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Ab wann kann man einen VWL-Vertrag abschließen?

gefragt von duedotom am 22.11.2007 um 19:27 Uhr

Mein Neffe hat ab 1.1. eine Ausbildungsstelle. Ich hab ihm geraten einen VWL-Vertrag abzuschließen. Kann er das gleich von Anfang an machen?


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tradaix
beantwortet von tradaix am 22. November 2007 19:45
2x
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Ja. Die Arbeitgeber-Sparzulage kann aber von 0 bis 100 % variieren (unternehmensabhängig). Vermögenswirksame Leistungen (VL) sollte er auf jeden Fall in Anspruch nehmen. Leider wird hierzulande immer noch Geld überwiegend in einen Bausparvertrag oder eine Lebensversicherung angelegt. Nachweislich erzielt jedoch die Investition in einen VL-Fonds eine höhere Rendite.

http://fondsweb.de/vl-fonds


carlotte
beantwortet von carlotte am 22. November 2007 19:30
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Aber sicher! Ich hab das damals auch vom ersten Ausbildungstag an gemacht (war allerdings volljährig, ich weiß nicht, ob das von Bedeutung ist), und das war auch gut so. Habt Ihr die neuen Prognosen für die Rentenerwartung der heutigen Jungen gelesen? Damit ist die Frage schon einigermassen beantwortet.


schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 22. November 2007 19:32
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Selbstverständlich kann er dies.


abbie
beantwortet von abbie am 22. November 2007 21:00
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einen rechtsgültigen vertrag kannst du nur ab 18 jahren abschließen, denn dann bist du voll geschäftsfähig!!! wenn er also jünger als 18 jahre ist, ist der vertrag schwebend unwirksam, bis die zustimmung der eltern kommt!!! wenn diese damit auch nicht einverstanden sein sollten, ist der vertrag nichtig!!!


vampire
beantwortet von vampire am 22. November 2007 21:46
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Frag im Personalbüro nach, ab wann dir ein Zuschuß vom Arbeitgeber zusteht. In manchen Tarifverträgen steht der dem Arbeitnehmer nämlich erst nach einer gewissen Betriebszugehörigkeit zu (z. B. nach 6 Monaten). Manche Arbeitgeber sind aber auch kulanter.





Niklaus
beantwortet von Niklaus am 22. November 2007 22:14
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Ab dem ersten Ausbildungsjahr. Ich rate zu einem Fondssparplan.




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