Hallo, können meine Eltern eine auswertige Unterbringung bei der Steuer geltend machen, wenn Ich meinen 1. Wohnsitz bei Ihnen habe, jedoch seit Oktober letzten Jahres in sturdiere und an meinem Studienort meinen Zeitwohnsitz angemeldet habe? ich hoffe ihr könnt mir helfen.
1
Ab wann kazten nn man eine auswertige Unterbringung bei der Steuer geldend machen?
Frage von
kris1989
Antworten (4)
-
1Antwort von
glupto was studierst Du? Deutsch? Ich hoffe, nicht...
-
1Antwort von
Distel35Distel35
Hallo kris1989,
Katzen kannst du im Tierheim auswärtig unterbringen, aber ob das bei der Steuer am Ende Geld macht, weiß nur der Finanzbeamte.
Gruß Distel
-
-
0Antwort von
JoWaKuJoWaKu
Die Eltern können Dein Studium nicht von der Steuer absetzen, können aber Deinen Ort in ihrer Steuererklärung angeben (Anlage Kind) und erhalten etwas mehr Freibetrag.
Du erhältst bei auswärtiger Unterbringung mehr BAföG.
Diese Frage
Diese Frage teilen