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Ab wann kann man eine private Rentenversicherung kündigen?

Frage von silverbird silverbird

Gibt es hier besondere Wartezeiten oder geht es sofort (Abschluß war vor 3 Monaten)? Würde ansonsten eine Beitragsfreistellung möglich sein?

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Antworten (7)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Shakotai Shakotai

    Hallo, theoretisch kann man eine private Rentenversicherung (Schicht 3, also NICHT staatlich gefördert) jederzeit auf den nächsten Monatsersten kündigen. Auch wenn viele Versicherer in ihren Bedingungen eine Mindestlaufzeit von einem Jahr angeben, ich habe noch keine Gesellschaft gesehen, die versuchte es einzuklagen. Auch wenn die eine oder andere mit Hinweis auf diese Klausel drohen.

    Eine Beitragsfreistellung wird nach der genannten kurzen Laufzeit nicht gehen. Die meisten Gesellschaften erwarten die Einlage eines Mindestkapitals, bevor sie einer Beitragsfreistellung zustimmen. Diese Einlage dürfte bei der durchschnittlichen Rentenversicherung frühestens nach Ablauf von etwas mehr als einem Jahr erreicht sein.

    Wenn es zu einem vorübergehendem finanziellem Engpass gekommen sein sollte, wäre vielleicht eine Beginnverlegung eine weitere Option. In einem solchen Falle wird der Beginn der Versicherung in die Zukunft - aber noch in diesem Jahr - verlegt. So lange es im laufenden Jahr passiert sollte es dabei zu keinen Problemen kommen.

    Auf der anderen Seite sollte man sich reiflich überlegen - egal wie alt die Versicherung ist -ob man sie kündigen sollte. Dieses sollte nur dann passieren, wenn man eine tatsächlich bessere Anlageform gefunden hat oder aber man in den Ruhestand geht. Wenn es zudem wegen eines kurzfristigen finanziellen Engpasses ist, sollte man seine Finanzpolitik prüfen, ob man nicht vielleicht das kurzfristige Sparen zu sehr aus den Augen verloren hat.

    Gruß Shakotai

    Kommentar von Silobeatle Silobeatle

    Generell gibt es heut zu Tage wesentliche bessere Alternative für die private Vorsorge als eine priv. Rentenversicherung. Deswegen ist eine Kündigung mehr als sinnvoll.

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    Antwort von Paperkite Paperkite

    Das steht im "Kleingedruckten" auf jeden Fall musste zuzahlen.

    Kommentar von Paperkite PaperkitePaperkite

    Nunja, es gibbet schon Möglichkeiten. Du müsstest Vertragsbruc nachweisen. Bei mir und 1&1 ging das recht locker. Such mal im net nach negativen Bewertunge Deines Anbieters. Kann, aber muss nicht helfen.

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    Antwort von VoeSte VoeSte

    je nach Gesellschaft gibt es Mindestvertragslaufzeiten (1 Jahr). In der Regel wird allerdings tatsächlich nicht eingeklagt. Beitragsfreistellung geht zu dem Zeitpunkt mangels Rückkaufwert nicht.

    Die Frage ist halt warum Du das machen willst. Wenn Du die Versicherung grundsätzlich behalten willst, dann such eine andere Lösung (Beginnverlegung etc.).

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    Antwort von gausimausi gausimausi

    eine Kündigung geht sofort ohne eine Frist, beitragsfrei geht nicht, da dazu erst ein entsprechender Rückkaufswert vorhanden sein muss! Gruß GausiMausi

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    Antwort von Finanzcheck36 Finanzcheck36

    Guten Tag,

    es gibt inzwichen zwei Modelle von Verträgen.

    erste mit Kostenausgleichverfahren und die zweite Ohne Kostenausgleichverfahren. die Unterschiede sind auch dementsprechend. bei dem ersten Vertrag kannst du zwar die Beiträge stoppen aber die Kosten müssen getilgt werden und bei der zwieten kannst du immer zum nächsten Monat kündigen!

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    Antwort von Igitta Igitta

    Bespreche das mit deiner Versicherung. So allgemein kann man deine Frage nicht beantworten.

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    Antwort von nichtnurmama nichtnurmama

    muss normalerweise im Vertrag stehen

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