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Ab wann kann man in Deutschland heiraten ?? müssen nur die eltern ok sagen un den alles ok ?

Frage von blackstarkiss blackstarkiss

ich weiß das man das schon mit 16 machen kann wen der partner 18 ist aber was brauch man da noch welche kriterien mussen stimmen ?

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Antworten (16)

  • 8
    Antwort von SirFabn SirFabn

    Die Eheschließung muss grundsätzlich nach dem Recht beider Partner zulässig sein. Zu den allgemeinen Voraussetzungen gehören die Volljährigkeit oder eine Befreiung von der Voraussetzung der Ehemündigkeit bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren.

    steht auch alles hier---->http://www.anwalt.de/rechtstipps/heirat-zwischen-nicht-eu-buerger-und-deutschen-...

    Kommentar von Numby91 Numby91Numby91

    Mit 16, bzw. "noch 15" sollte man aber nicht unbedingt davon ausgehen, dass man schon den/die richtige/n Partner/in gefunden hat. Wenn man in dem Alter 'ne Beziehung hat, die ein Jahr hält, ist das schon lange.

    Die Teenagerzeit ist ein Alter, in dem man sein Leben noch genießen kann! Mit einer Ehe verändert sich alles, zumal die Scheidungsraten in Deutschland enorm hoch sind - manche lassen sich schon nach nicht mal einem Jahr wieder scheiden.

    @blackstarkiss: Wie lange seid ihr denn bis jetzt zusammen?

  • 6
    Antwort von knattertatter knattertatter

    wenn man 16 ist müssen die Eltern zustimmen

    Kommentar von RedLeaf RedLeafRedLeaf

    Und das Familiengericht

  • 5
    Antwort von Heiko075 Heiko075

    Wenn ihr zwei 18 seid gehts die Eltern nichts mehr an. Vorher müssen diese zustimmen

    Kommentar von lolzaneb lolzaneb

    genau

    Kommentar von Peter96 Peter96Peter96

    Stimmt nicht. Es muß nur das Familiengericht zustimmen.

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    Antwort von giny48 giny48

    Du brauchst ab 16 nur das Einverständnis deiner Eltern, mehr nicht.

    Kommentar von Peter96 Peter96Peter96

    Stimmt nicht.

    Kommentar von giny48 giny48giny48

    was stimmt nicht?

    Kommentar von Peter96 Peter96Peter96

    dass Du das Einverständnis der Eltern brauchst. Notwendig ist die Zustimmung des Familiengerichts.

    Kommentar von giny48 giny48giny48

    Ich mag nicht streiten, aber in Deutschland darf ein 16 jähriger mit Zustimmung der Eltern heiraten, wenn der Partner volljährig ist, nur wenn beide minderjährig sind bedarf es vieler Genehmigungen, da ab Eheschließung auch der Minderjährige wie volljährig handeln darf, zb Verträge. Schau bei Google da findest du Antworten! lg

    Kommentar von Peter96 Peter96Peter96

    Dann schau Dir mal § 1303 BGB an.

    Kommentar von giny48 giny48giny48

    Du hast gewonnen grins, aber ich verstehe es nicht, entweder macht das jedes Standesamt wie sie Lust haben oder die kennen das Gesetz nicht, kenne echt welche da hat die Zustimmung der Eltern gereicht. Einigen wir uns einfach du hast recht, aber mit 16 heiraten ist eh zu früh lach lg

    Kommentar von Peter96 Peter96Peter96

    Ich würde sogar sagen, mit 18 Jahren wäre zu früh. Die Scheidungsquote ist schon hoch genug. Bei 16-jährigen wären sie noch höher.

    Kommentar von giny48 giny48giny48

    Das einzig positive bei der Frage hier, ich habe wieder was neues gelernt.Aber zu deinem letzten Satz, mit 16 finden sie es nur cool zu heiraten ohne darüber nachzudenken, das sowas ein Lebenlang halten soll.

  • 3
    Antwort von Offenbacher Offenbacher

    § 1303 BGB Ehemündigkeit

    (1) Eine Ehe soll nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.

    (2) Das Familiengericht kann auf Antrag von dieser Vorschrift Befreiung erteilen, wenn der Antragsteller das 16. Lebensjahr vollendet hat und sein künftiger Ehegatte volljährig ist.

    (3) Widerspricht der gesetzliche Vertreter des Antragstellers oder ein sonstiger Inhaber der Personensorge dem Antrag, so darf das Familiengericht die Befreiung nur erteilen, wenn der Widerspruch nicht auf triftigen Gründen beruht.

    (4) Erteilt das Familiengericht die Befreiung nach Absatz 2, so bedarf der Antragsteller zur Eingehung der Ehe nicht mehr der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters oder eines sonstigen Inhabers der Personensorge.

  • 2
    Antwort von Volker13 Volker13

    § 1303 BGB lesen.

