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ab wann kann man urlaub nehmen?

Frage von zanauber zanauber

ich habe ein neues arbeitsverhältnis begonnen am 1.august. nach wie vielen wochen darf ich meinen ersten urlaubstag nehmen? meine mutter meint, ich müsse erst einige wochen gearbeitet haben, eh es urlaub gibt...

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Antworten (8)

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    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von lenzing42 lenzing42

    Ich weiß nicht,wieso hier einige User meinen,dass man erst nach sechs Monaten Arbeit einen Urlaubsanspruch hat?Es heißt im Bundesurlaubsgesetz:

    Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.

    .Das heißt aber nicht,dass man nicht vorher schon Teilurlaub nehmen kann.Es gibt keine festen Regeln,aber vor Ablauf von ca.sechs Wochen sollte man nicht an Urlaub denken.

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    Antwort von Keckermann Keckermann

    nach 6 Monaten - regulär, es sei denn man kann es anders aushandeln

    Kommentar von TwilightHeinz81 TwilightHeinz81TwilightHeinz81

    Korrekt. DH.

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    Antwort von PaulSh PaulSh

    Erst nach der Probezeit.

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    Antwort von Mariposa68 Mariposa68

    Ich würde schon aus Anstand die probezeit abwarten.

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    Antwort von lotty lotty

    6 monate arbeiten , dann urlaubsanspruch. man so schlimm ist das doch nicht.

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    Antwort von Strabahner Strabahner

    Fakt aber ist, dass du Anspruch auf Urlaub hast! Das sind für 2009 mindestens 10 Tage. Die kannst und musst du auch in 2009 nehmen. Wenn die 6 Monatsfrist greifen würde, dürftest du ja erst im Febr. 2010 das erste Mal Urlaub nehmen. Und ein Übertragen von Urlaub ist lut Gesetz nur in Ausnahmefällen möglich. Und ein Arbeitsbeginn am 01.08.2009 + 6 Monate ist kein Grund. Frag deinen AG.

    MfG SB

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    Antwort von modeberater modeberater

    Es ist richtig, bei Neueinstellung kannst du erst nach 6 Monaten ununterbrochener Beschäftigung Urlaub beantragen. Es können aber auch einzel- oder tarifvertragliche Regelungen geben, die bei dir wirken. Informier dich am besten in deiner Firma.

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    Antwort von eddali eddali

    kommt drauf an wie lange Deine Probezeit ist. Innerhalb der probezeit bekommt man in der Regel noch keinen Urlaub.

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