Gibt es hier besondere Wartezeiten oder geht es sofort (Abschluß war vor 3 Monaten)? Würde ansonsten eine Beitragsfreistellung möglich sein?
Antworten (7)
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ShakotaiShakotai
Hallo, theoretisch kann man eine private Rentenversicherung (Schicht 3, also NICHT staatlich gefördert) jederzeit auf den nächsten Monatsersten kündigen. Auch wenn viele Versicherer in ihren Bedingungen eine Mindestlaufzeit von einem Jahr angeben, ich habe noch keine Gesellschaft gesehen, die versuchte es einzuklagen. Auch wenn die eine oder andere mit Hinweis auf diese Klausel drohen.
Eine Beitragsfreistellung wird nach der genannten kurzen Laufzeit nicht gehen. Die meisten Gesellschaften erwarten die Einlage eines Mindestkapitals, bevor sie einer Beitragsfreistellung zustimmen. Diese Einlage dürfte bei der durchschnittlichen Rentenversicherung frühestens nach Ablauf von etwas mehr als einem Jahr erreicht sein.
Wenn es zu einem vorübergehendem finanziellem Engpass gekommen sein sollte, wäre vielleicht eine Beginnverlegung eine weitere Option. In einem solchen Falle wird der Beginn der Versicherung in die Zukunft - aber noch in diesem Jahr - verlegt. So lange es im laufenden Jahr passiert sollte es dabei zu keinen Problemen kommen.
Auf der anderen Seite sollte man sich reiflich überlegen - egal wie alt die Versicherung ist -ob man sie kündigen sollte. Dieses sollte nur dann passieren, wenn man eine tatsächlich bessere Anlageform gefunden hat oder aber man in den Ruhestand geht. Wenn es zudem wegen eines kurzfristigen finanziellen Engpasses ist, sollte man seine Finanzpolitik prüfen, ob man nicht vielleicht das kurzfristige Sparen zu sehr aus den Augen verloren hat.
Gruß Shakotai
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1Antwort von
PaperkitePaperkite
Das steht im "Kleingedruckten" auf jeden Fall musste zuzahlen.
Kommentar von
PaperkitePaperkite Nunja, es gibbet schon Möglichkeiten. Du müsstest Vertragsbruc nachweisen. Bei mir und 1&1 ging das recht locker. Such mal im net nach negativen Bewertunge Deines Anbieters. Kann, aber muss nicht helfen.
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0Antwort von
VoeSte je nach Gesellschaft gibt es Mindestvertragslaufzeiten (1 Jahr). In der Regel wird allerdings tatsächlich nicht eingeklagt. Beitragsfreistellung geht zu dem Zeitpunkt mangels Rückkaufwert nicht.
Die Frage ist halt warum Du das machen willst. Wenn Du die Versicherung grundsätzlich behalten willst, dann such eine andere Lösung (Beginnverlegung etc.).
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0Antwort von
gausimausi eine Kündigung geht sofort ohne eine Frist, beitragsfrei geht nicht, da dazu erst ein entsprechender Rückkaufswert vorhanden sein muss! Gruß GausiMausi
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Finanzcheck36Finanzcheck36
Guten Tag,
es gibt inzwichen zwei Modelle von Verträgen.
erste mit Kostenausgleichverfahren und die zweite Ohne Kostenausgleichverfahren. die Unterschiede sind auch dementsprechend. bei dem ersten Vertrag kannst du zwar die Beiträge stoppen aber die Kosten müssen getilgt werden und bei der zwieten kannst du immer zum nächsten Monat kündigen!
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IgittaIgitta
Bespreche das mit deiner Versicherung. So allgemein kann man deine Frage nicht beantworten.
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Generell gibt es heut zu Tage wesentliche bessere Alternative für die private Vorsorge als eine priv. Rentenversicherung. Deswegen ist eine Kündigung mehr als sinnvoll.