  • 2
    Antwort von Tessa13 Tessa13

    man geht davon aus,das Eltern so schlau sind und dem nie zustimmen,aber das müssen sie ab 16!

  • 2
    Antwort von kiiwyy kiiwyy

    bei dem unter 18 müssen dir Eltern zustimmen...

    Kommentar von Peter96 Peter96Peter96

    Stimmt nicht.

    Kommentar von kiiwyy kiiwyykiiwyy

    jetzt hast ja zu jeden deinen Senf dazu gegeben... einfach ne neue Antwort hätte gereicht

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    Antwort von jospe jospe

    ab 16 wenn die eltern zustimmen

    Kommentar von Peter96 Peter96Peter96

    stimmt nicht.

  • 2
    Antwort von Strolchi09 Strolchi09

    wenn du noch keine 18 bist,müssen die eltern ihr Einverständnis geben.Also beide müssen volljährig sein.

    Kommentar von Peter96 Peter96Peter96

    Stimmt nicht.

  • 1
    Antwort von TheMrsKaty TheMrsKaty

    also man kann mit zustimmung der Eltern mit 16 heiraten und wer diese zustimmung nicht erhält kann ab 18 heiraten, dann haben auch die eltern kein mitspracherecht mehr!!

  • 1
    Antwort von Fragebob Fragebob

    Boa Peter schreibt überall hin die geschrieben haben das nur die Eltern ja sagen müssen "Stimmt nicht " xD Aber du hast ja nun deine Antwort. Dass das Familiengericht zustimmen muss. Was es aber nicht machen wird, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass du einen richtigen Grund dafür hast, der nicht auch warten kann. Oder irre ich mich da? Man sollte sich eine Heirat genau überlegen. Und du kannst das bestimmt auchnoch mit 18 machen, wenn er 20 ist.

    Kommentar von Peter96 Peter96Peter96

    Da gebe ich Dir vollkommen recht. Wenn ich Richter wäre, bekäme von mir niemand die Zustimmung. Vor zig Jahren war ein uneheliches Kind noch ein "Makel". Aus diesem Grund haben viele geheiratet. Diese Zeiten haben sich gottlob geändert. Aber hier war ja die rechtliche Seite gefragt.

    Kommentar von Numby91 Numby91Numby91

    Das Familiengericht wird vom ersten Moment an stutzig sein...

    Die haben auch keine Lust, eine Ehe nach vielleicht 'nem Jahr wieder scheiden zu lassen. Mit 16 kann man noch nicht die mündige Entscheidung treffen, einen "Bund für's Leben" eingehen zu wollen, wobei das Ehe-Verständnis sich bei vielen heute sicher nicht mehr auf den "Bund für die Ewigkeit" stützt.

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    Antwort von Peter96 Peter96

    Unter 18 Jahren muß das Familiengericht zustimmen. Eine Zustimmung der Eltern ist nicht vorgeschrieben. Auch wenn manche es hier behaupten. Dass das Familiengericht die Eltern anhört, ist möglich.

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    Antwort von jimpo jimpo

    Beide Elternpaare müssen ihre Zustimmung geben.

    Kommentar von Peter96 Peter96Peter96

    Stimmt nicht.

    Kommentar von jimpo jimpojimpo

    Wieso kommst Du auf "Stimmt nicht"? Wenn Beide unter 18 Jahre sind Jaaaaa.

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    Antwort von maiki05 maiki05

    man kann ab 18 jahren heiraten^^

    mfg maiki05

  • 1
    Antwort von DevourYou DevourYou

    Wenn man mit 16 heiraten will, dann brauch man die Zustimmung der Eltern.

    Wenn du 18 bist, kann dir das niemand mehr vorschreiben.

    Kommentar von Peter96 Peter96Peter96

    Stimmt nicht.

    Kommentar von DevourYou DevourYouDevourYou

    Wohl.

    Kommentar von Strolchi09 Strolchi09Strolchi09

    @Peter96, wenn wir alle unrecht haben, was ist dann richtig ?

    Kommentar von DevourYou DevourYouDevourYou

    Jetzt bin ich aber gespannt...

    Kommentar von Peter96 Peter96Peter96

    Dann schaut mal alle in Wikipedia unter Ehemündigkeit. Da ist mit keinem Wort davon die Rede, dass die Eltern zustimmen müssen.

    Kommentar von DevourYou DevourYouDevourYou

    Unter 16 schon, Herr Neunmalklug.

    Mal ganz zu schweigen davon, dass Wiki wirklich nicht die seriöseste Seite ist...

    Kommentar von Peter96 Peter96Peter96

    Dann schaut euch mal § 1303 BGB an.

    Kommentar von Numby91 Numby91Numby91

    @Peter96: "§ 1303 BGB Ehemündigkeit (1) Eine Ehe soll nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden."

    Was schließen wir daraus? Es ist dort nicht einmal vorgesehen, dass Minderjährige heiraten.

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