darkgabber19 am 11.12.2008 um 21:28 Uhr
ab wann kann man sich von der praxisgebühr/rezeptgebühr befreien lassen?
wenn du chronisch krank bis 1% deines Jahreseinkommen sonst 2% ist zumutbar, alles was drüber ist bekommst du auf Antrag dann wieder.

Wenn deine Ausgaben 2% von deinem Jahresbrutto übersteigt. Bei chronisch Kranken 1%.

Das ist keine Frage des Datums sondern des Einkommens.

Jeder muß zahlen,auch ein Sozialhilfeempfänger:
http://www.krankenkassenratgeber.de/praxisgebuehr/alles-ueber-die-praxisgebuehr....
Siam1 am 11. Dezember 2008 23:11 wenn man eine chronische Erkrankung hat, kann man bei der Krankenkasse eine Karte beantragen, die einem von der Praxisgebühr und den Medikamentzuzahlungen befreit. Ansonsten gibt es noch die Möglichkeit mit dem Verdienst/Einkommen/Lebenshaltungskosten - wenn die Einnahmen unter, oder auf dem Stand von Harz4 ist (Rente/Minijob/Mittellos...)dann kann man sich ebenso bei der Krankenkasse mit der Verdienstbescheinigung vorstellen und bekommt eine Befreiung.
Mehr Chancen hast du nicht - nicht das ich wüßte

kommt auf dein einkommen an die grenze sagt dir deine krankenkasse oder du sammelst das ganze jahr deine quittungen und reichst sie am ende von jahr ein um was zurückerstattet zu bekommen
darkgabber19 am 11. Dezember 2008 21:30 und wenn man kein einkommen hat?
wenn man tot ist? ;-)
darkgabber19 am 11. Dezember 2008 21:30 ich meine auch nicht das datum:D ich meine was man dazu braucht?!