykind sunnykind

    Das arme Kind. Was ist das denn für eine Mutter. Ein Kind braucht Mutter und Vater. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein 3-jähriges Kind schon vor Gericht soll. kann mir nur vorstellen, dass evtl. ein Gutachter/Psychologe feststellen soll, wie gut sich das Kind mit dem Vater versteht. Aber Umgangsrecht sollte er auf jeden Fall bekommen. Die Mutter soll mal ihr Hirn einschalten und an das Wohl ihres Kindes denken.

    Kommentar von didi7911 didi7911

    ja sweit wir wissen war sie heimlich mit dem Kind beim Psychologen.Was dabei aber heraus kam weiß ich nicht.Ich hätte das auch gerne anders glaub mir.sie ist an sich eine gute Mutter(kenne sie nicht) nur in der Sache das er das Kind auch bekommen soll.da würgt sie ihm ständig eine rein.Klar sagen manche er hat rechte, aber er kann die Kleine ja auch nicht dort einfach aus dem Haus holen.....

  • 0
    Antwort von ydnasschoki ydnasschoki

    soviel ich weiss 14 jahre

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.