Mein Neffe hat ab 1.1. eine Ausbildungsstelle. Ich hab ihm geraten einen VWL-Vertrag abzuschließen. Kann er das gleich von Anfang an machen?

Ja. Die Arbeitgeber-Sparzulage kann aber von 0 bis 100 % variieren (unternehmensabhängig). Vermögenswirksame Leistungen (VL) sollte er auf jeden Fall in Anspruch nehmen. Leider wird hierzulande immer noch Geld überwiegend in einen Bausparvertrag oder eine Lebensversicherung angelegt. Nachweislich erzielt jedoch die Investition in einen VL-Fonds eine höhere Rendite.
Aber sicher! Ich hab das damals auch vom ersten Ausbildungstag an gemacht (war allerdings volljährig, ich weiß nicht, ob das von Bedeutung ist), und das war auch gut so. Habt Ihr die neuen Prognosen für die Rentenerwartung der heutigen Jungen gelesen? Damit ist die Frage schon einigermassen beantwortet.
einen rechtsgültigen vertrag kannst du nur ab 18 jahren abschließen, denn dann bist du voll geschäftsfähig!!! wenn er also jünger als 18 jahre ist, ist der vertrag schwebend unwirksam, bis die zustimmung der eltern kommt!!! wenn diese damit auch nicht einverstanden sein sollten, ist der vertrag nichtig!!!

Frag im Personalbüro nach, ab wann dir ein Zuschuß vom Arbeitgeber zusteht. In manchen Tarifverträgen steht der dem Arbeitnehmer nämlich erst nach einer gewissen Betriebszugehörigkeit zu (z. B. nach 6 Monaten). Manche Arbeitgeber sind aber auch kulanter.

Ab dem ersten Ausbildungsjahr. Ich rate zu einem Fondssparplan.