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Ab wann kann man für Erwachsen erklärt werden?

gefragt von aurelia1212 am 17.07.2008 um 22:35 Uhr

Eigentlich ist man ja erst ab 18 volljährig und damit erwachsen. Unter bestimmten Bedingungen - habe ich gehört - kann man sich aber auch schon davor vor Gericht irgendwie als erwachsen erklären lassen oderso. Ich hätte gerne einige Informationen dazu, z.b. ab welchem Alter das möglich ist und utner welchen Umständen usw.

Gleich vorweg, um falsche Gedanken aus dem Weg zum räumen: Es geht hier NICHT um mich (bin ja schon 23 ;)!


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Qetan
beantwortet von Qetan am 17. Juli 2008 22:40
3x
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Man kann sich nicht erwachsen erklären lassen. Entweder man ist es oder nicht.

Kommentar von A521e3ba76c4794eea46a88ce74fd517smallCrazyDaisy am 17. Juli 2008 23:04

DH!


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 17. Juli 2008 22:37
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Mit 18 ist man nur volljährig, aber nicht erwachsen. Danach ist man immer noch "heranwachsend".


Bella73
beantwortet von Bella73 am 17. Juli 2008 22:37
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Das ist mir jetzt neu, daß das schon vorher geht. Ich würds z.T. eher andersrum gut finden. Manche Leute werden ja nie erwachsen! :-)))


Lloyds
beantwortet von Lloyds am 17. Juli 2008 22:37
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Ich denk du kannst recht e wie ein Erwachsener bekommen(ausziehn etc.) aber nicht den Status eines erwachsenen genießen.


anonym
beantwortet von connen am 17. Juli 2008 22:54
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mann kann im notfall zum erwachsenen erklärt werden vom gericht wenn man geschlagen oder vergewaltigt wurde und man schon 16 bzw 17 jahre ist,damit man ne eigene wohnung besorgen kann.





bitmap
beantwortet von bitmap am 17. Juli 2008 22:36
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In welchem Zusammenhang?

Kommentar von 41a9b463c9f2b4cf47337aff21f97291smallbetzia am 17. Juli 2008 22:41

ja, der hintergrund würd mich auch interessieren

Kommentar von aurelia1212 am 17. Juli 2008 22:47

Anscheinend verstehen hier viele meine Frage nicht, ich spreche davon, dass z.B. ein 17-Jähriger unter gewissen Umständen (ich habe so etwas selbst erlebt) vor Gericht als Volljähriger erklärt werden kann und damit alle Rechte wie ein Erwachsener hat

Kommentar von 41a9b463c9f2b4cf47337aff21f97291smallbetzia am 17. Juli 2008 22:49

Nun ja, wenn du es doch selbst schon erlebst hast, verstehe ich deine Frage nun leider noch weniger.

Kommentar von aurelia1212 am 17. Juli 2008 23:02

Ich zum Beispiel hatte vor 5 Jahren einen Bekannten, der mit 17 für Volljährig erklärt wurde, weil seine Mutter tot war und sein Vater ihn regelmäßig geschlagen hat. Ich hätte einfach gerne allgemeinere Informationen dazu...;-)

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 17. Juli 2008 22:53

Du hast es hier bei gf i.d.R. nicht mit ausgebildeten Juristen zu tun. Also wird keiner mal eben so aus dem Ärmel schütteln können, in welchen Fällen Erwachsenenrecht Anwendung findet.


Norwegenadler
beantwortet von Norwegenadler am 17. Juli 2008 22:37
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Wenn man sich wie ein Erwachsener benimmt.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 17. Juli 2008 22:46
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es gibt meines wissens nur die heirat mit 16 jahren, wenn der eine partner volljährig ist.

mit einverständnis eines familiengerichtes, die eltern haben nur ein widerspruchsrecht.

ansonsten kenne ich nix zur vorzeitigen erklärung des erwachenseins.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 17. Juli 2008 22:48
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Volljährig bist Du mit 18 Jahren. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst/konntest Du wohl auch mit 17 Jahren heiraten. Im Strafrecht zählst Du unter Umständen auch über 18 Jahren als Heranwachsender/Jugendlicher. Worauf bezieht sich Deine Frage? Als Erwachsener "erklärt" zu werden, dass ist mit neu!


YuLy42
beantwortet von YuLy42 am 17. Juli 2008 23:01
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Es gibt m.W. die Möglichkeit, ab 16 ein eigenes Unternehmen zu führen und im Rahmen der Firmenaktivitäten für voll geschäftsfähig erklärt zu werden. Ich habe danach gegoogelt, aber keine Quelle gefunden. Vlt fallen dir ja bessere Suchbegriffe ein.


anonym
beantwortet von jotde01 am 17. Juli 2008 23:05
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sobald du 18 bist gilst du als Erwachsener, ob du dann auch schon wirklich erwachsen bist kann eine andere Sache sein. Dir geht es ja wohl aber um den rechtlichen Aspekt


pegolina
beantwortet von pegolina am 17. Juli 2008 23:05
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Wenn man für sich und andere Verantwortung übenehmen kann.


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 18. Juli 2008 09:08
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Im Bereich Gewerbe/Freiberuf gibt es eine spezielle Regelung für so einen Fall:

http://www.klicktipps.de/gewerbe3.php#minderjährige


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