Eigentlich ist man ja erst ab 18 volljährig und damit erwachsen. Unter bestimmten Bedingungen - habe ich gehört - kann man sich aber auch schon davor vor Gericht irgendwie als erwachsen erklären lassen oderso. Ich hätte gerne einige Informationen dazu, z.b. ab welchem Alter das möglich ist und utner welchen Umständen usw.
Gleich vorweg, um falsche Gedanken aus dem Weg zum räumen: Es geht hier NICHT um mich (bin ja schon 23 ;)!
DH!