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Ab wann kann man sich über Überstunden beschweren bzw. sie ablehnen?

gefragt von rosinenschnecke am 05.09.2007 um 12:19 Uhr

ich bin seit ca. zwei monaten in einem unternehmen angestellt. seit ich dort angefangen habe, mache ich massive überstunden, die, laut geschäftsleitung, mit freizeitausgleich ausgeglichen werden sollen. darauf warte ich jedoch bis heute. versteht mich nicht falsch, ich bin schon bereit, überstunden zu machen, aber seit firmenantritt sind 60-70 stunden-wochen normal. ich bin schon total fertig und brauche bald mal wieder etwas luft, sonst bin ich spät. in einem halben jahr durch. kann ich es zwischendurch nicht einfach mal ablehnen, überstunden zu machen oder muss ich dann um meinen job fürchten?


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anonym
beantwortet von vincent am 5. September 2007 12:32
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Deine Frage läßt sich so ohne weiteres nicht beantworten. Wie groß ist der Betrieb/Mitarbeiter. Habt ihr einen Betriebsrat/BR. Wenn ja, müßte dieser den Überstunden zustimmen. Dann kannst du dich an den BR wenden. Wenn nein, ist es deine Verhandlungssache mit dem Chef darüber zu diskutieren, ob diese weiterhin und für welche Zeit notwendig sind.


anonym
beantwortet von karlhorst am 5. September 2007 12:28
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Sie befinden sich in der Probezeit (bis 3 Monate). Dann sollten sie es sich schon gründlich überlegen, ob sie sich beschweren wollen. Denn in der Probezeit kann der Arbeitgeber ohne Gründe kündigen! Das gleiche gilt natürlich auf für dich! Wenn du also in der Firma bleiben willst würde ich nach der Probezeit einmal bei meinem Chef nachfragen, wann ich die Überstunden abfeiern kann! Am besten schon einen konkreten Vorschlag mit Alternative nennen.


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 5. September 2007 12:25
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Sprech mal mit deinem Chef. Frag ihn, ob die Überstunden die Regel sind, oder ob das nur vorübergehend notwendig ist. Wenn es die Regel ist, sag ihm, dass du auf jeden Fall bereit bist, Überstunden zu machen, aber dringend mal einen "Ruhetag" benötigst. Wenn sowas mal vorkommt, kann ein Chef damit i.d.R. sehr gut leben. Ein Kündigungsgrund für den Chef wär es nur, wenn du keine Überstunden mehr machen willst.


quiltrr
beantwortet von quiltrr am 5. September 2007 12:33
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Die Frage ist nicht so einfach zu beantworten, selbst nicht für erfahrene "Personaler". Es hängt von einigen Faktoren ab: gibt es bei euch einen Tarifvertrag, oder eine Betriebsvereinbarung, der/die Überstunden regelt oder einen Passus innerhalb Deines individuellen Arbeitsvertrags? Gibt es einen Betriebsrat/Personalrat, der hier Hilfestellung leisten kann? Geht es um Überstunden oder angeordnete Mehrarbeit oder gar um Überschreitung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit?
Grundsätzlich: schau bitte mal in Deinen Arbeitsvertrag - wenn es ein Standardvertrag ist, legt dieser eine Probezeit von 6 Monaten fest. Bis zum Ende der Probezeit würde ich empfehlen, durchaus nicht jeden Tag Überstunden zu akzeptieren, aber keine große Welle zu machen.


chieren
beantwortet von chieren am 5. September 2007 12:38
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Diese Überstd.mußt du leider hinnehemen da du dich in der Probezeit befindest wenn du deinen Job nicht gleich wieder verlieren möchtest !!Bitte ihn um ein sachliches Gespräch sprich mit ihm darüber wie er sich das Vorstellt ( Dauerzustand....)und auch was du dir Vorstellst evtl.einen Teil Ausbezahlen Alternativen und vorallem " Friss " deinen Frust nicht in dich hinein sonst bist du sowieso nicht lange in der Firma


sonne55
beantwortet von sonne55 am 5. September 2007 15:40
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obwohl andere der meinung sind, du müsstest es hinnehmen, meine ich, man solle sich nichts gefallen lassen, was man nicht bereit ist, auf dauer so hinzunehmen. wenn du schon in der probezeit so ausgenützt wirst, kann es danach nur noch schlimmer werden. ich würde mir einen anderen job suchen.


anonym
beantwortet von Sellhaus am 23. September 2007 23:28
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Diese Frage kann nur der Betriebsrat in Deiner Firma beantworten. Es gibt Betriebsräte, die mit der Unternehmensführung Verträge eingeht, die Beinhalten, dass bei guten Auftragseingängen, Überstunden bis zu 10 bis 12,5 Std. in der Woche angesetzt werden können. Es gibt auch Vertrauenspersonen in einem Betriebsrat - aber Vorsicht -, die können auch gegen Dich arbeiten. Aber in der Regel kann Dich niemand zu Überstunden zwingen. Überstunden sind eine kann und keine Mußbestimmung. Du kannst als Bsp. ein krankes Kind vorschieben oder Deine schwangere Frau. Ich bin selbst Abteilungsleiter und wenn mein Geschäftsführer mir sagt - wir haben in den letzten Tagen erhöhten Auftragseingang, wie wollen Sie dies abarbeiten, dann sage ich durch Überstunden bzw. Freizeitstunden. Ich rede dann mit meinem Personal über diese Situation und am Ende einigen wir uns in der Abteilung über die Überstunden oder Mehrarbeit, nur ich zwinge mein Personal nicht zu diesen Überstunden, denn ich brauche ein zufriedenes Personal wo ich auch in Ausnamesituationen meinen Kopf auch hinhalte. Ich möchte Dir auch dazu sagen, zu erst kommt mein Personal, dann komme ich und am Ende ist mein Geschäftsführer glücklich und zufrieden und sagt immer, wie schaffen Sie das nur. Geben und nehmen ist halt eine Waagschale, die ich bei meiner Verantwortung auch immer sehr sensiebel eingesetzt habe.

Gruß


anonym
beantwortet von Sellhaus am 23. September 2007 23:47
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Hallo, ich bin's noch mal! Ich kenne mich im Arbeitsrecht sehr gut aus und Du solltetst als ertes Deinen Arbeitsvertrag Dir ansehen. In der Regel wird da über die wöchendliche Arbeitszeit gesprochen, die in der Regel von 7,00 Uhr bis 15,45 Uhr geht und zur Erholung die Frühstückspause von 15 Min. stehen muß und die 30 Min. für die Mittagspause. In der Regel stehen auch Vorholzeiten drinn, das sind die Überstunden die Du zur Zeit machst und die bei Betriebsflaute abgebummelt werden können, bei vollem Lohnausgleich. Diese Vorholzeiten sind mit dem Betriebsrat abgesprochen und über Veträge abgesichert und solltest Du in Deinem Arbeitsvertrag diese Klausel unterschrieben haben, so kannst Du gegen die Überstunden nichts machen. Aber in jedem Vertrag gibt es eine Untergrenze und eine Obergrenze und da solltest Du ansetzen. Denn im Deutschen Arbeitsrecht sind 2 Überstunden täglich erlaubt und Sonnabend sind die Überstunden auf freiwilliger Basis. Ich würde mich freuen, wenn Du im Forum schreiben würdest, was aus Deinen Überstunden geworden ist? Gruß


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