Ab wann kann man sich von den GEZ-Gebühren befreien lassen ? Ab wieviel Einkommen ? Ich bins leid. Oder geht das überhaupt nicht ?
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alle geräte abmelden und den gez-menschen nicht in die wohnung lassen, briefe ignorieren.

Das hat nichts mit dem Einkommen zu tun
Wenn du soziale Hilfe vom Staat bekommst kannste dich befreien lassen
aber steht alles sehr genau auf www.gez.de

H4-Bescheid, schwerbehindert mit Merkzeichen GF.
Auf der GEZ-Seite steht's genau.
Kabark am 29. März 2009 17:11 Merkzeichen RF meinte ich natürlich.

Wie ich den Staat, der sich freiwillig KEIN Geld nehmen lässt, kenne, kann man sich nicht befreien lassen, es sei denn du besitzt keinen Computer und keine Fernsehgeräte, dann glauben Sie dir erst einmal nicht, weil es ohne heutzutage nicht geht.
littlesilver am 29. März 2009 16:19 natürlich kann man sich befreien lassen!
Pmoen am 29. März 2009 16:21 Ist ja schon gut! Aber die meisten fallen da wohl nicht drunter
Pmoen am 29. März 2009 16:21 Ist ja schon gut! Aber die meisten fallen da wohl nicht drunter

Im Hartz IV-Status oder bei bestimmter körperlicher Einschränkung -- s. www.gez.de

Das geht wenn du ALGII beziehst oder Rente mit Behinderung.
abibremer am 20. August 2009 17:27 rente und behinderung (selbst bei 100%) reichen nicht aus! siehe auch meine andere antwort auf dieser seite.

Im Zusammenhang mit dieser Frage hab ich nun mal eine Frage. Hab mir die Punkte für die Gebührenbefreiung durchgelesen. Was ist ein RF-Kennzeichen Danke für die Antworten. LG TawaGirl
abibremer am 20. August 2009 17:29 RF ist die eintragung im behindertenausweis, wenn du von den gebühren befreit bist.

wenn du blind oder taub oder beides bist wirst du von der zahlung ebenso befreit, wie wenn du der sog. grundsicherung unterliegst, dann kannst du die befreiung beim zuständigen versorgungsamt beantragen.