ich habe einen sohn der drei wird.ich habe mal gehört das man kinder erst ab sechs haftpflicht versichern kann.warum bieten die versicherungen dann schon für kleinere was an.worauf kann ich mich verlassen.denke die versicherungen wollen auch nur verdienen.
ab wann kann man kinder versichern?
Antworten (5)
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2Antwort von
wschlotterbeckwschlotterbeck
Es ist sinnlos, geschäftunmündig Kinder in eine PH reinzunehmen, da hier jedesmal die Eltern diejenigen sind, die haften. Kinder unter 7 Jahren gehen frei aus!
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1Antwort von
LuiseLuise
Dazu gibt es doch die Familienhaftplichtversicherung. Da ist der Kleine mit drin und wenn die Aufsichtspflicht verletzt ist, dann haften die Eltern, die ja dann auch versichert sind. Oder liege ich da falsch?
Kommentar von
kiramariekiramarie Da liegst du völlig richtig.
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1Antwort von
xyungeloestxyungeloest
man muss kinder in dem alter nicht unbedingt haftpflichtversichern.
wenn sie was anstellen sollten, sind sie nicht zu belangen.
aber schaden kann es auch nicht, denn wenn sie was anstellen ist es besser man kann den schaden ausgleichen.
ansonsten bleibt der geschädigte auf seinem schaden sitzen und das macht keine freunde, wenn es z.bsp. der nachbar ist, dem der kleine das auto zerkratzt hat.
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0Antwort von
kaloneubauer Bei unserer Haftpflichtversicherung ist unsere kleine auch mit versichert. Allerdings sind seit einigen Jahren von Kindern unter 7 Jahren verursachte Schäden bei (nahen) Verwandten nicht mehr automatisch mitversichert (hier gab es wohl einigen Mißbrauch)! Bei einigen Versicherungen (so auch unserer) kann man diesen Schutz aber gegen Gebühr (ca. EUR 20,-/jahr zusätzlich) mitversichern!
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andreas48andreas48
Alle Familienangehörigen unter einem Dach sind in der PHV mit eingeschlossen und sogar bei Lebensgemeinschaften der namentlich benannte Partner, mache Dir also keine Gedanken
herr schlotterbeck liegt schon wieder mal daneben.
wenn keine versicherung besteht geht der geschädigte leer aus, es haften auch die eltern nicht.
Das stimmt so auch nicht so ganz. Wenn der äußere Umstand es gebietet, wird der Schädiger (bzw. dann die Eltern) zahlen. Etwa, wenn das Kind einer sehr reichen Familie einem armen Schlucker die Scheibe eingeworfen hat.
@calice:hier zählt mal nicht arm oder reich, hier zählen die gesetze.wolf hat recht.
Die Eltern haften dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Der Geschädigte geht grundsätzlich dann leer aus, wenn die Eltern die Aufsichtspflicht NICHT verletzt haben; auch , wenn eine Haftpflichtversicherung besteht. (Daß manche Versicherungen aus Kulanz dennoch zahlen, ändert nichts am Prizip.)
Genau so ist es
Kann mich dem was Wolf gesagt hat, nur anschliessen.